jimco hat geschrieben:Ist sie nach der Hochzeit mit einem Deutschen nicht automatisch deutsche Staatsangehörige?
DER ist gut, den habe ich auch noch nicht gehoert....
Hallo Jimco,
durch die Heirat aendert sich an der Staatsangehoerigkeit deiner Freundin ersteinmal garnichts.
Als Ehefrau eines Deutschen hat deine Frau aber die Moeglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis (AE) zu bekommen. Im Prinzip hat sie sogar ein Anrecht darauf, WENN die deutschen Behoerden nicht vermuten, dass es sich nur um eine Scheinehe zur Erlangung der AE handelt.
Ausserdem muss sie mittlerweile einfache Deutschkenntnisse nachweisen, um eine AE zu erhalten.
Um eine AE zu bekommen, muss sie bei der deutschen Botschaft ein "Visum zur Familienzusammenfuehrung" (FZF) beantragen.
Diese angeblichen grundlosen Wartezeiten bei der Botschaft gibt es NICHT.
Die erste moegliche Wartezeit ist die, um ueberhaupt erstmal einen Termin bei der Botschaft zu bekommen. Allerdings ist es durchaus moeglich, dass man bei einem Visum zur FZF keinen Termin braucht...
Wenn man alle moeglichen Dokumente eingereicht hat, dann schickt die Botschaft die Dokumente auch in deinen Heimatort nach D zur Pruefung. Und an dieser Stelle kann es dann wirklich zu Wartezeiten (4 Wochen und mehr) kommen, je nachdem wieviel die Auslaenderbehoerde in deiner Heimatstadt gerade zu tun hat. Aber auch diese Wartezeit ist nicht grundlos und kann mit "persoenlichem Drum-kuemmern" bei der Behoerde in D u.U. verkuerzt werden.
Ansonsten rate ich dir die Suchfunktion zu benutzen und nach "AE", "Aufenthaltsgenehmigung", "FZF", "Familienzusammenfuehrung" und "Auslaenderbehoerde" zu suchen....
Infos ueber diese Dinge gibt es hier zuhauf!
Dietrich.
P.S.: Noch als Zusatz: Mit der AE kann deine Frau dann in D leben und arbeiten. Die AE ist aber erstmal auf eine gewissen Zeit (1-3) Jahre begrenzt. Nach ein paar Jahren kann man denn eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Und dann irgendwann auch die Staatsbuergerschaft.