FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

Laut Nachrichten, verkürzt sich die Bearbeitungszeit von RVP von 6 auf 4 Monate: https://www.gazeta.ru/social/2019/08/02 ... um=desktop

Was mich allgemein an der Sache ärgert, dass die Krim Tataren als deportierte und deren direkte Nachfahren bekommen ab demnächst RVP ohne Quote, also erleichtert. Doch die Russland Deutschen und deren Nachfahren, auch deportiert, viel Leid erfahren müssen - eben nicht.........
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Genau 6 Monate.
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Grad im Radio gehoert.

Seit heute kann man den VID mit unbegrenzter Gueltigkeit beantragen. Jaehrlicher Einkommensnachweis bleibt jedoch.
m5bere2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Ich glaube der unbegrenzte ist nicht für alle.
kamensky
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von kamensky »

War ein Anhang im e1.ru https://www.e1.ru/news/spool/news_id-66290998.html

Die Erlaeuterung ist hier, habe diese allerdings noch nicht gelesen:

http://www.consultant.ru/document/cons_ ... 0654/#dst0
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

m5bere2 hat geschrieben: 01 Nov 2019, 10:46 Ich glaube der unbegrenzte ist nicht für alle.
Genau, für Dich nämlich nicht..... [welcome] ;) :lol:
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m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Gestern beim MVD die Dokumente fuer den VID abgeben wollen....

Ich war bisher eindeutig der Meinung, das fuer den VID (bei vorhandener RVP) kein deutsches Fuehrungszeugnis notwendig sein.

Dies ist, zumindest im Oblast NN ab sofort hinfaellig. Aushaenge in der Behoerde waren natuerlich nicht aktualisiert, auch auf der Seite des MVD habe, zumindest ich, keine dahingehende Info gefunden. Einzig in einem Youtube Video einer russischen Kanzlei wurde diese neue(?) Vorgehensweise des MVD bestaetigt....
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Ich brauchte damals keinen zweiten solchen Wisch, aber das ist Ewigkeiten her.
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Bei der jaehrliches Bestaetigung der RVP hab ich sicherheitshalber gefragt... Fuehrungszeugnis, nicht notwendig....

Jetzt scheint es halt anders.
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Bobsie
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Bobsie »

Ich brauchte auch keins, wie auch, ich hielt mich in der ganzen RVP Zeit in Russland auf. Da wäre vielleicht ein russisches Führungszeugnis angebracht :shock:
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