FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

@Berlino,
Dieser Jahresrapport(also AFAIR Einkünfte per NDFL-2 und Tage ausser Landes auflisten) bleibt auch beim Vid na Shittelstwo so. Das hat man IMHO für immer am Bein.

Gruß
Silvio
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m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

NDFL-2 ist, nach Aussage meines MVD, bei Einkünften die auch im Ausland versteuert werden, nicht notwendig...
Berlino10
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Berlino10 »

bella_b33 hat geschrieben: 03 Jul 2019, 11:27 @Berlino,
Dieser Jahresrapport(also AFAIR Einkünfte per NDFL-2 und Tage ausser Landes auflisten) bleibt auch beim Vid na Shittelstwo so. Das hat man IMHO für immer am Bein.
Ich fand das auch nicht sonderlich aufwendig, kompliziert ...
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

m1009 hat geschrieben: 03 Jul 2019, 17:15 NDFL-2 ist, nach Aussage meines MVD, bei Einkünften die auch im Ausland versteuert werden, nicht notwendig...

Geht auch gar nicht. Im 2-NDFL steht nur die Steuer, die dein Steueragent (z.B. russischer Arbeitgeber) für dich schon gezahlt hat. Da von Einkünften aus dem Ausland nichts ans russische Finanzamt abgeführt wird, taucht das Geld auch in keiner 2-NDFL auf. Man muss es halt dann in der Steuererklärung (3-NDFL) angeben.
pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

Hallo zusammen!

Ich bin etwas durcheinander nach dem ich heute mit einer Person am Abend telefoniert habe. Man hat mir diese Person empfohlen, da diese quasi etwas am Migrantenstrom in Russland tätig ist, Arbeitsvisa usw.

Diese Person meine, man kann erst RVP ohne Quote beantragen, wenn man 2 Jahre lang verheiratet ist. Somit will der Staat die sogenannte Fiktive Ehe erschweren.

Jetzt habe ich Fragen an die Runde:

1. Stimmt das wirklich so, dass man erst 2 Jahre später nach Eheschließung sich um RVP kümmert kann/darf?

2. Oder sagt eure Erfahrung was anderes? Ich meine konntet ihr nach Eheschließung in Russland sofort am gleichen Tag oder am nächsten RVP ohne Quote beantragen?

Besten Dank!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Es gibt da keine Wartefrist. Wer verheiratet ist, kann sofort RWP beantragen. Wichtig ist, dass der Ehepartner seinen offiziellen Wohnsitz in dem Föderationssubjekt hat, wo der RWP beantragt wird.
pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

m5bere2 hat geschrieben: 18 Jul 2019, 07:57 Es gibt da keine Wartefrist. Wer verheiratet ist, kann sofort RWP beantragen. Wichtig ist, dass der Ehepartner seinen offiziellen Wohnsitz in dem Föderationssubjekt hat, wo der RWP beantragt wird.
Besten Dank!
pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

Nach dem Ihr in Russland geheiratet habt. Habt Ihr die Möglichkeit bekommen RWP ohne Quote zu bekommen. Nach dem Ihr alle Unterlagen bei der Zuständigen Behörde in Russland abgegeben habt, wie lange hat es in Monaten gedauert bis Ihr RWP hattet? Ganz normal bis 6 Monate oder doch etwas länger?
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

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Bobsie
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Bobsie »

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