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Auto geklaut

Verfasst: 10 Apr 2008, 14:00
von franky
Hallo Forenmitglieder,

ich habe auf der Suche nach Autofragen in Russland dieses Forum gefunden. Ich selber lebe in Berlin und Moskau/Kaluga/Petersburg (Montage für eine Baufirma) keine Frau und keine Kinder. Russischkenntnisse eher rudimentär bis nicht vohanden.

Ich habe ein grosses Problem und vielleicht habt ihr eine Idee.

Ich habe vor 3 Wochen einen alten (15 Jahre) Passat mit nach Russland genommen um ein Auto in Russland zu haben. Deutsche Nummernschilder in Russland versichert und wollte gerade die Zollerklärung auf ein Jahr erweitern lassen.

Nun war ich ein paar Tage in Berlin und mein Auto in Moskau. Staunend sah ich dann, es war geklaut.

Eigentlich nicht weiter schlimm, denn die Kiste war eh runter und kaum was wert. Nun hat mit aber ein Kollege gesagt, ich müsste den Wagen nun verzollen und das würde mehrere tausend Euronen kosten.

Das kann doch nicht sein, dass ich für ein geklautes Auto noch bestraft werde. Bei der Polizei war ich nun sicherheitshalber noch nicht, weil ich absolut keine Ahnung habe, was ich nun machen soll.

Weiss jemand, wie die Lage da für mich aussieht? Bin wegen der zu erwartenden Zollzahlung mehr als mit den Nerven runter, denn dann kann ich die nächste Zeit erstmal nur für den Zoll arbeiten.

Gruss franky

Re: Auto geklaut

Verfasst: 10 Apr 2008, 14:13
von Zejtnot
Ich bin kein Spezialist mit Zollregeln, aber grundsätzlich stimmt es schon: Ein eingeführtes Auto muss wieder ausgeführt oder verzollt werden.

Zur Polizei solltest Du aber so oder so. (A) weil Du dann eventuell doch keine Zollgebühren zahlen musst. (Was ich aber nur als möglichen Ausweg vermute.) (B) weil man Dein Auto ja auch wiederfinden könnte. Vielleicht stand es ja auch nur im Parkverbot und wurde abgeschleppt.

Re: Auto geklaut

Verfasst: 10 Apr 2008, 16:22
von AnGro
Um den Zoll kommst Du nicht herum. Einzig möglicher Ausweg: es gibt deutsche Versicherungsgesellschaften, die zur Haftpflicht für ca. 8 EUR je Jahr einen Schutzbrief anbieten. Die Leistungen desselben sind u.A. Verzollung und Zollgebühren bei u.A. Diebstahl. Normalerweise sind diese Leistungen begrenzt auf geographisch Europa, was hier ja noch zutrifft. Wem aber seine Karre in Sibirien geklaut wird, der sollte dies in Moskau melden ;).
Wenn Du sowas hast, hast Du Glück.
Manchmal werden aber Autos wirklich wiedergefundebn. Ist nen Kumpel in Moskau passiert - nach einer Woche war der A6 wieder da, nur eben innen ein bisschen zerpflückt - Kinder eben.

Alles Gute.

Re: Auto geklaut

Verfasst: 11 Apr 2008, 22:14
von zimdriver
Der Passat geht den Weg alles Alten- gebrauchte Ersatzteile für die Garagenbastler. Wie schon gesagt: Polizei muss wohl sein. Vielleicht liegen irgendwo mal die Kennzeichen in der Grünanlage. Was in D nicht sehr schlimm ist, ist in RUS hochkriminell. Und Kennzeichen sind hier was besonders Heiliges- heilig's Blechle eben.

Re: Auto geklaut

Verfasst: 14 Apr 2008, 08:02
von franky
Hallo Leute,

erstmal vielen Dank für die Antworten, dass sieht ja irgendwie ziemlich bescheiden aus so. Also muss ich, wenn die Kiste nicht gefunden wird tausende von Euronen für nix bezahlen oder wenn man sie ausgeschlachtet findet, tausende für ein paar Teile Blech.

Tolle Perspektive. Gibt’s da keine Gesetze für solche Fälle, dass man darum herumkommt?

Kann doch echt nicht sein, dass jeder geklaute oder schrottreife Auslandswagen mit Unmengen Geldern verzollt werden muss.

