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Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 09 Jun 2008, 00:24
von Magdeburg-Moskva
Liebe Forumsmitglieder, folgende Fragen sind aufgetreten, wer kann etwas dazu beitragen.
  1. Wenn eine Ehe geschieden wird, erhalten beide Ex-Eheleute je eine Ausfertigung/Kopie des Urteils oder nur insgesamt eine Ausfertigung des Urteils?
  2. Muss die Ausfertigung des Urteils zur standesamtlichen Registrierung der Scheidung beim Standesamt gänzlich abgegeben oder nur vorgelegt werden?
  3. Können oder müssen die Gerichte bzw. die Gerichtsarchive Ausfertigungen, beglaubigte Auszüge oder beglaubigte Kopien der Gerichtsurteile erteilen?
  4. Unterliegen die Gerichtsurteile und/oder deren Ausfertigungen, beglaubigten Kopien der Beglaubigung zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostille) durch die Justizverwaltung bzw. die Verwaltung des Föderalen Registrierungsdiensts der jeweiligen Oblast'?
Hintergrund der Anfrage ist, dass ich von meinen Übersetzungskunden immer die eine oder andere Geschichte höre, wie schwer und schlimm es sei, gerade diese Gerichtsurteile zu bekommen und gern wissen möchte, wie es wirklich aussieht, wie der (theoretische ) gesetzliche Rahmen ist.

Vielen Dank,
M.-M.

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 09 Jun 2008, 12:40
von Sibirier
Ohne besondere Nachfrage, bekommt man vom Gericht nur die Bescheinigung für das Standesamt, dass die Ehe geschieden wurde. Das Standesamt stellt darauf hin eine sog. "Scheidungsurkunde" aus. Für Russland reicht dies. Jedoch musste bei mir die Scheidung in Deutschland von einem deutschen Richter anerkannt werden (dies verlangte das Standesamt zum Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnis!).

Daraufhin bin ich nochmals zum Gericht gegangen und habe das Scheidungsurteil beantragt. Innerhalb 1 Woche hatte ich dann das Scheidungsurteil. Soweit ich weiß, können bei Parteien dieses Urteil bekommen.

1. Ja.
2. Urteil ist dafür nicht notwendig. Nur die sog. Spravka des Gerichts. (kann aber anders sein, wenn Kinder im Spiel sind!)
3. Ja.
4. Ja. Auch Urteile werden apostilliert. In Moskau ist das MinFin dafür zuständig. Kann aber länger dauern, wenn beim MinFin keine Unterschriftsprobe vom Richter vorliegt (bei meiner Frau z. B. 3 Monate!).

Bei älteren Scheidungsurteilen kann es schon ein Problem werden, eine beglaubigte Kopie zu bekommen. Das Archiv des Gerichts fand erst nicht die Urkunde. Ließ dann meine Frau im Archiv selber suchen und meine Frau hatte Glück (war unterm falschen Buchstaben abgelegt...). Die Beglaubigung ging dann während 1 Tages.

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 09 Jun 2008, 14:53
von manuchka
MinFin??? Nicht vielleicht MinJust? Das wundert mich jetzt schon, dass das Finanzministerium für die Beglaubigung von Richterunterschriften zuständig sein soll.

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 09 Jun 2008, 17:34
von Sibirier
Hat mich auch gewundert. Aber es war tatsächlich so. Ich musste zu dem Fingerhut an der Metro Tulskaya....

Genau: Управление Министерства РФ по налогам и сборам по г. Москве

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 09 Jun 2008, 19:02
von wolk0815
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 1.Wenn eine Ehe geschieden wird, erhalten beide Ex-Eheleute je eine Ausfertigung/Kopie des Urteils oder nur insgesamt eine Ausfertigung des Urteils?
Sibirier hat geschrieben:1. Ja..
Das soll dann heissen jeder bekommt eines,richtig ? (hake nur nach, da ein JA auf eine entweder/oder Frage ja nicht eindeutig ist.

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 10 Jun 2008, 08:02
von Sibirier
Ja, es kann jeder ein Urteil bekommen. Nur man bekommt es nicht automatisch. Man muss es beantragen!

