Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

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zimdriver
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Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von zimdriver »

Hallo,
ich wurde wieder mal mit der Frage konfrontiert, ob und welchen Bedingungen ein Auto aus Deutschland mit deutschem Kennzeichen nach Russland gefahren werden und längere Zeit hier genutzt werden darf.
Schaffen wir es, die einzelnen Fragen in einer FAQ zusammenzufassen?
- noch in D: Welches Kennzeichen, welche Papiere sind zu beschaffen?
- an der Grenze: Welche Erklärungen sind abzugeben, zu unterschreiben, welche Summen sind regulär zu zahlen?
- in RUS: Was ist zu tun nach der Ankunft am Wohnort, welche Um-, Anmeldungen sind zu erledigen, welches Kennzeichen wird vergeben, was passiert mit Versicherung usw.?
- Wie lange darf das Auto in RUS gefahren werden, bevor es das erste Mal wieder das Land offiziell verlassen muss?
Danke für Eure Hinweise.
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Zejtnot
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Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von Zejtnot »

Bitte auch noch die Frage: Was passiert, wenn ich das Auto länger hier lassen will - welche Summen muss ich für den Zoll erwarten und bekomme ich diese ggf. zurück, wenn ich die Karre später wieder ausführe?
AM_77

Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von AM_77 »

Am allerwichtigsten ist die Klärung der Haftpflicht/Kaskofrage. Mittlerweile sind selbst Grenzübertritte nach Polen/Tschechien nicht mehr versichert.Zumindest Kasko.
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bella_b33
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Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von bella_b33 »

Ich steh auch gerade vor der Frage, kauf ich mir in Deutschland ein Auto, lass das nach St. Petersburg verschiffen und fahr von dort die 1100km, oder hol ich mir in Russland eins. Von daher würden mich die Gebühren, die bei dauerhafter Einfuhr in Russland zu zahlen sind, auch interessieren. Meine Freundin ist gelegentlich beruflich mal bei sich in der Stadt aufm Zollamt, die will auch mal fragen, was man alles machen/zahlen muss. Soweit ich weiß ist in Russland die maximale Einfuhrsteuer bei 21%, das ist aber nur das maximalste und verringert sich auch(denke mal bei Gebrauchtgütern usw.). Wenn ich jetzt was total falsches von mir gegeben hab, dann möge mich bitte irgendjemand berichtigen. Das hab ich aber soweit alles mitbekommen.

Greetz Silvio
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zimdriver
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Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von zimdriver »

Dauerhafte Einfuhr ist relativ einfach und richtet sich nach Alter und Hubraum. Grundregel ist, älter als 7 und jünger als 3 Jahre fällt aus. Die 7- Jahres- Grenze soll gerade novelliert, sprich: verkürzt, werden.
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bella_b33
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Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von bella_b33 »

zimdriver hat geschrieben:Dauerhafte Einfuhr ist relativ einfach und richtet sich nach Alter und Hubraum. Grundregel ist, älter als 7 und jünger als 3 Jahre fällt aus. Die 7- Jahres- Grenze soll gerade novelliert, sprich: verkürzt, werden.
Meine Freundin hat gestern ihre Kollegin gegfragt, die sagte das mit dem Hubraum genauso, jedoch sagte sie noch zusätzlich Euro 4 ist billig, die untergeordneten Normen teurer. Unter 5 Jahre Alter ist die Einfuhr teurer als danach! (aber welches Auto mit Euro 4 hat jetzt 5 Jahre aufm Buckel ;) ) also schon ein Teufelskreislauf :( , das mit dem unter 3 Jahre wusste ich bisher nicht!

