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Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 02 Mai 2008, 22:58
von Roland
Hallo,
meine russische Frau lebt schon länger bei mir in D und möchte nun ihren Wohnsitz in Russland abmelden.
Soweit wir informiert sind, auch hier durch das tolle Forum

, gibt es neben der Wohnungsabmeldung noch eine mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ

). Letztere ist angeblich für dauerhaft im Ausland lebende russische Bürger und Voraussetzung für die Ausbürgerung. Niemand scheint aber genaueres darüber zu wissen, insbesondere, in welchem Zusammenhang sie mit der Wohnungsabmeldung steht. :(
Vielleicht könnt ihr uns folgende Fragen beantworten oder sie diskutieren:
1.
Muss mit der Wohnungsabmeldung auch die dauerhafte Abmeldung gemacht werden? Schließlich kann meine Frau bei der Wohnungsabmeldung keinen neuen Wohnsitz in Russland angeben. Die Behörden könnten sagen: „Sie wohnen dauerhaft in D, also brauchen Sie die dauerhafte Abmeldung“.
2.
Wie wird die Wohnungsabmeldung im Inlandspass dokumentiert? Meine Frau meint, dass sie bei ihrer Wohnungsabmeldung einen ПМЖ-Stempel in ihren Inlands- und Reisepass bekommt. Ich bin da skeptisch. Vielleicht kommt ein Stempel rein, wie etwa „Der Passinhaber hat keinen Wohnsitz mehr in Russland“? Oder so was ähnliches?
3.
Muss nach der dauerhafte Abmeldung der Inlandspass abgegeben werden?
4.
Wie wird die dauerhafte Abmeldung dokumentiert? Im Inlandspass? Ein Stempel im Reisepass? Eine extra Urkunde?
5.
Verlangen die russischen Konsulate in D für die Betreuung die dauerhafte Abmeldung oder reicht die Wohnungsabmeldung?
6.
Muss meine Frau sich nach der dauerhaften Abmeldung (wenn sie noch russ. Staatsangehörige ist) in Russland registrieren lassen, wenn sie ihre Verwandten besucht? Ist die Registrierung bereits nach der Wohnungsabmeldung erforderlich?
Ich weiß, viele Fragen, aber sicher ein interessantes Thema. Beim Bonner Konsulat gibt es, nicht gut verständliche, Infos:
http://www.russisches-konsulat.de/pmg.htm und
http://www.ruskonsulatbonn.de/StndWohn_R.htm
Danke!

Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 11:33
von Zeppelin
Deine Fragen kann ich nicht wirklich beantworten, aber ich frage mich, warum man auf sein Wohnrecht in RUS verzichten sollte, wenn man noch gewisse Bindungen zu Angehörigen / Verwandten dort hat, die man gelegentlich besuchen möchte.
Überhaupt: Was bringt eine dt. Einbürgerung, wenn man nicht gerade das Wahlrecht erwerben, Beamte werden oder ein Approbation haben möchte?
Wir sind jedenfalls heil froh, dass sich meine Frau sowohl in Schengenland, als auch in RUS legal völlig frei bewegen kann, ohne irgend welche Visa zu benötigen, sich mit dem ganzen Registrierungsquatsch auseinander setzen zu müssen usw.
Soweit ich dem Forum hier entnehmen konnte, ist es auch nicht mehr erforderlich, sich vom russ. Wohnsitz abzumelden, um z.B. über die hiesigen russ. Konsulate einen neuen Pass zu beantragen.
Insofern beantworten sich Deine Fragen IMHO von selbst, falls es nicht Gründe für diesen Schritt gibt, die Du nicht genannt hast.
Gruß,
Zeppelin
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 15:41
von Oletsch
@Roland:
Ich glaube viele Antworten hängen davon ab, mit welchem Ziel man sich dauerthaft abmeldet. Meistens wird das für die spätere Einbürgerung gemacht, und dann wird natürlich auch der Innenpass abgenommen.
5. welche Betreuung wird hier gemeint? wenn Deine Frau zum Konsulat möchte, um ihre Staatsbürgeschaft aufzugeben, dann muss sie wohl abgemeldet sein - ob dauerhaft oder nicht, weiss ich allerdings nicht.
