Hallo, Mysh, Zejtnot_, 7punkt, Kolleginnen und Kollegen, превосходительства, дамы и господа, "гражданье, алкоголики и хулиганье",
(eine Personengruppe fehlte noch, ich krieg's nicht mehr zusammen)
Mysh hat geschrieben:Hatte vor ein paar Jahren mal das Problem, dass ein Berliner Busfahrer mich nicht mitfahren ließ, weil ich kein Kleingeld hatte sondern nur einen 5er-Schein... und er zwar Wechselgeld habe, aber keine Lust zu wechseln (O-Ton).
Zejtnot_ hat geschrieben:Das ist übrigens sein Problem. Beträge bis zu irgendeiner bestimmten Höhe muss man als Geschäftsbetrieb wechseln können. [.../M-M/16.04.2008] Was ich sagen will: einen 5-Euro-Schein darf er überhaupt nicht ablehnen, selbst wenn er kein Wechselgeld hätte. Sein Problem.
Für den öffentlichen Personennahverkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit Bus, Straßenbahn, O-Bus usw. gilt folgende
"Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569)" mit Stand vom 08.11.2007, kurz BefBedV, zu finden unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
BefBedV hat geschrieben:§ 7 Zahlungsmittel
(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
(3) Beanstandungen des Wechselgelds oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen sofort vorgebracht werden.
Das ist natürlich wunderbar selbstgestaltetes Recht der öffentlichen Beförderungsträger, ich hatte letztens gerade einigen Ärger, weil man meine Fahrscheinheftchen, das mittlerweile abgelaufen waren (wegen Tariferhöhung) nicht mehr zurücknehmen, umtauschen, was auch immer wollte. Die gesetzliche Grundlage stimmte leider. Grund für eine Verfassungsbeschwerde. Schließlich verjähren andere Ansprüche nicht so schnell, die BefBedV hebelt sozusagen das BGB in diesem Bereich aus.
@Mysh: Berliner Busfahrer sind sowieso für ihre besondere Freundlichkeit bekannt. Naja, die müssen mal an den Richtigen, noch besser die Richtige geraten.
@Zejtnot_: Was du schreibst, stimmt auf jeden Fall für Bus & Co., was jetzt andere Geschäfte, wie Supermärkte, kleine Läden usw. betrifft - k. A. Ich denke, es ist auch Vertragsgestaltung. So steht an vielen Tankstellen ja an jeder Zapfsäule: "Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine 200- und/oder 500-EUR-Scheine an.", was ja auch verständlich ist. Allerdings wird sich das wegen der Benzinpreise ändern und sie werden schreiben: "Ihre Rechnung wird eh sehr hoch ausfallen, daher nehmen wir keine Scheine/Münzen mit Wert unter 50 EUR an" 8)
Ich denke, es sollte mal die Vernunft siegen, dass man sich gütlich einigt, wenn ein Verkäufer mit wenig Bargeldverkehr nicht wechseln kann oder andere Umstände eintreten, wie Kreditkartenterminal funktioniert nicht.
@Mysh: Wegen fehlenden Wechselgelds seitens des Fahrers der Buslinie X9 TXL-Bahnhof Zoo hatte ich mal ne kostenlose Fahrt in der BVG.