FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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Norbert
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FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

*** Update 27.09.15: Punkt 10 ist neu dazugekommen

Ausländer haben die Möglichkeit, in Russland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) zu beantragen, welche nach frühestens einem Jahr in eine ständige Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) umgewandelt werden kann. Ersteres ist drei Jahre gültig, zweiteres fünf Jahre. Mit zweiterem darf man ohne Arbeitsgenehmigung in Russland arbeiten, mit ersterem nicht.

Ausländische Ehepartnern von russischen Staatsbürgern, welche in Russland leben, haben ein Anrecht auf diese Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt auch wenige Deutsche, die wegen sozialer Tätigkeiten o.ä. einen solchen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten haben.

Ich habe vor einiger Zeit eine Geschichte geschrieben, wie ich den Aufenthaltstitel bekommen habe. Diese Geschichte kann man hier lesen: http://deutsche-novosibirsk.de/geschich ... ibirsk/#29

Hier eine etwas objektivere Liste der notwendigen Dinge:

(1) Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung. Muss im Einwohnermeldeamt bestellt werden, geht eventuell per Fax oder gar aus dem Konsulat. Achtung, gleich mit Apostille bestellen! Denn für die Übersetzung in Russland muss das Original einen Stempel haben. (Reine Führungszeugnisse aus Deutschland haben aber keinen Stempel – die Apostille ist aber ein Stempel.)

(2) Vier Passfotos im Format drei mal vier Zentimeter nach den Standards für russische Pässe, also schwarz-weiß mit ausgebleichten Rändern und weißem Hintergrund.

(3) Vier ärztliche Gesundheitstests am künftigen Wohnort in Russland: Aidstest, Drogentest, Tuberkolose, Hautarzt. Das OVIR legt fest, bei welchem Arzt man es machen muss. In Novosibirsk muss man zuerst zum Aidstest, wo es das richtige Formular gibt. Achtung, für die Tuberkoloseuntersuchung muss man meist vorher in der Polyklinik eine Fleurografie machen.

(4) Antragsformular (vier Seiten), in zweifacher Ausführung – muss vor den Augen der Beamtin im OVIR vom deutschen Gast unterschrieben werden!

(5) Einkommensnachweis. Meist per Formular NDFL-2, es geht aber auch mit Zinsen oder anderen Geldeinnahmequellen - mindestens das Existensminimum (3700 Rubel pro Monat, glaube ich). Es geht auch, wenn der Ehepartner mindestens das Doppelte verdient (also 7400 Rubel)

(6) Eine Bestätigung aus dem russischen Finanzamt, dass man eine Steuernummer, INN, hat. (Im OVIR fragen, ob nötig!)

(7) Wohnnachweis. Man muss Besitzer einer Wohnung sein oder eine Wohnung mieten. Der Vermieter muss in diesem Fall beim Notar einer Registrierung zustimmen - im Falle der разрешение на временное проживание für drei Jahre, im Falle des вид на жительство unbegrenzt. Den genauen Text erfährt man im OVIR.

(8) Ferner braucht man einen Stempel aus dem ZhEU, ZhEK beziehungsweise TSZh, dass auch die einverstanden sind - auf einem Formular, welches es im OVIR gibt. (Wenn man den Stempel holt, wird vermerkt, dass man künftig Kommunalgebühren für Wasser und so weiter zahlen wird.)

(9) Heiratsurkunde mit Übersetzung und beglaubigter Kopie. Ist man nicht verheiratet, sollte man anderweitig begründen, warum man in Russland leben will.

(10) Ab dem 01.01.2015 müssen die Ausländer, die in Russland eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, folgende Prüfungen ablegen: Russisch lesen, schreiben und sprechen sowie russische Geschichte und Grundlagen der russischen Gesetzgebung. Details hierfür(durchführende Einrichtungen und Institute) sind beim örtlichen UFMS zu erfragen.

Ein Beispiel für Infos zum Test findet Ihr hier: http://www.mordgpi.ru/sveden/structure/ ... cs-of-law/

Nachdem man alles abgegeben hat, wird der Antrag überprüft. Eventuell kommt die Polizei vorbei und schaut, ob man wirklich da wohnt. Wenn alles ok ist, bekommt man eine Spravka, dass man den Antrag abgegeben hat. Hat man kein Visum oder keinen anderen Aufenthaltsstatus, muss man leider trotz dieser Spravka aus Russland ausreisen.

Nach spätestens sechs Monaten wird der Antrag genehmigt oder abgelehnt. Nun muss man 400 (разрешение на временное проживание) bzw. 1000 Rubel (вид на жительство) in der lokalen Sparkasse einzahlen. Wenn dies vorher noch nie gemacht worden sein sollte, muss man ferner noch Fingerabdrücke machen lassen.

Die разрешение на временное проживание ist ein Stempel im Pass. Der вид на жительство ist ein eigenes Dokument, ähnlich den russischen Reisepässen. Zusätzlich erhält man eine Registrierung, wofür man eventuell nochmals ein Formular in der Hausverwaltung (siehe Punkt 8) holen muss.

Man darf nie länger als 183 Tage aus Russland weg sein, sonst verliert das Wohnrecht seine Gültigkeit. Ferner muss man sich unbedingt jährlich in der Meldestelle melden und einen Rapport abgeben, wieviel man verdient hat, welche Straftaten man begangen hat und wie lange man das Land verlassen hatte.