Was passiert denn, wenn man nichts macht? Ich war ja immerhin auch schon wieder in Deutschland, bin ich auch gerade, ohne Auto. Vielleicht passiert nichts, wenn man auch nichts macht.

Kennt sich jemand in den Gesetzen dafür aus?

Gruss aus dem kalten Deutschland.

franky

Re: Auto geklaut

Verfasst: 14 Apr 2008, 11:32
von manuchka
Du bist ja irgendwann mit dem Auto eingereist und hast es quasi "vorübergehend" für einen bestimmten Zeitraum nach Russland eingeführt. Der Zeitraum beträgt, wenn ich mich recht erinnere, so ein Jahr und kann maximal um ein Jahr verlängert werden. Danach muss die Kiste wieder raus aus Russland, oder sie gilt als dauerhaft nach Russland eingeführt - was sie ja dann auch ist, und das heißt, sie muss verzollt werden. Eingeführt wurde sie von dir. Dass du nicht die Absicht hattest, das Auto dauerhaft dort zu lassen, ist gut und schön, aber verdammt schwer bis unmöglich nachzuweisen. Das ist zwar sehr unschön, andererseits hindert es Leute daran, Autos angeblich vorübergehend, also zollfrei einzuführen, dann weiterzuverkaufen und dann zu melden: "Oh, Auto geklaut!"

Art. 283 Abs. 6 Zollgesetzbuch befreit von der Ausfuhr vorübergehend eingeführte Waren oder KFZ nur dann, wenn sie infolge eines Unfalls oder infolge höherer Gewalt ernsthaft beschädigt wurden. Zu diesen Umständen gehört Diebstahl nicht. Es gab aber 2005 mal eine Entscheidung des Verfassungsgesetzes der RF, da ging es auch um so einen Fall wie hier - Auto eingeführt, gestohlen, 600.000 Rubel Zoll verlangt. Das VerfG der RF sagte, dass Art. 283 Zollgesetz verfassungsmäßig ist, dass aber die Auferlegung dieser Zollgebühr einer Zollstrafe gleichkäme, was den Bestohlenen gegenüber anderen, von der Zollgebühr befreiten Bürgern, benachteiligt, da er ja unverschuldet an der Ausfuhr des Fahrzeugs gehindert ist. Hier ist der Beschluss des VerfG: http://www.tamognia.ru/laws/law_663.html

Anzeige erstatten muss man auf jeden Fall, wie will man sich sonst auf Diebstahl als "Entschuldigung" berufen?

Re: Auto geklaut

Verfasst: 15 Apr 2008, 07:45
von Zejtnot
franky hat geschrieben:Was passiert denn, wenn man nichts macht? Ich war ja immerhin auch schon wieder in Deutschland, bin ich auch gerade, ohne Auto. Vielleicht passiert nichts, wenn man auch nichts macht.
Dann solltest Du aber auch nie wieder nach Russland einreisen. Sonst lassen sie Dich einfach irgendwann nicht mehr raus, bevor Du nicht Deine Schulden beglichen hast.

Re: Auto geklaut

Verfasst: 18 Apr 2008, 08:12
von franky
Vielen Dank Manuchka, dass liest sich ja dann doch schon etwas beruhigender.

Da hoffe ich mal, dass ich nicht diese "Zollstrafe" bekomme. Im schlimmsten Fall muss man dann wohl einfach mal einen Anwalt einschalten.

Gruss franky

Re: Auto geklaut

Verfasst: 18 Apr 2008, 08:35
von Dietrich
franky hat geschrieben:Im schlimmsten Fall muss man dann wohl einfach mal einen Anwalt einschalten.
Nein. "Im schlimmsten Falle" lassen sie dich das naechste Mal nicht wieder aus RU ausreisen. Dann folgen ein paar Naechte in einer Zelle in irgendeinem Flughafen. Und nach Zahlung des Geldes (plus Strafe) schicken sie dich dann nach Hause. Annulierend dein Visum und geben dir nie wieder ein Neues.

Re: Auto geklaut

Verfasst: 20 Apr 2008, 14:14
von m1009
@manu

dasn mit dem jahr plus ein jahr verlaengerung stimmt nich ganz. fahrzeuge mit auslaendischen kennzeichen duerfen fuer 364 tage voruebergehend eingefuehrt werden.