Seite 1 von 1

Ausreisebestimmungen beim Schengenvisa

Verfasst: 24 Apr 2008, 19:38
von FabiRq
Hallo Forum :-)

eine kurze Frage:

Wenn ein russischer Staatsbürger mit einem französischen Schengenvisum per Flugzeug über Paris (Frankreich) in den Schengenraum einreist, muss er den Schengenraum auch wieder über Frankreich verlassen? Oder gibt es die Möglichkeit, z. B. aus den (mehr oder weniger) benachbarten Ländern (Holland, Belgien, Deutschland) per Flugzeug auszureisen?

Dazu habe ich leider nirgends eine halbwegs belastbare Aussage finden können. Auf der einen Seite gibt es die Meinung: Schengenraum ist Schengenraum... egal welches Land, auf der anderen gibt es die Aussage, dass man im Einreiseland registriert ist und diese Registrierung durch die Ausreise wieder gelöscht wird. Wenn man jetzt woanders ausreist, soll das angeblich zu Problemen bei einem neuen Visums-Antrag führen können, weil man ja letztes Mal irgendwie "illegal" ausgereist sei...

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Viele Grüße,

Fabian

Re: Ausreisebestimmungen beim Schengenvisa

Verfasst: 24 Apr 2008, 20:01
von Zeppelin
FabiRq hat geschrieben:...auf der anderen gibt es die Aussage, dass man im Einreiseland registriert ist und diese Registrierung durch die Ausreise wieder gelöscht wird. Wenn man jetzt woanders ausreist, soll das angeblich zu Problemen bei einem neuen Visums-Antrag führen können, weil man ja letztes Mal irgendwie "illegal" ausgereist sei...
Tja, dieser Blödsinn hat sich ergeben, weil man innerhalb von Schengen kaum noch nachweisen kann, in welchem Staat man sich wann und wie lange aufgehalten hat.

Hintergrund der Debatte ist Folgender: Es wäre illegal, sich ein Visum von einem Staat zu besorgen, in dem der eigentliche Aufenthalt gar nicht vorgesehen ist und auch nur marginal stattfindet.
Deshalb sollte man alle Belege über Aufenthalte innerhalb des Schengenraums ebenso aufbewahren, wie Flug-, Bahn- und / oder Bustickets. Vor allem geht es bei einem neuen Visaantrag um die Plausibilität der vorangegangenen Aufenthaltes und die peinliche Einhaltung der Aufenthaltszeit; sprich rechtzeitige Ausreise.

Mit den richtigen Argumenten wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Wo wäre z.B. der Hauptaufenthalt bei einer Rundreise durch den halben Schengenraum?

Gruß,
Zeppelin

Re: Ausreisebestimmungen beim Schengenvisa

Verfasst: 25 Apr 2008, 02:17
von FabiRq
Zeppelin hat geschrieben: Mit den richtigen Argumenten wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Wo wäre z.B. der Hauptaufenthalt bei einer Rundreise durch den halben Schengenraum?
Mhm... wenn ich Dich richtig verstehe, trifft letztere Beschreibung (Einreiseland = Ausreiseland) zu... es sei denn, man schafft eine kreative Begründung (bei der Beantragung eines Folge-Visas? Oder kann die Frage auch früher auftreten?)....

Ratlos...

Fabian

Re: Ausreisebestimmungen beim Schengenvisa

Verfasst: 25 Apr 2008, 06:29
von Zejtnot
Wir haben die Frage sehr ausführlich im Nachbarthread ausdiskutiert: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7396 (Die Eingangsfrage ist eine andere, aber weiter unten wird auch Deine Frage diskutiert.)

Natürlich darf man mit einem Schengenvisum auch aus einem anderen Staat ausreisen - das ist ja der Sinn des Schengener Abkommens. Es gibt einzig und allein die Regelung, dass man das Visum beim Konsulat des Hauptreiseziels beantragen muss.

Wenn Du also ein belgisches Schengenvisum hast, aber wegen billiger Tickets über Düsseldorf ein- und ausreist, ist dies überhaupt kein Problem. Solltest nur - wie Zeppelin schon schrieb - einen Nachweis aufheben, dass Du dann wirklich in Belgien warst. (Denn Nachfragen der Grenzer wären in diesem Fall natürlich legitim!)

Der Fall der Rundreise ist natürlich stark hypothetisch ... denn selbst da hat man meist ein Land, in welchem man am Längsten verweilen wird.

Re: Ausreisebestimmungen beim Schengenvisa

Verfasst: 25 Apr 2008, 10:15
von FabiRq
Zejtnot_ hat geschrieben:Wir haben die Frage sehr ausführlich im Nachbarthread ausdiskutiert: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7396 (Die Eingangsfrage ist eine andere, aber weiter unten wird auch Deine Frage diskutiert.)
Herzlichen Dank für diesen Hinweis, da wird meine Frage tatsächlich allumfassend behandelt :-)

Viele Grüße,

Fabian