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Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 05 Mai 2008, 07:22
von Zejtnot
Ein Freund in Novosibirsk hat gehört, dass nun bei Beantragung der Arbeitserlaubnis ein Nachweis über Abschlüsse des Ausländers gefordert wird. Man müsste sein Diplom in der Botschaft bestätigen lassen, übersetzen, etc. - wäre notwendig für die Einstufung in Russland.

Hat schon jemand von einer derartigen Regelung gehört?!

Wenn es stimmen sollte ... wird ja immer besser hier ...

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 05 Mai 2008, 09:24
von manuchka
Das wurde 2005 mal von meinem damaligen Chef verlangt, dass er ein legalisiertes Zeugnis vorlegt. Ob das für die Arbeitserlaubnis erforderlich war, ist mir nicht so klar, kann aber sein - er sollte ja GenDir werden. Von meinem Zeugnis reichte allen Arbeitgebern bisher eine einfache Kopie, für die AE brauchte ich keins vorzulegen.

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 05 Mai 2008, 18:32
von zimdriver
Ich habe nichts gebraucht, mußte nur aufschreiben, wo ich wann studiert habe mit welchem Ergebnis. Braucht man übrigens für Visa in manche Staaten auch ...

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 05 Mai 2008, 20:39
von Magdeburg-Moskva
Privet, Zejtnot!
Zejtnot_ hat geschrieben:Ein Freund in Novosibirsk hat gehört, dass nun bei Beantragung der Arbeitserlaubnis ein Nachweis über Abschlüsse des Ausländers gefordert wird. Man müsste sein Diplom in der Botschaft bestätigen lassen, übersetzen, etc. - wäre notwendig für die Einstufung in Russland.
Ich verstehe die Sache so:

Legalizacija beinhaltet ja alle Vorgänge, die erforderlich sind, um ein ausländisches Dokument formal anzuerkennen: In unserem Fall Apostille für das Zeugnis und Übersetzung und deren Beglaubigung durch das russ. Konsulat bzw. einen Notar in Russland.

Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit des Abschlusses wäre ja die Nostrifikazija, die hier bereits diskutiert wurde.

Ja, (alte Sowjetgesetze + deren Umsetzung) + den EU-Gesetzen ähnliche neue Gesetze betreffend Ausländer + postsowjetische Verschärfungen (AIDS-Test) = Bahn frei für bürokratische Willkür.

M.-M.

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 06 Mai 2008, 20:23
von m1009
hallo,

in n.novgorod ist es so. orginal diplom uebersetzten und beglaubigen lassen. nat. von einen russischen notar...

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 07 Mai 2008, 06:31
von Zejtnot
Was ich mich aber frage: Wer und auf welcher Basis fordert das? (Darf man nur noch Leute mit Diplom einladen?)

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 07 Mai 2008, 10:15
von manuchka
Zejtnot, Diplom heißt doch hier jeder Wisch, der bezeugt, dass du irgendeinen Ausbildungskurs abgeschlossen hast. Es reicht also jeder Nachweis, dass der Mensch nach der Schule auch noch irgendwas anderes gelernt hat - Ausbildungszeugnis, Meisterbrief, sonstwas - denn wenn du ungelernte Ausländer einstellen willst, könntest du auch ungelernte Russen nehmen. Bei der Beschäftigungsbehörde muss man doch einen Grund glaubhaft machen, warum man unbedingt einen Ausländer braucht - also muss man eben dessen Qualifikation anführen.

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 07 Mai 2008, 10:17
von Dietrich
Ich habe damals auch mein Diplom nur kopiert. Aber das ist auch schon mehr als 5 jahre her....

Mann, bin ich froh, dass ich den Vid und den ganzen Sch... hinter mir habe!

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 11 Mai 2008, 23:00
von Andy
Um die Vorlage des Diploms zu vermeiden hatte ich mal angegeben, dass ich keinen Schulabschluss habe. Schliesslich ist ein Schulabschluss ja nicht zwingend vorgeschrieben um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen ;) Natuerlich hat der Beamte mir das nicht abgenommen aber sich immerhin amüsiert. Hab dann einfach eine übersetzte Kopie abgegeben (September 2007, Moskau)

Re: Legalisiertes Diplom für Arbeitserlaubnis

Verfasst: 12 Mai 2008, 08:58
von Zejtnot
Andy, genau darauf zielte meine Frage ab.

OK, danke für die Antworten.