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Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 29 Apr 2008, 18:02
von Dietrich
Habe ich gerade auf i4a (info4alien.de) gefunden:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/f ... Gesetz.pdf

Dies sind Hinweise zu den wesentlichen Anderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europaischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) vom Bundesministerium des Inneren (BMI).

Dort steht unter Punkt IV.2 (Seite 52) folgender Passus:
Grundsatz und Ausnahmen

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG ist fur den Ehegat-
tennachzug zu Auslandern und zu Deutschen Voraussetzung, dass der zuziehende
Ehegatte sich mindestens auf einfache Art in deutscher Sprache verstandigen
kann.

Es gelten die folgenden Ausnahmetatbestande:

Ausgenommen vom Spracherfordernis sind Ehegatten, die zu den in § 30 Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3 und Satz 3 Nr. 1 AufenthG genannten Auslandern nachzie-
hen (Asylberechtigte, anerkannte GFK-Fluchtlinge, Hochqualifizierte, Selbstan-
dige, Forscher, Daueraufenthaltsberechtigte). Soweit darin der Ehebestand im
Zeitpunkt des Zuzugs des Auslanders nach Deutschland gefordert wird, genugt das
formale Bestehen der Ehe.

Wenn ein gewohnlich im Ausland aufhaltiger Deutscher mit seinem auslandischen
Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begrunden mochte, findet
§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Hochqualifizierte, Selbstandige) entsprechende
Anwendung. Daruber hinaus ist allgemein in derartigen „Ruckkehrerfallen“ regelma-
?ig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar ge-
ringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Spra-
che beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das
gesamtpolitische Interesse an der Ruckkehr von zumeist hoch- und hoherqualifizier-
ten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.
Lese ich das richtig?
Wenn ich also z.B. in 2 Jahren nach D "zurueckkehren" moechte, dann werde ich als "hoch- und hoherqualifizier-
ter Deutscher" (hoert! hoert!) behandelt und meine Frau braucht keinen Test....

Prima!

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 02 Mai 2008, 17:07
von zimdriver
... klingt so. Ob die dann gleich den Arbeitsplatz dazu stellen für einen
zumeist hoch- und hoherqualifizier-
ten Deutschen aus dem Ausland
:lol: Dann nichts wie nach D...

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 04 Mai 2008, 12:32
von manuchka
Ich habe aber dennoch nichts dagegen, wenn vom mitziehenden Ehepartner - in dessen eigenem Interesse - grundsätzlich einfache Sprachkenntnisse verlangt werden. Wenn nämlich der hochqualifizierte deutsche Ehepartner dann vollzeitig einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgeht, hat er nämlich kaum noch Zeit, seinem ausländischen Partner bei der Integration behilflich zu sein.

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 04 Mai 2008, 12:50
von Dietrich
Ich auch nicht.

Aber ich habe etwas dagegen, wenn ..... aber das Thema hatten wir schon mal!

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 05 Mai 2008, 06:57
von Zejtnot
Mal ganz übel ausgedrückt: Was haben die deutschen Behörden eigentlich gegen die russischen Mädels, die in Deutschland heiraten?

Das sind die besten Mütter, die Deutschland bekommen kann. Gebildet, aber dennoch chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Die potentiellen Ehemänner kommen auch meist aus gehobenen Schichten - eine dazu passende deutsche Partnerin würde aus Karrieregründen unter Umständen auf Kinder verzichten. Die russische Partnerin wird sich jedoch mangels Arbeit viel eher für ein Kind entscheiden.

Insofern - auch wenn das eine sehr drastische Betrachtungsweise ist - müsste Deutschland die russischen Partnerinnen sogar fördern! Denn Kinder von gebildeten Leuten gibt es viel zu wenige in Deutschland.

Achtung, ist nur ein Gedankenansatz und entspricht nur bedingt meiner privaten Meinung.

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 05 Mai 2008, 14:42
von Glider
Das ist ja schon in Ordnung, wenn der ausländische Ehepartner nicht formalisiert seine Sprachkenntnisse nachzuweisen hat.

Faktisch sollte er/sie aber in jedem Falle besitzen, es sei denn der deutsche Teil möchte sein ausländisches Gegenüber im trauten Heim isolieren.
Nette Begebenheit als ich neulich im klassenlosen Reisebus von Kaliningrad nach Essen fuhr:

Nach der russischen Grenzkontrolle verstaute eine Mitreisende mit Kind sofort ihren russischen Pass, um das deutsche Dokument für die Polen zu zücken.
Ich richtete eine einfache Frage an sie, worauf sie mir zu verstehen gab, kein deutsch zu reden. Ihre etwa 10jährige Tochter übersetzte dann.

