Seite 1 von 1

Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 25 Jul 2008, 00:36
von zwer
Derzeit möchte ich geschäftlich nach Russland einreisen. Bei der Visabeantragung wird nach der Ausbürgerungsurkunde der Republik Tadschikistan gefragt, in der ich zum Zeitpunkt der Aussiedlung gewohnt habe, obwohl damals es zu UdSSR gehörte und ich minderjährig war.
Diese Urkunde besitze ich nicht. Mir ist unklar, was eine Einreise nach Russland mit der Ausbürgerung aus Tadschikistan zu tun hat. Das sind jetzt unterschiedliche Staaten.
Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Gegebenheiten?
Besteht generell in solchem Fall (Geboren in UdSSR) die Erlangung der zweiten Staatsbürgerschaft?

Seit der Umsiedlung besteht die deutsche Staatsangehörigkeit..
Danke!

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 25 Jul 2008, 06:38
von Zejtnot
Wer hat danach gefragt? Der Visabeamte? Was für ein Visa war es (wie lang, welcher offizielle Visazweck)?

Habe von so etwas nie gehört.

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 25 Jul 2008, 09:52
von manuchka
zwer hat geschrieben:Besteht generell in solchem Fall (Geboren in UdSSR) die Erlangung der zweiten Staatsbürgerschaft?
Doppelte Staatsbürgerschaft (DE-RUS) geht im Regelfall nur, wenn die Person von Geburt an Anspruch auf zwei Staatsbürgerschaften hatte (weil je ein Elternteil deutsch und eins russisch ist) oder bei Russlanddeutschen, die unverständlicherweise bei der Einbürgerung in DE auch ihren russischen Pass behalten dürfen. Wenn du nachträglich eine andere, z.B- die russische Staatsbürgerschaft annehmen willst, musst du die deutsche abgeben.

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 25 Jul 2008, 11:37
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Doppelte Staatsbürgerschaft (DE-RUS) geht im Regelfall nur, wenn die Person von Geburt an Anspruch auf zwei Staatsbürgerschaften hatte (weil je ein Elternteil deutsch und eins russisch ist) oder bei Russlanddeutschen, die unverständlicherweise bei der Einbürgerung in DE auch ihren russischen Pass behalten dürfen. Wenn du nachträglich eine andere, z.B- die russische Staatsbürgerschaft annehmen willst, musst du die deutsche abgeben.
Das ist soweit richtig.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit des Erwerbs der dt. StAng. unter Hinnahme der Beibehaltung einer anderen, wenn es nicht möglich ist, diese andere loszuwerden.

Zum Einen betrifft das Leute aus Staaten, die es grundsätzlich nicht zulassen, deren StAng. abzugeben.

Aber es könnte auch im Falle des TO möglich sein. Zumindest weiß ich von einigen ähnlichen Fällen, da hier die Rechtsnachfolge der ehem. SU unklar ist, und sich sowohl der Nachfolgestaat einer ehm. Sowjetrepublik als auch Russland weigern, sich hierfür zuständig zu erklären.
Das ist leider oft enorm kompliziert da unklar ist, welche StAng. der Betroffene überhaupt hat.

Zur Klärung der Frage kann man sich letztlich nur an die zuständige dt. Einbürgerungsbehörde wenden.

Generell kann man aber nicht sagen, dass die Geburt in der UdSSR für eine Doppel-StAng. ausreicht. Man muss eben genau fragen, WO dort und wann die Auswanderung von dort erfolgte.

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 25 Jul 2008, 12:27
von harald55
zwer hat geschrieben:Bei der Visabeantragung wird nach der Ausbürgerungsurkunde der Republik Tadschikistan gefragt, in der ich zum Zeitpunkt der Aussiedlung gewohnt habe, obwohl damals es zu UdSSR gehörte und ich minderjährig war.
Ich verstehe das alles nicht ganz. Warum Ausbürgerungsurkunde aus Tadschikistan? Du hast doch, wie Du selbst schreibst, zur damaligen Zeit in der ehemaligen UdSSR gewohnt. Tadschikistan ist doch erst später entstanden. Nach folgenden Umstand (der auch der Visaabteilung bekannt sein müsste) brauchst Du doch gar keine Ausbürgerungsurkunde aus Tadschikistan.