Viele Grüße
Silvio
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m1009

Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von m1009 »

es wurde zwar alles schon oft erklaert... aba noch mal

wenn du ein auto zeitweilig einfuehren willst, braucht man

1. die zulassung, iss das auto nicht auf dich zugelassen dann eine beglaubigte, uebersetzte, nummerierte und mit datum und gueltigkeitsdauer versehene vollmacht
2. gruene karte, deutsche kasko etc. gelten nicht fuer rus. also eine versicherung abschliessen an der grenze
3. an der grenze wird dir ein dokument ausgestellt, das dir die zeitweilige einfuhr bescheinigt. dieses dokument ist max. 3 wochen gueltig
4. VOR ablauf dieser 3 wochen musst du dich mit registration, deinen pass und visa, auto mit allen dokumenten, russischer versicherung bei deinen zustaendigen zollamt melden. dort kann dir eine neues zeitweiliges dokument fuer die zeitweilige einfuhr ausgestellt werde. kostet 100 rubel und ist bei den beliebten sber-banken einzuzahlen. dieses dokument ist begrenzt, durch dein visa und durch deine registration. die max. dauer fuer die einfuhr deutscher fahrzeuge betraegt 364 tage. dann muss es wieder ausgefuehrt werden.

dies gilt alles nur fuer ausslaender, die mit visa sich hier aufhalten. fuer alle anderen ist diese regelung nicht gedacht. diese muessen das auto wie russen auch verzollen.
m1009

Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von m1009 »

zimdriver hat geschrieben:- in RUS: Was ist zu tun nach der Ankunft am Wohnort, welche Um-, Anmeldungen sind zu erledigen, welches Kennzeichen wird vergeben, was passiert mit Versicherung usw.?
-.
was willst du? einn auto kaufen in deutschland, verzollen, und dann mit russischen kennzeichen fahren?

voruebergehende einfuhr, fahren mit deutschen kennzeichen und das beschaffen von russischen kennzeichen sind 2 voellig verschiedene dinge.

einmal verzollt, dan bleibt das auto hier. ausfuhr von fahrzeugen von privatpersonen ist nicht zulaessig. was auch voelliger quatsch waehre, bei den zollgebuehren.

achtet drauf, seit 01.03.2008 hatt sich alles verschaerft.

verzollen kann man zwar noch alle moeglichen fahrzeuge. russische kennzeichen bekommt man nur noch fuer fahrzeuge ab euro3 motor. also etwa ab bj. 2003.
m1009

Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von m1009 »

bella_b33 hat geschrieben: Soweit ich weiß ist in Russland die maximale Einfuhrsteuer bei 21%, das ist aber nur das maximalste und verringert sich auch(denke mal bei Gebrauchtgütern usw.). Wenn ich jetzt was total falsches von mir gegeben hab, dann möge mich bitte irgendjemand berichtigen. Das hab ich aber soweit alles mitbekommen.

Greetz Silvio
ja hast du...

anfang des jahres hab ich einen passat bj. 2004 hergebracht. 7900 eur kaufpreis. zoll fuer 1595ccm = 2392 eur (1,5eur je ccm)

anderes beispiel.

mein blazer. kaufpreis in deutschland ca. 8000 eur. zoll fuer 6174ccm= 18522 eur (auto aelter als 7 jahre, hubraum ueber 2 liter = 3 eur je ccm)

einfuhr iss ab 03/2008 eh nicht mehr moeglich, da eur0... ich fahr also eh mit deutschen kennzeichen.
m1009

Re: Zeitweilige Einfuhr eines deutschen Fahrzeuges

Beitrag von m1009 »

hi,

ihr mal was als Info.

meine Genehmigung zur voruebergehenden Einfuhr ist gueltig bis zum 30.10.2008. Also bis zum Ende meines Arbeitsvisum und Registration. Neues Arbeitsvisum ist gueltig ab 31.10.2008, Registration wird einen Tag spaeter gemacht (also morgen). Da ohne gueltige Registration und Visum der rosa Schein fuer die einstweilige Einfuhr nicht verlaengert wird, muesste man theroretisch, spaetestens am letzten Tag der Gueltigkeit mit dem Fahrzeug die RF verlassen.

Also wenn bei euch mal eine solches Problem ansteht, dann fahrt 2/3 tage vorher zum Zoll. Dort schreibt ihr einen Antrag auf verlaengerung des Zollpapiers. Dieser Antrag muss unbedingt beim Zoll registriert werden (gibt einen schicken Stempel). Mit diesem Antrag und dem abgelaufenen rosa Scheinchen duerft ihr zumindest im Amtsbereich des Zollamtes noch legal bis zur Neuaustellung aller Dokumente mit dem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug fahren.
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