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Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 09:08
von Roman2000
Hallo,
möchte euch kurz auf den neusten Stand bringen.
Meine Verlobte hat am DO einen Termin bei der Botschaft.
Alle Vorraussetzungen sind erfüllt und hier in D heiraten zu können
Ich habe eine Frage zu dem Antrag, da steht unten: Dauer der Aufenthaltsgenehmigung (letzter Punkt).
Was muss darein? Wir haben da 2 Jahre angekreuzt. Ist das ok? Ist damit gemeint, die Dauer des Visa?
Danke
Gruss Roman2000 (Roman2k)
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 09:40
von manuchka
Hallo Roman,
ich weiß nicht genau, was gemeint ist, aber man wird euch notfalls am Schalter in der Botschaft sagen, was man dort angeben muss.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 13:29
von Fester
Deine Verlobte bekommt ein normales Visum (max. 3 Monate). Nach der Eheschlissung ihr müsstet ins Ausländeramt gehen und eien Aufenthaltselaubniss (es kann auch einen anderen Namen haben) austellen lassen. Dieses wird zuerst nur für 6 Monate. Das nächste Aufenthaltselaubniss wird für 9 Monate (oder 1Jahr), dann für 2 Jahre. Erst danach wird sie Anspruch auf ein unbefristetes Aufenthaltselaubniss.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 13:45
von Zeppelin
Fester hat geschrieben:... Nach der Eheschlissung ihr müsstet ins Ausländeramt gehen und eien Aufenthaltselaubniss (es kann auch einen anderen Namen haben) austellen lassen. Dieses wird zuerst nur für 6 Monate. Das nächste Aufenthaltselaubniss wird für 9 Monate (oder 1Jahr), dann für 2 Jahre. Erst danach wird sie Anspruch auf ein unbefristetes Aufenthaltselaubniss.
Das kann man nicht so pauschal sagen!
Vor dem Weg zur Ausländerbehörde muss sie sich zunächst mal beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt anmelden, denn die Meldebescheinigung muss beim Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis (AE) mit vorgelegt werden.
Wie lange die erste AE erteilt wird, hängt im Einzelfall stark davon ab, wie gesichert das Einkommen ist. Es kann durchaus auch gleich beim ersten Antrag eine AE für drei Jahre erteilt werden.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 14:53
von Fester
Zeppelin hat geschrieben:Wie lange die erste AE erteilt wird, hängt im Einzelfall stark davon ab, wie gesichert das Einkommen ist. Es kann durchaus auch gleich beim ersten Antrag eine AE für drei Jahre erteilt werden.
Von dem Einkommen hang die Frist des AE nicht ab. Wenn der Einkommen zu niedrig ist, dann wird AE gar nicht ausgestellt. (na ja, natürlich nicht sofort, aber in der Perspektive) Wenn aber Einkommen von Roman2000 nicht genügt, dann bekommt seine Verlobte kein Brautvisa. (
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf). Das befristige AE ist ein schutzt gegen fiktiven Eheschlissungen.
PS: ich habe sowas for vier Jahren gemacht. Das was allerdings Familienzusammenführung.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 15:11
von wolk0815
Fester hat geschrieben:... Wenn der Einkommen zu niedrig ist, dann wird AE gar nicht ausgestellt. (na ja, natürlich nicht sofort, aber in der Perspektive) ..
Hier bin ich etwas ins Schleudern geraten. Würde den Satz dann erst mal so lesen: das Nicht-Ausstellen passiert nicht sofort, sondern erst später.
Nur so am Rande: bei uns gab´s gleich 3 Jahre. Wovon das abhing ist natürlich unklar. Kennen leider auch kein Paar in ähnlicher Konstellation (um zu sehen, ob die ABH hier sowieso öfter gleich 3 Jahre gibt)
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 15:47
von Zeppelin
Fester hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:Wie lange die erste AE erteilt wird, hängt im Einzelfall stark davon ab, wie gesichert das Einkommen ist. Es kann durchaus auch gleich beim ersten Antrag eine AE für drei Jahre erteilt werden.
Von dem Einkommen hang die Frist des AE nicht ab. Wenn der Einkommen zu niedrig ist, dann wird AE gar nicht ausgestellt. (na ja, natürlich nicht sofort, aber in der Perspektive) Wenn aber Einkommen von Roman2000 nicht genügt, dann bekommt seine Verlobte kein Brautvisa. (
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf). Das befristige AE ist ein schutzt gegen fiktiven Eheschlissungen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Ich habe nichts von der Höhe des Einkommens geschrieben, sondern wie sicher es ist. Und auch meine Frau hat
sofort eine AE für drei Jahre bekommen, obwohl mein Einkommen sehr gering ist.
Außerdem liegt es im Ermessen der jeweiligen ABH, wie lange sie die erste AE erteilt. Manche sind da sehr großzügig, andere sind sehr streng.
Du kannst auch davon ausgehen, dass ich mich recht gut in aufenthaltsrechtlichen Fragen auskenne. Deshalb empfehle ich Dir mal, den § 28 Abs. 1 AufenthG oder besser das ganze Gesetz zu lesen, bevor Du unhaltbare Aussagen machst, die andere User nur verunsichern.
Richtig ist natürlich, das man mit zu geringem Einkommen inzwischen gar kein Visum zur
Eheschließung mehr bekommen würde. Ist man jedoch bereits verheiratet, sieht das schon wieder etwas anders aus.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 17:19
von harald55
Fester hat geschrieben:Deine Verlobte bekommt ein normales Visum (max. 3 Monate).
Wo steht das, mit 3 Monaten?
Sie beantragt ein Visum für längeren Aufenthalt Kat. II und kein Schengenvisum!!!
Sie beantragt ein Visum für beabsichtigte Eheschließung, dieses ist verbunden mit einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Romann, und da würde ich gleich 3 Jahre einschreiben (zum ankreuzen ist da nichts)! Wie richtig gesagt – max. 3 Jahre erst einmal! Also nutze es aus, weniger kann die AB immer noch bewilligen.
Im übrigen gebe ich Zeppelin Recht!
LG
Harald
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 18:09
von manuchka
Harald, das Visum gilt aber keine 3 Jahre, sondern nur 3 Monate, innerhalb deren du dann heiratest und anschließend - oder wenn du bereits geheíratet hast, gleich - zu ABH dackelst und dort das Visum in eine wie auch immer lang gültige AE umwandeln lässt.
Re: Termin bei der Botschaft
Verfasst: 23 Jul 2008, 18:17
von Zeppelin
harald55 hat geschrieben:Wo steht das, mit 3 Monaten?
Die Frage galt nicht mir. Dennoch: Die Rechtsgrundlage kenne ich jetzt auch nicht aus dem Effeff.
Aber das ist schon richtig. Visa zur Eheschließung sind in allen mir bekannten Fällen
nationale Visa mit einer Gültigkeit bis zu 90 Tage.
Es ist auch nur sehr bedingt richtig, dass der Antrag auf ein solches Visum in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antrag auf eine AE steht, obwohl natürlich im Vorfeld bereits die Voraussetzungen geprüft werden.
Aber: Erst die rechtskräftige Heiratsurkunde schafft die Anspruchsgrundlage für eine AE nach 28/1 AufenthG. Daher sind das Einreisevisum für die Heirat und die AE zwei verschiedene Schuhe, aus denen erst dann ein Paar wird, wenn es die Eheleute auch sind.
Immerhin ist ja auch der Fall der "Braut die sich nicht traut" denkbar.
LG,
Zeppelin
edit: Habs abgeschickt, auch wenn Manu mal wieder schneller war.