Wenn sie einfach als russische Bürgerin in DE leben möchte und die Konsulardienste benutzen, braucht sie sich überhaupt nicht abzumelden.
@Zeppelin:
ausser Wahlrecht und manchen Jobs wie im Gericht o.ä. bringt deutsche Staatsbürgeschaft die Reisefreiheit ausserhalb Schengen-Staaten. Und wenn einer seltener nach Russland reist als woandershin, könnte das zum Vorteil werden. Alles natürlich sehr individuell.
Gruß
Oletsch
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 15:58
von Zeppelin
Oletsch hat geschrieben:ausser Wahlrecht und manchen Jobs wie im Gericht o.ä. bringt deutsche Staatsbürgeschaft die Reisefreiheit ausserhalb Schengen-Staaten. Und wenn einer seltener nach Russland reist als woandershin, könnte das zum Vorteil werden.
Du meinst vermutlich USA, UK, Canada, Australien, Japan etc. Gut, das habe ich nicht bedacht, weil die drittstaatlerischen Ehegatten dt. Staatsangehöriger quasi den gleichen Anspruch auf Freizügigkeit genießen, auch wenn es mit etwas mehr Bürokratie verbunden sein mag.
Ob man aber dafür die russ. StaAng. aufgeben sollte? - Naja, hängt wohl wirklich vom Einzelfall ab.
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 16:27
von Roland
Danke für die Antworten!
Oletsch hat geschrieben:
5. welche Betreuung wird hier gemeint? wenn Deine Frau zum Konsulat möchte, um ihre Staatsbürgeschaft aufzugeben, dann muss sie wohl abgemeldet sein - ob dauerhaft oder nicht, weiss ich allerdings nicht.
Wenn sie einfach als russische Bürgerin in DE leben möchte und die Konsulardienste benutzen, braucht sie sich überhaupt nicht abzumelden.
Oletsch
Oletsch, gemeint ist die Betreuung ohne Aufgabe der russ. Staatsbürgerschaft.
Aber ich dachte, dafür wäre mindestens die normale Wohnungsabmeldung aus Russland notwendig!?
Ist es neu, dass diese nicht mehr notwendig ist oder das Konsulau sie macht?
Es bleibt auch die interessante Frage, was wird bei der normalen Wohnungsabmeldung in den Inlandspass eingetragen?
„Der Passinhaber hat keinen Wohnsitz mehr in Russland“? Oder so was ähnliches?
Sicher, die Aufgabe des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit ist eine sehr individuelle Entscheidung.
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 18:06
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:Du meinst vermutlich USA, UK, Canada, Australien, Japan etc. Gut, das habe ich nicht bedacht, weil die drittstaatlerischen Ehegatten dt. Staatsangehöriger quasi den gleichen Anspruch auf Freizügigkeit genießen, auch wenn es mit etwas mehr Bürokratie verbunden sein mag.
Nein, meine Frau hat - auch auf Anfrage - keine Reiseerleichterungen nach Japan bekommen. Wir mussten deswegen unsere Japanreise abblasen, weil die Bedingungen für japanische Visum für Russen einfach irre sind.
Aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht Zepp, ich finde es auch gut, dass wir in unserer Ehe beide Pässe haben und uns so in viele Länder gegenseitig einladen können!
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 03 Mai 2008, 19:21
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:Nein, meine Frau hat - auch auf Anfrage - keine Reiseerleichterungen nach Japan bekommen. Wir mussten deswegen unsere Japanreise abblasen, weil die Bedingungen für japanische Visum für Russen einfach irre sind.
Gut zu wissen.
Aber welchen (Behörden-)Weg habt ihr bei der geplanten Japanreise gewählt? Visaantrag über das japanische Konsulat in D oder direkt aus RUS heraus?
Mit Japan haben wir noch keine Erfahrungen, weil es bisher nicht relevant war.
Allerdings hatte ich aufgrund meiner Anfrage bei den Briten vermutet, dass es bei den übrigen Staaten, die dieses ominöse Visaerleicherungsabkommen geschlossen haben, ähnlich laufen dürfte / sollte; sprich es besteht zwar Visazwang für unsere nichtdeutschen (bzw. nichtschengen etc.) Ehepartner, aber gebührenfrei und in vereinfachtem Verfahren mittels der Standesurkunden aus D.
