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Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 25 Apr 2008, 13:21
von Simone
Kann jemand von Euch die Regelungen zur Höhe der Einkommenssteuern für ausländische Mitarbeiter in russischen Unternehmen mit Angabe der relevanten Gesetzsnummern beschreiben?
Aus eigener Erfahrung mit deutschen Großunternehmen in Rußland kenne ich nur die 13%-Regelung (bei Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr), sowie bei Unterschreitung der 183 Tage die 30%-Regelung (bei erstmailiger Arbeitsaufnahme in Russland im zweiten Halbjahr).
Bei kleinen Unternehmen wird aber schon mal bei Beschäftigungsbeginn im ersten Halbjahr 30% abgezogen. Das ist meines Erachtens nicht richtig, aber mir fehlt die Gesetzesgrundlage zur Begründung.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 25 Apr 2008, 13:39
von Zejtnot
Das Gesetz habe ich auch nicht zur Hand, aber die Regelung ist folgende: Eigentlich müssen für Ausländer, die erstmalig in Russland arbeiten, zu Beginn 30 % Steuern gezahlt werden. Erst wenn sie den 184. Tag eines Kalenderjahres in Folge in Russland sind, wird ihre Steuer rückwirkend auf 13 % gesenkt (und auch für das folgende Jahr diese Steuer angesetzt). Aber nur weil man im ersten Halbjahr mit der Arbeit beginnt, muss man ja nicht automatisch 184 Tage im Land sein werden - und das ist Grundlage für den niedrigen Satz.
Diese Senkung muss muss der Arbeitnehmer bei seinem Steueragenten - dem Arbeitgeber - beantragen, welcher die zuviel gezahlten 17 % von den Steuerbehörden zurückfordern und dann auszahlen muss. (In der Praxis bekommt der Arbeitgeber es meist nicht zurück, sondern zahlt einfach in den Folgemonaten entsprechend weniger Steuern. Aber das Resultat ist gleich.)
Seit 2006 gibt es aber nach Auskunft einer Kanzlei, die ich mal in Novosibirsk dazu befragt habe, eine Regelung, nachder man auch vorher eine Schätzung abgeben kann, dass der Ausländer wohl mehr als 183 Tage im Land sein wird. Dann zahlt man von Anfang an 13 %. Aber ich kenne kein Gesetz, dass dies vorschreibt.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 25 Apr 2008, 18:02
von Sibirier
Ich möchte nur folgendes sagen:
Zu Beginn einer Beschäftigung wird überprüft, ob der neue Mitarbeiter die letzten 12 Monate mehr als 183 Tage in Russland war (egal mit oder ohne Beschäftigung!). Wenn ja, wird sofort der Steuersatz von 13% angewendet. Wenn nicht 30% und die 13% erst ab dem Monat, in dem der Mitarbeiter nachweisen kann, dass er dann in den letzten 12 Monaten mehr als 183 Tage in Russland war.
Es stimmt, dass bei Überschreitung der 183 Tage die Differenz von 17% (30%-13%) erstattet werden, jedoch nur, wenn die 30% im laufenden Kalenderjahr gezahlt wurden. Wenn es im Vorjahr war, werden diese Beiträge nur im Rahmen einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet. Dieses trifft jedoch meistens nicht zu, da das Finanzamt überprüft, ob man in dem Kalenderjahr sich mehr als 183 Tage in Russland befand.
Also Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter am 01.10.00 anfängt, dann zahlt er bis zum 31.03.01 30%. Ab 01.04.01 nur noch 13%. Es werden ihm die Steuern in Höhe von 17% nur für den Zeitraum vom 01.01.01 bis 31.03.01 erstattet, da der Arbeitgeber die gezahlte Lohnsteuer vom Jahr 00 nicht mehr verändern darf. Diese müsste sich der AN vom FA holen. Wenn er jedoch erst mit Arbeitsantritt nach Russland kam (01.10.00) war er im Jahr weniger als 183 Tage in Russland und somit gilt für ihn im Jahr 00 die 30%-ige Regelung.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 28 Apr 2008, 08:25
von Zejtnot
Wie schon angedeutet, Sibirier, wurde mir die Auskunft gegeben, dass man eine Vorab-Schätzung machen kann. Wenn davon auszugehen ist, dass der Mitarbeiter 183 Tage im Land sein wird, kann man gleich 13 Prozent zahlen ... sollte die Schätzung später nicht zutreffen, ist entsprechend nachzuzahlen. Wie man diese Schätzung zu melden hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 28 Apr 2008, 19:12
von Sibirier
Also mit der Einschätzung arbeiten wir nicht, ist mir auch nicht bekannt. Wir arbeiten nach dem Schreiben vom MinFin des letzten Jahres....
Meine Hauptbuchhalterin würde mich killen, wenn ich sage sie soll die Zeit einschätzen....

Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 10 Mai 2008, 16:57
von bella_b33
Hallo Freunde,
ich hätte eine Frage. Wie sieht es mit der Steuerpflicht in Russland aus, wenn ich privat in Russland bin(ich will dort mit meiner Freundin leben) aber für eine Deutsche Firma arbeite, weiterhin in Deutschland gemeldet bin dort meinen Lohn auf mein deutsches Konto bekomme und auch dort meine Steuern zahle. Werde ich dann in Russland(sobald ich die 183Tage Regelung überschritten habe) auch zur Steuerabgabe herangezogen oder interessiert das dort keinen?
Viele Grüße,
Silvio
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 11 Mai 2008, 11:13
von Sibirier
Sobald Du die 183 Tage überschritten hast (im Kalenderjahr) wirst Du in Russland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Du musst dann hier Deine Steuererklärung abgeben mit den Einkünften, die Du in DE erhalten hast. In DE kannst Du Dir die gezahlte Lohnsteuer erstatten lassen. Aber selbst Dein Arbeitgeber wird hier schon für die lohnsteuerpflichtig!
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 11 Mai 2008, 23:05
von Andy
Also da koennte man sich ja mal ueberlegen, wenn man mehr als 183 Tage nicht in Deutschland lebt und dort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat (und kein Wohneigentum), dann muss man in Deutschland auch keine Steuer mehr bezahlen sondern bekommt sein Gehalt vom Arbeitgeber steuerfrei. Wenn man dann in Moskau lebt und in Moskau von niemandem Geld bekommt und auch kein Konto hat, wer weiss dann in Russland, dass man in Deutschland ein Einkommen hat? Da koennte man ja ganz frech auf den Gedanken kommen, ...... klar

Ich rate von solchen Ueberlaegungen natuerlich unbedingt ab

Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 11 Mai 2008, 23:12
von Andy
noch mal ernsthaft zu den Regelungen, 30% oder 13%: Nach Auskunft meines Anwalts sind die Regelungen nicht eindeutig und etwas widerspruechlich:
- es ist nicht ganz klar, ob nur der Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. betrachtet wird oder die letzten 12 Monate vor jedem monatlichem Steuertermin. Staendig kommen neue Anweisungen dazu.
- der Arbeitnehmer, von dessen Lohn 30% abgefuehrt wurde, es sich jedoch im Laufe der Zeit zeigt, dass er mehr als 183 Tage im Land war, sollte die Differenz von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen, da dieser hier als "nalogowoj agent" handelt. Der Arbeitgeber kann es dann vom Staat zurueckfordern oder verrechnen. ABER: RISISKO EINER UMFASSENDEN STEUERPRUEFUNG !!!
- pragmatisch koennte man einfach nur 13% zahlen und im Notfall nachzahlen, wie oben schon erwaehnt. Es gibt hier keine Strafen oder "penij"
Also zsammengefasst: die Regelungen sind nicht eindeutig und eventuell widerspruechlich !
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 12 Mai 2008, 08:58
von Sibirier
Die Regelung im Bereich der Lohnsteuer ist nicht ganz eindeutig.
Für die Einkommensteuer schon. Sobald man im Kalenderjahr (übigens wie in DE) über 183 Tage sich in der RF aufhält, zählt der Steuersatz von 13%. Nur dieses Schreiben vom MinFin betreffend der Sichtweise Kalenderjahr in der Lohnsteuer weicht ab, dies hat man jedoch gemacht, dass Ausländer nicht wie früher vom 01.01. bis 31.05. jedes Mal 30% zahlen müssen und in der Juniabrechnung alles wieder erstattet bekommen.