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Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 04 Jun 2008, 18:24
von manuchka
Weil wir es gerade
woanders von Staatsbürgerschaft und Co. hatten, habe ich mal wieder im "Gesetz über die Staatsangehörigkeit der RF" geblättert und das erste Mal dort den blau markierte Satzteil gesehen:
Статья 12. Приобретение гражданства Российской Федерации по рождению
1. Ребенок приобретает гражданство Российской Федерации по рождению, если на день рождения ребенка:
а) оба его родителя или единственный его родитель имеют гражданство Российской Федерации (независимо от места рождения ребенка);
б) один из его родителей имеет гражданство Российской Федерации, а другой родитель является лицом без гражданства, или признан безвестно отсутствующим, или место его нахождения неизвестно (независимо от места рождения ребенка);
в) один из его родителей имеет гражданство Российской Федерации, а другой родитель является иностранным гражданином, при условии, что ребенок родился на территории Российской Федерации либо если в ином случае он станет лицом без гражданства;
г) оба его родителя или единственный его родитель, проживающие на территории Российской Федерации, являются иностранными гражданами или лицами без гражданства, при условии, что ребенок родился на территории Российской Федерации, а государство, гражданами которого являются его родители или единственный его родитель, не предоставляет ребенку свое гражданство.
Ist mir bisher nie aufgefallen. Und ich frage mich: Kann das denn sein? Wird das so praktiziert? Das Kind eines dt-rus. Paares erwirbt nur dann von Geburt an die russ. Staatsangehörigkeit, wenn es in Russland geboren wird?

Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 08:27
von 7punkt
Ist wohl so. Wieso wundert es dich, Manu, ist doch logisch.
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 08:40
von Dietrich
Praktiziert wird es aber anders.
Ich kenne mindestens 2 Leute bei denen die Kinder in D geboren wurden und trotzdem die russische Staatsbuergerschaft erhalten haben, weil die Mutter Russin ist.
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 08:44
von 7punkt
Auch logisch. Und einfacher fuer Mama/ Kind ab und zu mal nach Heimat zu fliegen, denn laeuft ja ohne Visumstress.
Hab hier gerade bei Wiki gelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%93%D1% ... 0%B2%D0%BE
Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern schon mit der Geburt (Realakt). Kinder von Staatsbürgern eines bestimmten Staates werden, unabhängig von dem Land, in dem sie geboren sind, Staatsbürger des Staates ihrer Vorfahren. Dabei vermittelt oft jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In manchen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In muslimischen aber auch in westlichen Staaten hingegen vermittelt oft der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft.
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 09:51
von manuchka
Ich glaube, ich hatte das schon mal erklärt, dass es grundsätzlich zwei Modelle für die Bestimmung der Staatsangehörigkeit gibt.
1. Territorialprinzip, d.h. man erwirbt die StA des Landes, wo man geboren ist. Beispiel: USA - wer in den USA geboren ist, ist quasi Amerikaner und hat Anspruch auf einen US-Pass, egal wer die Eltern sind.
2. Abstammungsprinzip, d.h. die StA richtet sich nach der StA der Eltern oder eines Elternteils. Beispiel: BRD - wer zumindest einen deutschen Elternteil hat, ist per Geburt Deutscher.
Eigentlich gilt in Russland auch das Abstammungsprinzip, zumindest dachte ich das bisher, aber wenn man strikt nach dem Gesetz geht, dann haben wir hier einen Fall, in dem Abstammungsprinzip vorrangig gilt und Territorialprinzip subsidiär.
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 12:38
von achim
manuchka hat geschrieben:Eigentlich gilt in Russland auch das Abstammungsprinzip, zumindest dachte ich das bisher, aber wenn man strikt nach dem Gesetz geht, dann haben wir hier einen Fall, in dem Abstammungsprinzip vorrangig gilt und Territorialprinzip subsidiär.
Hört sich professionell an. Und was heißt das auf Umgangssprache?
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 12:41
von Dietrich
achim hat geschrieben:
Hört sich professionell an. Und was heißt das auf Umgangssprache?
Cognac und/oder Pralinen und Sekt
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 12:56
von 7punkt
Dietrich hat geschrieben:achim hat geschrieben:..auf Umgangssprache?
Cognac und/oder Pralinen und Sekt
Nee: Bier und Cheeps :-P
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 14:03
von manuchka
achim hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:Eigentlich gilt in Russland auch das Abstammungsprinzip, zumindest dachte ich das bisher, aber wenn man strikt nach dem Gesetz geht, dann haben wir hier einen Fall, in dem Abstammungsprinzip vorrangig gilt und Territorialprinzip subsidiär.
Hört sich professionell an. Und was heißt das auf Umgangssprache?
Das heißt, dass vorrangig das Abstammungsprinzip gilt und nachrangig, untergeordnet das Territorialprinzip als Zusatzkriterium hinzugezogen wird.
Also: Zuerst und vorrangig wird geguckt, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben (Abstammung), und wenn mindestens einer von denen RF-Bürger ist, kommt überhaupt die RF-Staatsbürgerschaft für das Kind in Frage, sonst nicht, und dann braucht man auch nicht weitergucken. (Es gibt da wohl aber noch Ausnahmefälle, über die reden wir aber gerade nicht).
Dann, nachrangig, nämlich wenn eins der Elternteile nicht RF-Bürger ist, wird zusätzlich noch geguckt, wo denn der Knirps geboren ist (Territorim) - wenn in der RF, dann Staatsangehörigkeit RF ja, wenn nicht in der RF, dann auch keine Staatsangehörigkeit.
Re: Staatsbürgerschaft eines binationalen Kindes
Verfasst: 05 Jun 2008, 14:10
von achim
Das heißt, wenn unser Sohn in Deutschland geboren worden wäre, dann hätte er auch nicht "automatisch" die Russische Staatsbürgerschaft erhalten können?