Tadschikistan hatte im Anschluss an den Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion 1991 seine Unabhängigkeit erlangt. Tadschikistan führte 1994 dazu ein Gesetz ein, um einen lebensfähigen und souveränen Staat aufzubauen, ein Staatsbürgerrecht. Die Menschen erhielten die Staatsangehörigkeit in Tadschikistan dann, wenn sie dort an diesem Tag (an dem das Gesetz in Kraft trat) als ständige Einwohner gemeldet waren. Dieses war ja nicht der Fall, bei Dir.
Wer zu diesem Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft trat, nicht in Tadschikistan war, konnte auch nicht die tadschikische Staatsangehörigkeit beanspruchen. Also hast Du diese auch nicht. Wozu dann eine Ausbürgerungsurkunde? Die Menschen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Tadschikistan waren, waren Staatenlos! Du hast doch aber die deutsche Staatsangehörigkeit.
zwer hat geschrieben:Besteht generell in solchem Fall (Geboren in UdSSR) die Erlangung der zweiten Staatsbürgerschaft?
Nein!

Mir kommt es vor, als ob da jemand etwas dagegen hat, dass Du russisches Territorium betrittst. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich nicht dafür gegeben. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung.

LG
Harald

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 26 Jul 2008, 01:51
von zwer
Zejtnot hat geschrieben:Wer hat danach gefragt? Der Visabeamte? Was für ein Visa war es (wie lang, welcher offizielle Visazweck)?

Habe von so etwas nie gehört.
Das äußerte die für unerer Fa. zuständige Visaagentur. Angeblich in allen ähnlichen Fällen wurden solche Urkunden verlangt. Ohne diese wurde kein Visa erteilt.
Lohnt sich der direker Besuch der Botschaft, um die angelegenheit zu klären?
harald55 hat geschrieben:Ich verstehe das alles nicht ganz. Warum Ausbürgerungsurkunde aus Tadschikistan? Du hast doch, wie Du selbst schreibst, zur damaligen Zeit in der ehemaligen UdSSR gewohnt. Tadschikistan ist doch erst später entstanden. Nach folgenden Umstand (der auch der Visaabteilung bekannt sein müsste) brauchst Du doch gar keine Ausbürgerungsurkunde aus Tadschikistan.
Das wäre logisch aber so denken nicht alle..
Zitat der tadschikischen Botschaft:
"Напоминаем, что граждане бывшего СССР, выехавшие в ФРГ на постоянное жительство с территории Республики Таджикистан, и лица, оформившие гражданство Республики Таджикистан в консульских учреждениях Республики Таджикистан, являются гражданами Республики Таджикистан."

Der Service ist natürlich nicht kostenlos:
"Каждому заявителю следует перевести на указанный ниже счет Посольства Республики Таджикистан в ФРГ консульскую пошлину за выход из гражданства Республики Таджикистан в сумме 350 EUR."
"Лица, у которых истек срок действия паспорта ( запись в паспорте ниже правого угла фотографии гласит: " Паспорт действителен до _____"), должны уплатить штраф в размере 50 EUR до одного года, 100 EUR до двух лет и.т.д."

Aber warum das für die Einreise nach Russland überhaupt eine Rolle spielt, leuchtet mir nicht ein...

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 26 Jul 2008, 11:04
von harald55
Hallo zwer,

ich würde dieses
"Напоминаем, что граждане бывшего СССР, выехавшие в ФРГ на постоянное жительство с территории Республики Таджикистан, ........являются гражданами Республики Таджикистан."
so verstehen, dass es gilt für tadschikische Staatsbürger, die eine Aufenhaltsgenehmigung für die BRD haben, aber die tadschikische Staatsbürgerschaft haben.

