Mitreiserecht der Ehefrau
Verfasst: 29 Apr 2004, 14:48
Hallo zusammen!
Ich habe mich gerade mal bei der deutschen Botschaft in Moskau erkundigt, wie das im Moment mit der "Mitreise" der Ehefrau nach Deutschland aussieht!
Also hier die Info fuer alle:
Wenn man hier lebt und arbeitet, dann kann man selber die Verpflichtungserklaerung fuer die Ehefrau oder sogar die Schwiegereltern erstellen lassen. (Vielleicht sogar fuer werweisswen, keine Ahnung!) Fuer diese Verpflichtungserklaerung sind bei der deutschen Botschaft in Moskau die Frau Falkvoll oder die Frau Spaak zustaendig.
Mit dieser Verpflichtungserklaerung kann man dann zur Visastelle gehen und man bekommt dort ein kostenloses (!) Visum fuer die Frau. Die Verpflichtungserklaerung (und damit das Visum) kann man bis zu einem Jahr ausstellen lassen. Das Visum ist zwar kostenlos, aber die Verpflichtungserklaerung kostet 20 Euro (in Rubel bei der Botschaft zu bezahlen!)
Um diese Verpflichtungserklaerung ausstellen zu lassen, braucht man folgende Unterlagen:
- Den eigenen Reisepass um anhand des Visums und/oder der Stempel nachweisen zu koennen das man hier in Moskau 'lebt'
- Die Daten der einzuladenen Person. Am besten gleich den Reisepass mitbringen.
- Die Heiratsurkunde waere auch nicht schlecht. Kann aber auch sein das man die nur fuer's Visum (wegen 'umsonst') braucht. Leider weiss ich nicht, ob die irgendwie uebersetzt oder legalisiert sein muss.... muesste man nochmal nachfragen!
Laut Aussage der Sachbearbeiterin braucht man fuer die Verpflichtungserklaerung keinerlei Verdienstnachweis und es ist auch egal ob man noch in Deutschland gemeldet ist oder nicht!
Hat man alle Unterlagen, dann sollte man sich einen Termin bei der Visavergabestelle geben lassen. Tel: 101-44-33 (kostenpflichtig! Mo-Fr 8-18 Uhr), damit man nur einmal zur Botschaft muss. Am besten so zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. (Die Verpflichtungserklaerung gibt es nur taeglich zwischen 9 und 12!) Dann einfach genug Zeit VORHER bei der Stelle fuer Verpflichtungserklaerungen (Eingang 4) vorbei und die Erklaerung gemacht. Mit der Erklaerung dann zum vereinbarten Termin zur Visastelle und zack... die Liebste hat ein Visum! (oder die Schwiegermama...)
Bei der Visastelle hatte ich uebrigens mit einem "Herr Bender" telefoniert.
Dietrich.
Ich habe mich gerade mal bei der deutschen Botschaft in Moskau erkundigt, wie das im Moment mit der "Mitreise" der Ehefrau nach Deutschland aussieht!
Also hier die Info fuer alle:
Wenn man hier lebt und arbeitet, dann kann man selber die Verpflichtungserklaerung fuer die Ehefrau oder sogar die Schwiegereltern erstellen lassen. (Vielleicht sogar fuer werweisswen, keine Ahnung!) Fuer diese Verpflichtungserklaerung sind bei der deutschen Botschaft in Moskau die Frau Falkvoll oder die Frau Spaak zustaendig.
Mit dieser Verpflichtungserklaerung kann man dann zur Visastelle gehen und man bekommt dort ein kostenloses (!) Visum fuer die Frau. Die Verpflichtungserklaerung (und damit das Visum) kann man bis zu einem Jahr ausstellen lassen. Das Visum ist zwar kostenlos, aber die Verpflichtungserklaerung kostet 20 Euro (in Rubel bei der Botschaft zu bezahlen!)
Um diese Verpflichtungserklaerung ausstellen zu lassen, braucht man folgende Unterlagen:
- Den eigenen Reisepass um anhand des Visums und/oder der Stempel nachweisen zu koennen das man hier in Moskau 'lebt'
- Die Daten der einzuladenen Person. Am besten gleich den Reisepass mitbringen.
- Die Heiratsurkunde waere auch nicht schlecht. Kann aber auch sein das man die nur fuer's Visum (wegen 'umsonst') braucht. Leider weiss ich nicht, ob die irgendwie uebersetzt oder legalisiert sein muss.... muesste man nochmal nachfragen!
Laut Aussage der Sachbearbeiterin braucht man fuer die Verpflichtungserklaerung keinerlei Verdienstnachweis und es ist auch egal ob man noch in Deutschland gemeldet ist oder nicht!
Hat man alle Unterlagen, dann sollte man sich einen Termin bei der Visavergabestelle geben lassen. Tel: 101-44-33 (kostenpflichtig! Mo-Fr 8-18 Uhr), damit man nur einmal zur Botschaft muss. Am besten so zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. (Die Verpflichtungserklaerung gibt es nur taeglich zwischen 9 und 12!) Dann einfach genug Zeit VORHER bei der Stelle fuer Verpflichtungserklaerungen (Eingang 4) vorbei und die Erklaerung gemacht. Mit der Erklaerung dann zum vereinbarten Termin zur Visastelle und zack... die Liebste hat ein Visum! (oder die Schwiegermama...)
Bei der Visastelle hatte ich uebrigens mit einem "Herr Bender" telefoniert.
Dietrich.