Mit dem вид на жительство gilt man als russischer Resident und kann beliebig einreisen, ausreisen oder im Land bleiben. Für die разрешение на временное проживание gelten diese Erleichtungen eigentlich nicht. Jedoch gibt es ein Abkommen mit Deutschland, dass man dennoch von der Visapflicht befreit ist. Dies gilt nicht für Österreicher oder Schweizer!

Viel Erfolg!
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Dietrich
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Dietrich »

Zu Punkt 9: Uebersetzung nur, wenn man nicht in RU geheiratet hat. (Eigentlich klar, aber es fragen bestimmt welche!)

Fuer die Gesundheit braucht man (zumindest hier in Moskau) noch die "medizinskoe saklutschenie" vom Ober-Tierarzt...
Der verlangt eine Kopie des AIDS-Tests.... und hat (zumindest im Sueden Moskaus) keinen eigenen Kopierer im Buero!

Ausserdem sollte man darauf hinweisen, dass zwischen Erstellung der Dokumente (Fuehrungszeugnis, 2-NDFL, Tierarzt, etc...) und Antragsstellung nicht zuviel Zeit vergehen sollte, da die Dokumente teilweise recht schnell ihre Gueltigkeit verlieren.

Dietrich
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Norbert
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Norbert »

In Novosibirsk wurden die Ärzte zentralisiert ... man bekommt in einer ganz bestimmten Klinik der Stadt einen vorgedruckten Laufzettel mit Hologramm und muss dann fest vorgeschriebene vier Ärzte abklappern. Scheint in jeder Stadt anders zu laufen.
achim

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von achim »

zu 1) Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnis darf maximal 3 Monate bei Dokumentenabgabe alt sein. Gesamtkosten ca 50 Euro.

Vielen Dank Norbert! Das gibt den Held der Woche. Und für Deine Hilfe mit dem neuen Sever auch noch mal Danke!
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Norbert
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Norbert »

achim hat geschrieben:Das gibt den Held der Woche. Und für Deine Hilfe mit dem neuen Sever auch noch mal Danke!
Wie nett. Gern geschehen!
Sanya
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Sanya »

..
Zuletzt geändert von Sanya am 23 Feb 2009, 02:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Norbert »

Sanya hat geschrieben:Um das Wohnrecht nicht zu verlieren darf man nicht länger als 183 Tage im Ausland sein. Reicht dann eine Wiedereinreise für einen Tag? Oder wie lange muss man sich in der RF aufhalten?
Rein formell ja.

Praktisch würde ich mich aber lieber auch noch in meinem Passportny stol melden - sicher ist sicher.

(Diese Frage stelle ich mir aber auch öfters.)
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Dietrich »

Die 183 Tage sind nicht "am Stueck", sondern auf's Jahr gerechnet.
Sowohl mit Rasreshenye als auch mit Vid muesst ihr euch jedes Jahr "zurueckmelden". Beim Vid ist die Prozedur zwar schneller und einfacher, aber trotzdem vorhanden. Und bei eben dieser "Rueckmeldung" wird auch kontrolliert, wieviele Tage ihr im vergangenen Jahr "ausser Landes" ward. Also wird euch eine Einreise fuer einen Tag nicht viel nuetzen.

Ausserdem muesst ihr soundso jedes Jahr auf's Neue eure Verdienstbescheinigung und den Nachweis ueber gezahlte Nebenkosten erbringen.

Also eine "richtige" Unbeschraenkte Aufenthalts/Niederlassungserlaubnis gibt es in Russland demnach nicht. Da hilft dann nur die Einbuergerung! [depp]
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Norbert »

Dietrich, so klar ist es im Gesetz nicht geschrieben. Es steht dort nicht, dass man mindestens 183 Tage pro Jahr da sein muss!

Zitat aus dem Gesetz "о правовом положении иностранных граждан"

"Статья 7. Основания отказа в выдаче либо аннулирования разрешения на временное проживание
Разрешение на временное проживание иностранному гражданину не выдается, а ранее выданное разрешение аннулируется в случае, если данный иностранный гражданин: [...] 11. находится за пределами Российской Федерации более шести месяцев;"

(Kurzfassung: Das vorläufige Wohnrecht kann annuliert werden, wenn sich der Ausländer mehr als sechs Monate außerhalb Russlands aufhält.)

Da steht aber nicht "pro Jahr", insofern würde ich es schon als "am Stück" werten. Auch auf Nachfrage in meinem Amt hier in Sibirien wurde mir dies so bestätigt.

Zugleich aber eine Einschränkung, und zwar der Punkt 10, direkt davor: "... 10. выехал из Российской Федерации в иностранное государство для постоянного проживания;"

(Kurzfassung: ..., wenn der Ausländer aus Russland in ein anderes Land zum ständigen Wohnen reist.)

Und das ist quasi der Fallstrick - wer das Wohnrecht nur als Dauervisa nutzen will, hat seinen ständigen Wohnsitz woanders. Und dies wird man kaum verheimlichen können - schon allein weil man in Russland keine Steuern zahlt.
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Beitrag von Dietrich »

Naja, in Sibirien werden so manche Gesetze eigenwillig ausgelegt.

Wenn ich meinen Vid verlaengere, dann fuelle ich so einen Bogen aus, in dem ich eintragen muss, wann ich wie lange ausserhalb Russlands war. Und da schliesst dann "insgesamt 183 Tage" natuerlich auch "183 Tage am Stueck" mit ein.

Sobald ich dann den Stempel auf dem Wisch habe, ist mein Vid dann wieder ein Jahr "abgesegnet" und die Uhr wird wieder auf Null gesetzt.

Wuerde mich echt wundern, wenn es anders gemeint und vor allem anders durchgefuehrt wird (ausser in Sibirien).
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