Wenn es anders ausgelegt werden sollte, wofür Dein Geschriebenes spricht - mhhh, da kommen mir dann Bedenken, ob dieses so rechtens ist.
Es mag ja bei der tadschikischen Botschaft so auf der Internetseite stehen, nur ich bezweifle das dieses (wenn es nach Deinen Geschriebenen ausgelegt wird) dem Völkerrecht entspricht und ich bin der Meinung, dass es dann gegen Menschenrechtskonventionen verstoßen würde. Vielleicht sogar ein Fall für den Internationalen Gerichtshof in Den Haag wäre.
Es wäre auch ein gewisser Wiederspruch, zum Grundgesetz der Republik Tadschikistan.

„Artikel 15.
Als Staatsbürger Tadschikistans gilt eine Person, die am Tag der Annahme der Verfassung ein Staatsbürger Tadschikistans ist.....“

Du bist ja nicht nur zum ständigen Aufenhalt in der BRD, Du bist jetzt deutscher Staatsbürger!

Noch einmal, Du warst doch Staatsbürger der UdSSR und zu keinem Zeitpunkt Staatsbürger von Tadschikistan! Was hast Du also mit Tadschikistan zu tun? Nur weil Du auf dem Territorium, wo später die RepublikTadschikistan entstand, einmal gewohnt hattest? Als Du dort wohntest, war es UdSSR und Du ein Staatsbürger der UdSSR!
Ich weiß, jeder Vergleich hinkt, aber ich vergleiche es mal mit Israel. Wer z.B. als Jordanier, Libanese, Syrer usw. vor dem 14. Mai 1948 in Palästina lebte und wohnte, wo von 1922 an die Britten das Mandat hatten, wurde ja auch nicht automatisch ein israelischer Staatsbürger am 14. Mai 1948, wenn er nicht mehr im neuen Staat Israel lebte und wohnte, sondern sonst wohin gegangen war.

Welche Einflüsse diese mögliche Auslegung (von Tadschikistan) über eine Staatsbürgerschaft, auf eine Einreise nach Russland hat, erfährst Du bestimmt am Besten in der russischen Botschaft. Vielleicht gibt es bilaterale Verträge, zwischen Tadschikistan und Russland, die logisches Verständnis und Völkerrecht zum Teil „aushebeln“.?
Also, ich würde an Deiner Stelle die Botschaft konsultieren.

LG
Harald

Re: Einreise ohne Ausbürgerung durch dritten Staat

Verfasst: 26 Jul 2008, 12:56
von zimdriver
zwer hat geschrieben:....
Das wäre logisch aber so denken nicht alle..
Zitat der tadschikischen Botschaft:
"Напоминаем, что граждане бывшего СССР, выехавшие в ФРГ на постоянное жительство с территории Республики Таджикистан, и лица, оформившие гражданство Республики Таджикистан в консульских учреждениях Республики Таджикистан, являются гражданами Республики Таджикистан."...
Ich kann auch nicht glauben, dass das eine Rolle spielt. Du bist Deutscher, in einem anderen Land geboren- fertig. Die zitierte Variante trifft auf jene mit Aufenthaltstitel zu, die wieder als Tadschike anerkannt werden wollen.
Es spielte tatsächlich eine Rolle, wo wer wohnte zum Zeitpunkt des Zerfalls der UdSSR. Damit gab's die neuen Staatsbürgerschaften für die neuen unabhängigen Staaten. Doppelte Staatsbürgerschaften hat die RF nur mit zwei Staaten, Tadschikistan und Turkmenistan. Das sind nicht einfach zwei Pässe, die viele Leute haben können, sondern ganz offiziell anerkannte doppelte Staatsbürgerschaften. Spielt eine grosse Rolle im Reiseverkehr, z.B.