Das kostet zwar wegen des Umwegs über das brit. Konsulat in Düsseldorf immernoch eine Menge Geld, aber immerhin müsste ich mich nicht die ganze Zeit gemeinsam mit meiner Frau im UK aufhalten, wenn sie dort evtl. ein Gastsemester belegen möchte / wollte.
Da werde ich doch demnächst mal die Amis, Canadier und Australier fragen, wie die es handhaben würden. Solte ich von dort Antworten erhalten, werde ich sie hier posten.
Gruß,
Zeppelin
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 04 Mai 2008, 09:12
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:Aber welchen (Behörden-)Weg habt ihr bei der geplanten Japanreise gewählt?
Ich habe beim japanischen Generalkonsulat in Deutschland angefragt. Antwort: "Zuständig für die Ausstellung des Visums ist die japanische Vertretung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Deshalb ist für Sie die Auskunft, die Sie in Wladivostok bekommen haben, entscheidend. Flug und Hotelbuchung für den gesamten Aufenthalt müßte Ihre Frau u.a. auch hier bei uns vorlegen, d.h. es gibt keine Ausnahmeregelungen für die Ehefrauen deutscher Staatsbürger."
Allerdings hatte ich aufgrund meiner Anfrage bei den Briten vermutet, dass es bei den übrigen Staaten, die dieses ominöse Visaerleicherungsabkommen geschlossen haben, ähnlich laufen dürfte / sollte.
Nein, denn die Briten müssen die Ehepartner von EU-Bürgern aufgrund des Freizügigkeitsabkommens der EU kostenlos reinlassen. Dieses besagt, dass wir uns als EU-Bürger frei und unbegrenzt in der EU bewegen dürfen. Irgendwo anders ist vermerkt, dass frei wiederum "mit Familie" sowie "kostenlos" bedeutet.
Deswegen müssen alle EU-Staaten (!), auch wenn sie nicht bei Schengen mitmachen, für Ehepartner kostenlose Visa ausstellen. Die Iren stempeln beispielsweise aber auch gleich ein "nur in Begleitung von ..." dazu. Alleine kann der Partner also nicht nach Irland!
Staaten, die nicht der EU angehören, haben jedoch keine Sonderregelungen für Ehepartner.
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 04 Mai 2008, 09:34
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:... Staaten, die nicht der EU angehören, haben jedoch keine Sonderregelungen für Ehepartner.
Okay, danke für die Auskünfte. Da war ich wohl irgendwie im falschen Film bzw. bei mir war der Wunsch der Vater des Gedanken.
Es wäre ja auch zu schön um wahr zu sein, wenn unsere Ehepartner/-innen - zumindest mit uns gemeinsam - für drei Monate visafrei in jene Staaten reisen dürften, denen wir dies auch erlauben, und die eben uns.
Aber zur Zeit ist bei uns eh' nicht an Reisen außerhalb der EU (und natl. Russlands) zu denken.
Re: Mysteriöse „dauerhafte Abmeldung“ (ПМЖ ???)
Verfasst: 04 Mai 2008, 15:34
von Oletsch
Roland hat geschrieben:
Oletsch, gemeint ist die Betreuung ohne Aufgabe der russ. Staatsbürgerschaft.
Aber ich dachte, dafür wäre mindestens die normale Wohnungsabmeldung aus Russland notwendig!?
Ist es neu, dass diese nicht mehr notwendig ist oder das Konsulau sie macht?
nein, die Abmeldung ist in diesem Fall nicht nötig. Ob es schon lange so ist, kann ich nicht genau sagen, habe selbst nach der Auswanderung nicht gleich das Konsulat gebraucht, aber schon einige Jahre dürften es sein.
Schaue doch mal die Webseite des entsprechenden Konsulates an - sie weisen explizit daraufhin, dass die russischen Staatsbürger, die in Russland angemeldet sind, auch ihre Angelegenheiten im Konsulat erledigen können. Bloß gelten sie als "temporär im Ausland lebende". Ich konnte dabei keinen Nachteil erkennen.
Gruß
Oletsch