Der Antrag kann sogar telefonisch erfolgen! :shock:

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 24 Dez 2015, 02:39
von Andeasik
Hallo zusammen,

Sorry wenn ich diesen alten Thread noch einmal rauskrame, aber das ist unser einziger Anhaltspunkt. Für meine (bald) Ehefrau brauchen wir genau auch dieses Scheidungsurteil. Nur leider versteht das Gericht nicht, was wir wollen und sie meinen, mehr als die kleine Bescheinigung für das Standesamt zum Erlangen der Scheidungsurkunde gibt es nicht.
@Sibirier: Was genau hast du dem Gericht gesagt, dass du das Urteil damals bekommen hast und die Beamten im Gericht auch wussten, was genau benötigt wird? Gerne auch im Wortlaut in Russisch [welcome]

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 24 Dez 2015, 16:05
von Magdeburg-Moskva
http://base.garant.ru/12131174/ --> § 12

Dass mein alter Faden nochmal hervorkommt... Wer hätte das gedacht.

Weil Weihnachten ist. Ich würde wie folgt einen Antrag schreiben, diesen per Einschreiben mit Rückschein an das damals zuständige Gericht schicken. Dann wird es dauern, ihr müsst die Verwaltungsgebühren in Rub. zahlen (am besten von einem russischen Konto aus) und irgendwann kommt hoffentlich eine Kopie. In jedem Fall muss das Gericht auf den Antrag reagieren. Mir erscheint wichtig, den Antrag an den Vorsitzenden zu richten. Dann ist der Antrag registriert und unter Kontrolle. Das heißt, es kann nicht irgendeine Natascha aus der Geschäftsstelle Deine Zukünftige zum Deibel jagen.

Die Gerichte haben mittlerweile sehr aussagekräftige Webpräsenzen.

Notfalls muss ein Bevollmächtigter ran, die Bevollmächtigung ist aber sehr aufwändig. Hoffe, es ist noch genug Zeit für die Brieffreundschaft mit dem Gericht.

Председателю ... суда
[Name des Vorsitzenden, Initialen, Anschrift des Gerichts]

от
[Name, Vorname, Vatersname, frühere Namen, Passnummer, geboren am und in, Telefon, E-Mail]

Уважаемый господин председатель суда / уважаемая госпожа председатель суда.

На оснонвании п. 12.5 Приказа Судебного департамента при Верховном Суде РФ от 29 апреля 2003 г. N 36 "Об утверждении Инструкции по судебному делопроизводству в районном суде" прошу Вас направить мне в качестве [истца / ответчика] заверенную копию решения суда по делу

№ ... [Aktenzeichen]
Дата заседания ДД.ММ.ГГГГ г.,
по иску [Name des Antragstellers] против [Name des Antragsgegners] на развод брака
вступившее в законную силу ДД.ММ.ГГГГ г.

по почтовой связи на мой адрес

[Name in lateinischen Buchstaben]
[Anschrift in lateinischen Buchstaben]
Германия


(справочно на русском языке: [Name und Anschrift in kyrillischen Buchstaben])

Прошу Вас сообщить мне размер госпошлины и реквизиты для ее оплаты по электронной почте [E-Mail].
Далее, прошу Вас сообщить мне реквизиты органа, ответственного за легализацию для использования за пределами Российской Федерации путьем проставления Апостиля.

Заявление мотивируется желанием заключить новый брак в Германии и требованием компетентного верховного земельного суда, предоставить ему заверенную копию данного решения, для того, чтобы освободить меня от предоставления справки о брачном дееспособности, являющимся основанием для заключения брака (ст. 1309 ГК Германии в связи с инструкцией Верховного земельного суда в ... [OLG angeben]). Выданная мне после вступления решения суда в силу копия была сдана (без возврата) в орган ЗАГС для регистрации развода и выдачи свидетельства о разводе.

В случае отказа прошу уведомить меня в письменном порядке по указанному выше в письме домашнему адресу.

За помощь я заранее благодарна.
С уважением,

[Unterschrift]
[Familienname, Initialen, Datum]

ergänzt: Выданная мне после вступления решения суда в силу копия была сдана (без возврата) в орган ЗАГС для регистрации развода и выдачи свидетельства о разводе.

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 30 Dez 2015, 12:37
von Andeasik
Vielen Dank! Wir versuchen es dann mal mit der "Brieffreundschaft" mit dem Gericht. Ich kann gern Bescheid geben, wie das Ergebnis denn ausfiel :)
Wir sind gespannt und schonmal einen guten Rutsch!

Re: Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon

Verfasst: 30 Dez 2015, 15:28
von Magdeburg-Moskva
Viel Erfolg und einen Erfahrungsbericht würde ich sehr begrüßen.