Russische Scheidungsurteile, beglaubigte Kopien davon
Verfasst: 09 Jun 2008, 00:24
Liebe Forumsmitglieder, folgende Fragen sind aufgetreten, wer kann etwas dazu beitragen.
Vielen Dank,
M.-M.
- Wenn eine Ehe geschieden wird, erhalten beide Ex-Eheleute je eine Ausfertigung/Kopie des Urteils oder nur insgesamt eine Ausfertigung des Urteils?
- Muss die Ausfertigung des Urteils zur standesamtlichen Registrierung der Scheidung beim Standesamt gänzlich abgegeben oder nur vorgelegt werden?
- Können oder müssen die Gerichte bzw. die Gerichtsarchive Ausfertigungen, beglaubigte Auszüge oder beglaubigte Kopien der Gerichtsurteile erteilen?
- Unterliegen die Gerichtsurteile und/oder deren Ausfertigungen, beglaubigten Kopien der Beglaubigung zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostille) durch die Justizverwaltung bzw. die Verwaltung des Föderalen Registrierungsdiensts der jeweiligen Oblast'?
Vielen Dank,
M.-M.