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Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 13:53
von Rotech
Hallo, ich wollte mal nachfragen ob sich an den Bestimmungen im Visaverkehr zwischen D und RU was geaendert hat. Hintergrund war ein Anruf bei der deutschen Visastelle in Moskau, wo man mir erklaert hat (per Bandansage) das ich keine Verpflichtungserklärung ausfuellen muss, sofern die einzuladende Person nachweisen kann das sie finanziell in der Lage ist sich selbst in D. zu versorgen. Ich muss nur noch eine Einladung schreiben. Es geht um einen Urlaub mit meiner Frau und ihrer Freundin (+Kidis). Meine Frau hat ein Jahresvisum, da sie mit mir, einem dummen Deutschen verheiratet ist und nicht mit einem Belgier, da wuerde es sofort ein 5 Jahres Visum werde. Na ja unsere Botschaft!
Kann das stimmen, oder ist das wieder so eine Auslegungssache. Bei dieser "Vertretung" will ich auf Nummer Sicher gehen.
Ist es eigendlich auch moeglich mit einem Presseausweiss und einer Akreditierung (Wenn ja woher??) ein Visum zu bekommen??(Man sagt einfach das man in D einige Infos fuer eine Reportage sammeln will und zeigt seinen Presseausweiss....)Ist das moeglich/geht das schneller?

Aufentalt in D : ca. 10 Tage

Gruss Rotech

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 14:51
von harald55
Hallo Rotech,

lese Dir dieses Visaerleichterungsabkommen durch, da findest Du die Antworten. Deine Frau hätte demzufolge auch ein Anspruch auf ein 5 Jahres Visum. http://www.russisches-konsulat.de/Blank ... kommen.pdf
Presseausweis? Schaue mal hier http://www.dv-p.org/

LG Harald

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 15:03
von wolk0815
Wenn du Artikel 5 meinst: da steht "..von bis zu 5 Jahren" und (leider) nicht ´Dieser Personenkreis hat einen Anspruch auf ein Visum für 5 Jahre´. Solange nicht näher definiert ist, woran dieser Spielraum festzumachen ist, liegt es wohl in der Hand des Konsulats/der Botschaft.
Hier in D bekommen manche ja auch erst einmal eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, obwohl man auch gleich 3 geben kann (kenne zugegeben die Abhängigkeiten nicht, aber es ist halt doch ein Spielraum und kein Anspruch auf eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis).

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 15:28
von harald55
wolk0815 hat geschrieben:Wenn du Artikel 5 meinst: da steht "..
Stimmt schon, ich habe ja auch geschrieben "sie hat ein Anspruch" und nicht "sie hat das Recht".
Nur diese „Kann-Bestimmungen“ gibt es doch (leider) sehr viel. Zu mindestens besteht die Möglichkeit, ein Visum bis zu 5 Jahre zubekommen. Hängt bestimmt auch vom Bearbeiter ab und da gibt es doch Möglichkeiten, von guten Worten bis..... :D
wolk0815 hat geschrieben:Hier in D bekommen manche ja auch erst einmal eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, obwohl man auch gleich 3 geben kann....
Stimmt auch. Nur hier in Berlin ist mir kein Fall bekannt, wo es für verheiratete eine Aufenhaltserlaubnis von nur einen Jahr gab, sondern 3 Jahre gleich. Ist aber bestimmt auch von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Leider!

LG
Harald

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 15:51
von manuchka
Mein Mann hat ein 2-Jahres-Visum bekommen, er hatte vorher schon mal ein Jahresvisum. Das 5-Jahres-Visum geht nicht, weil der russische Reisepass nur 5 Jahre gültig ist, das ist also gar nicht zu schaffen, denn man bekommt ihn ja nicht am Ausstellungsdatum, um gleich damit zur Botschaft zu rennen.

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 16:11
von harald55
manuchka hat geschrieben:...weil der russische Reisepass nur 5 Jahre gültig ist,...
manuchka, gibt es nicht zwei verschiedene Ausführungen des russ. Reisepass? "short term stay" und "constant term of staying". Habe ich mal gehört, kann aber auch sein, dass ich Müll gehört hatte. :roll:

LG
Harald

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 16:58
von manuchka
Nein, es gibt nur eine Art von Pass für normale Russen, und der gilt 5 Jahre, weshalb Russen, die im Ausland leben, auch immer gezwungen sind, alle 5 Jahre einen neuen zu beantragen.

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 09 Jul 2008, 17:04
von harald55
Danke!!! Wieder eine Bildungslücke gestopft. :lol: Mein Opa hatte Recht - man geht Abends immer schlauer ins Bett, als man Morgens aufsteht!
LG
Harald

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 10 Jul 2008, 07:47
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Wenn du Artikel 5 meinst: da steht "..von bis zu 5 Jahren" und (leider) nicht ´Dieser Personenkreis hat einen Anspruch auf ein Visum für 5 Jahre´. Solange nicht näher definiert ist, woran dieser Spielraum festzumachen ist, liegt es wohl in der Hand des Konsulats/der Botschaft.
Hintergrund ist wohl auch, dass eine Ehe geschieden werden kann und dann die Person quasi unberechtigt weiterhin ihr Visum hätte. Insofern wird bei "frischen" Ehen oft erst einmal ein Jahresvisum ausgestellt, dann zwei Jahre, dann drei. Mehr klappt eh selten, wegen der kurzen Gültigkeit russischer Pässe. :D

Wenn man freundlich anfragt und nicht gleich einen riesen Rabatz macht, dann bekommt man oft auch am Anfang schon längere Visa. Getroffene Hunde bellen bekanntlich - viel Lärm steigert also eher den Verdacht, dass es nur eine Scheinehe ist, damit es fix ein Visum gibt ... :) (Rotech, ich glaube wir haben schon ein paar mal versucht, Dir die logischen Gedankengänge der Konsulatsbeamten zu erklären. Noch einmal der Tipp: Schalte einen Gang herunter, dann läuft es in Moskau auch besser!)

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Verfasst: 10 Jul 2008, 08:56
von Rotech
@ Zejtnot, exakt deswegen mag ich diese Botschaft nicht, es wird davon ausgegangen dass........, diese Buerokraten/Beamte sind in meinen Augen zu dumm ihre eigenen Statistiken zu lesen. Eine Ehe sofern sie geschieden wird, wird zwischen dem 4-7 Jahr geschieden, hier in Russland habe ich keine Statistiken zwischen Russen und Auslaendern gefunden...Zuerueck zum Thema, wenn ich da hoere Zejtnot "Hintergrund ist wohl auch, dass eine Ehe geschieden werden kann und dann die Person quasi unberechtigt weiterhin ihr Visum hätte. Insofern wird bei "frischen" Ehen oft erst einmal ein Jahresvisum ausgestellt, dann zwei Jahre, dann drei. Mehr klappt eh selten, wegen der kurzen Gültigkeit russischer Pässe." kommen mir echte Zweifel an der geistigen Kometenz und ich wundere mich dass sie nicht mit Wachsmalstiften das Visum meiner Frau unterschreiben.

Es geht hier aber nicht um den Sachbearbeiter am Fenster, Sie war niedlich, blaue Haare, nett, sympatisch, die halbe Stunde im Konsulat war nicht schlimm, aber den Spass jedes Jahr mitzumachen, nein Danke. Uebrigens meine belgische Bekannte hat sofort nach der Heirat ein 5 Jahres Visum bekommen.(Fuer Ihren Mann!!!Von wegen das geht nicht, hab ich hier vor mir liegen, zwar in flaemish, aber lesbar,)

Kind regards

rotech