Ich war schockiert hierüber und fühlte mich gleich an das Klischee türkischer Frauen erinnert, die (vielleicht sogar künstlich dummgehalten) zum Arztbesuch dann ihre Kinder als Dolmetscher mitnehmen müssen.. Abgesehen davon habe ich nicht begreifen können, wie bei derartigen Sprachfähigkeiten jemand einen deutschen Pass erhalten kann. Hier wäre das Deutschsein sicherlich hinterfragenswert gewesen. Mal abgesehen davon, dass ich mich gerade in deratigen Fällen richtig ärgere, wenn derartige Klientel auch noch zwei Staatsangehörigkeiten haben darf.

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 05 Mai 2008, 15:20
von Dave
Das mit den sprachlichen Kenntnissen ist doch nur ein Umweg das zu umschreiben,
was eben nicht ausgesprochen werden darf.

Für mich ist die Sprache und / oder deren Kenntnisse unwichtig in diesem Kontext.
Wenn schon, dann sollte man da ansetzten, wo sich das mit der Sprache dann von
selbst reguliert; an den sozialen Zuschüssen.

Es gibt Einwanderungsländer die sind es deshalb, weil Job und Karriere lockt und solche
die dafür bekannt sind, dass es auch einfacher geht...

Will ich einen Job und Karriere machen, bin ich gezwungen mir die Sprache anzueignen...

Dave

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 05 Mai 2008, 20:38
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:Mal ganz übel ausgedrückt: Was haben die deutschen Behörden eigentlich gegen die russischen Mädels, die in Deutschland heiraten?

Das sind die besten Mütter, die Deutschland bekommen kann. Gebildet, aber dennoch chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. ...
Wie kommst Du denn darauf? :shock:
Wenn die einen ordentlichen Abschluss haben und evtl. auch erste Berufserfahrung bzw. hier noch ihre Ausbildung ergänzen, stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt hier durchaus nicht schlechter, als für Deutsche. Es hat sich nämlich schon herumgesprochen, dass diese Frauen aus den Ländern der EX-SU nicht viel Ärger bei der Arbeit machen, kaum Ansprüche stellen, aber sehr gewissenhaft arbeiten und maximale Leistung bringen. Der Hintergrund dabei ist offenkundig, das Leute aus Ländern mit nicht ganz so hohem Lebensniveau meist noch nicht so eine ausgeprägte Anspruchsmentalität ausgeprägt haben, wie die heutigen Generationen in/aus Deutschland.

Meine Frau schreibt z.B. im Herbst ihr erstes Staatsexamen, und wurde schon von der Kanzlei, wo sie nebenher gejobbt hat gefragt, ob sie danach wieder dort anfangen würde - zumindest bis zum Referendariat. Und es handelt sich bei dieser Kanzlei nicht um irgendwelche Winkeladvokaten, die ihr Dasein am Existenzminimum fristen müssen.

Solche Offerten bekommen nicht allzu viele der angehenden (deutschen) Jura-Absolventen/-innen. Ich weiß auch, dass meine Frau an einigen anderen Stellen, wo sie Jobs und Praktika gemacht hat, mit Wohlwollen rechnen kann, wenn sie sich dort bewerben würde.
Und wie ihr geht es vielen Zugewanderten, die - entgegen aller Vorbehalte - hier entsprechend positiv auffallen. Zum Beispiel die ausländischen Kollegen in meinem Cisco-Kurs.

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 06 Mai 2008, 10:31
von Zejtnot
Zeppelin, es kommt auf den Job an. Viele Abschlüsse werden einfach nicht anerkannt. Und es gibt genug Fälle, wo die Frau dann wirklich Hausfrau wird.

Dass es auch andere Fälle gibt ist wunderbar. Und solche Leute sollten Deutschland noch viel mehr freuen! :)

Re: Interessantes zum Nachweis ueber Sprachkenntnisse

Verfasst: 06 Mai 2008, 10:34
von manuchka
Zeppelin, deine Frau hat ja eine deutsche Ausbildung, da ist das eh kein Problem, aber wie Zejtnot schon sagte - Leute, die aus Russland kommen und schon in einem Alter sind, in dem sie nicht noch mal ein Studium/Ausbildung in DE anfangen, haben in ihrem Beruf oft keine Chance.

In dem Zusammenhang habe ich auch mal eine Frage - weißt du, wie es mit Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen für Zuwanderer aussieht, die keinen dt. Abschluss haben? So über Arbeitsamt oder anderswie. Gibt es das generell, muss man dafür schon die dt. Staatsbürgerschaft haben? (Ich meine übrigens Ausbildungsberufe, keine, für die man Hochschulabschluss braucht.)