Registierung + Jahresvisum
Verfasst: 23 Mai 2008, 23:33
Hallo,
ich habe eine Frage an die Sachkundigen.
Folgende Situation hat sich ergeben: Ich habe ein Jahresvisum (mehrfach, über das russische Außenministerium als ausländische Korrespondentin), gerade wieder hier in Moskau ein neues bekommen. Im Vorjahr hatte ich mich registriert und bekam eine Registrierung für ein ganzes Jahr - für die Dauer meines Visums (das war bis zum 24.5. 2008 gültig). Jetzt habe ich ein neues Visum (bis zum 19.5. 2009), aber als ich heute die Registrierung verlängern wollte, hieß es plötzlich, daß a) keine Registrierung für ein Jahr mehr gemacht werde und b) daß ich mich hätte drei Tage nach meiner Einreise registrieren lassen müssen. Diese Regel kenne ich wohl, aber ich habe mich nicht innerhalb von drei Tagen registrieren lassen, weil ich ja meine Registrierung und den Wisch (уведомление) bis zum 24.5. 2008 hatte. Doch da warf mir die Beamtin entgegen, daß diese mit meiner ersten Ausreise nach Erhalt der Registrierung verfallen sei und ich mich nun nachträglich registrieren lassen müsse und auch noch 2000 bis 5000 Rubel Strafe zahlen soll.
Ich reise mehrfach im Jahr ein und aus. Noch nie hat an der Grenze einer nach meiner Registrierung gefragt (ich hatte die уведомление immer dabei, aber niemand wollte sie je sehen).
Am Montag will ich erstmal wieder zu dem Beamten gehen, der mir vor einem Jahr die Registrierung bis zum 24.5. 08 gegeben hat und der heute nicht da war.
Weiß jemand, was Sache ist und worauf ich mich einstellen muß?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage an die Sachkundigen.
Folgende Situation hat sich ergeben: Ich habe ein Jahresvisum (mehrfach, über das russische Außenministerium als ausländische Korrespondentin), gerade wieder hier in Moskau ein neues bekommen. Im Vorjahr hatte ich mich registriert und bekam eine Registrierung für ein ganzes Jahr - für die Dauer meines Visums (das war bis zum 24.5. 2008 gültig). Jetzt habe ich ein neues Visum (bis zum 19.5. 2009), aber als ich heute die Registrierung verlängern wollte, hieß es plötzlich, daß a) keine Registrierung für ein Jahr mehr gemacht werde und b) daß ich mich hätte drei Tage nach meiner Einreise registrieren lassen müssen. Diese Regel kenne ich wohl, aber ich habe mich nicht innerhalb von drei Tagen registrieren lassen, weil ich ja meine Registrierung und den Wisch (уведомление) bis zum 24.5. 2008 hatte. Doch da warf mir die Beamtin entgegen, daß diese mit meiner ersten Ausreise nach Erhalt der Registrierung verfallen sei und ich mich nun nachträglich registrieren lassen müsse und auch noch 2000 bis 5000 Rubel Strafe zahlen soll.
Ich reise mehrfach im Jahr ein und aus. Noch nie hat an der Grenze einer nach meiner Registrierung gefragt (ich hatte die уведомление immer dabei, aber niemand wollte sie je sehen).
Am Montag will ich erstmal wieder zu dem Beamten gehen, der mir vor einem Jahr die Registrierung bis zum 24.5. 08 gegeben hat und der heute nicht da war.
Weiß jemand, was Sache ist und worauf ich mich einstellen muß?
Vielen Dank!