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Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 13:21
von AM_77
Ist es eigentlich möglich, die durch Einbürgerung in Deutschland verlorengegangene russische Staatsbürgerschaft zurück zu erlangen oder wars das? Meine Mutter hatte es damals für mich mitübernommen, zu der Zeit war ich noch minderjährig. Diese ewige Registrierung und Visabeschaffung nervt enorm.
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 13:43
von Sibirier
Ich gehe davon aus, dass Du hier als "Deutscher" behandelt wirst. Bei der Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft müsstest Du die Deutsche abgeben.
Vielleicht gelten für Dich jedoch noch weitere Sonderregelungen, wenn Du z. B. in Zeiten der UDSSR in der Ukraine geboren bist, kannst Du evtl. auch heute noch die russ. Staatsbürgerschaft erhalten.
Aber wie gesagt, wenn Du als Deutscher gelten wirst, kannst Du keine 2 Staatsbürgerschaften erlangen.
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 13:49
von AM_77
Und wieso haben Aussiedler ihren russischen Pass behalten? Es sind doch auch Deutsche. Ich kenne so viele mit 2 Pässen.
Meine Mutter wurde in den 90ern verbeamtet und musste halt ihren russ. Pass abgeben. Da hat sie mich in einem Abwasch mitgemacht. Ich will den russ. Pass aus rein pragmatischen Gründen wieder. Ich konnte mich ja damals nicht dagegen wehren.

Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 14:01
von 7punkt
Ich wuerde mich danach beim
Generalkonsilat der RF erkundigen. Da bekommste halt die Info aus der ersten Hand, denke ich.
Nachtrag: Beim DE-Generalkonsulat oder dem Auswaertigen Amt wuerde ich mich auch darueber informieren lassen. Ich hab es auch irgendwo gelesen, dass die Spaetaussiedler ihre RU-Paesse beibehalten koennen. Dein Fall sieht aber bisschen anders aus, denn Deine Mama hat beim Erwerb der DE-Staatsangehoerigkeit fuer Dich entschieden und auf RU-Staatsangehoerigkeit verzichtet. Daher fraglich, ob Du die RU-Staatsangehoerigkeit wieder erwerben kannst, ohne die deutsche zu verlieren. Andererseits warste ja nicht volljaehrig und durftest die Entscheidung nicht treffen

Also wie gesagt, lieber die zustanedige Aemter fragen.
7punkt
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 14:21
von Dietrich
Lies mal unter
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_16489 ... gkeit.html
Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:
* Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
* Spätaussiedler und ihre mit ihnen aufgenommenen Familienangehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG kraft Gesetzes mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch deren Staatsangehörigkeit.
* Deutsche Staatsangehörige verlieren nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder eines Staates erwerben, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat.*
*Änderung des § 25 Abs. 1 StAG ab 28.08.2007 infolge des „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ vom 19.08.2007.
* Wie bisher kann deutschen Staatsangehörigen, welche die Staatsangehörigkeit sonstiger Staaten erwerben wollen, auf Antrag von der zuständigen deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde als behördliche Ermessenentscheidung eine sog. Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt werden, die ihnen in bestimmten Fällen das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht.
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 15:27
von AM_77
Dass mit den Aussiedlern ist aber ein wenig ungerecht. Meine Mutter musste es halt machen, sonst nix mit Studienrat. Tja, mitgefangen-mitgehangen.
Ok, danke erst einmal.
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 15:57
von manuchka
Ja, das mit den Aussiedlern ist in der Tat ungerecht, zumal gerade die Aussiedler ja ohne Probleme eingebürgert werden, gerade weil sie ja Deutsche sind bzw. sich darauf berufen. Mit welchen Argumenten da der Behalt der "alten" (ungewollten??) Staatsbürgerschaft gerechtfertigt wird, ist nicht ganz klar.
Eine meiner Kolleginnen (Russin) hat mal nebenbei erwähnt, dass es einen "inoffiziellen" Weg gibt, seine russische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen - das ist ja kein Einzelfall in Russland und russischen Behörden. Angeblich würde das gegen Zahlung einer "Gebühr" über die bzw. ein bestimmtes Generalkonsulat(e) gehen. Wie gesagt, diese Information ist nicht offiziell.
Übrigens ist nicht das deutsche Recht dran schuld, dass man die deutsche StA abgeben muss, um die russische zu erlangen - das verlangt das russische Recht (so wie umgekehrt das deutsche Recht bei Einbürgerung in der Regel die Aufgabe der anderen StA verlangt). Nur wer von Geburt an beide hat, kann auch in jedem Fall beide behalten.
Статья 13. Прием в гражданство Российской Федерации в общем порядке
1. Иностранные граждане и лица без гражданства, достигшие возраста восемнадцати лет и обладающие дееспособностью, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в общем порядке при условии, если указанные граждане и лица:
а) проживают на территории Российской Федерации ...;
б) обязуются соблюдать Конституцию Российской Федерации и законодательство Российской Федерации;
в) имеют законный источник средств к существованию;
г) обратились в полномочный орган иностранного государства с заявлениями об отказе от имеющегося у них иного гражданства. Отказ от иного гражданства не требуется, если это предусмотрено международным договором Российской Федерации или настоящим Федеральным законом либо если отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин; --> Vertrag gibt es m.W. nur mit Turkmenistan und Tadschikistan
д) владеют русским языком; порядок определения уровня знаний русского языка устанавливается положением о порядке рассмотрения вопросов гражданства Российской Федерации.
...
Статья 15. Восстановление в гражданстве Российской Федерации
Иностранные граждане и лица без гражданства, ранее имевшие гражданство Российской Федерации, могут быть восстановлены в гражданстве Российской Федерации в соответствии с частью первой статьи 13 настоящего Федерального закона. При этом срок их проживания на территории Российской Федерации сокращается до трех лет.
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 16:02
von Sibirier
Wenn ich das so richtig gelesen habe, könnte jetzt ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates annehmen, welcher die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt und anschließend damit die russische Staatsangehörigkeit erlangen, ohne auf die alten Staatsangehörigkeiten zu verzichten.
Auch ne Möglichkeit....

Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 16:19
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Wenn ich das so richtig gelesen habe, könnte jetzt ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates annehmen, welcher die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt und anschließend damit die russische Staatsangehörigkeit erlangen, ohne auf die alten Staatsangehörigkeiten zu verzichten.
Auch ne Möglichkeit....

Wo haste du denn das rausgelesen?
Re: Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Jun 2008, 16:21
von AM_77
Besonders wurmt mich das immer am Flughafen, wenn sich die feinen Damen und Herren ihre Pässe zurechtlegen. In Russland der rebellische Wowa und in Deutschland der fleissige Waldemar...
Ich brauche das wirklich nur beruflich, ansonsten kann ich auf den Doppelkopf gern verzichten, ich stehe mehr auf unseren Bundesadler.
