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Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 12:56
von Zeppelin
aus der Berliner Zeitung von heute:
(der Beitrag ist per Link im Zitat zu erreichen)
Fraglich ist natürlich, ob die Bundesregierung sich darum schert.
Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:01
von 7punkt
Interessanter Artikel, aber irgendwie nichts Neues zum Thema

Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:08
von ttt
Da bin ich ja mal sehr gespannt, ob es in Deutschland zu einer öffentliche Diskussion kommt.
Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:08
von harald55
7punkt hat geschrieben:Interessanter Artikel, aber irgendwie nichts Neues zum Thema

Sehr, sehr interessant!!! Danke Zeppelin.
Nichts Neues? Jetzt gibt es endlich einen Richterspruch dazu und das auch noch vom europäischen Gerichtshof! Eine richtige schöne Ohrfeige für unsere Politiker, die fern der Realität leben! Sollte die BRD dieses ignorieren, sollte sie sich schon auf eine Flut von Gerichtsprozessen einstellen. Richtig so!
Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:24
von ttt
harald55 hat geschrieben: Sollte die BRD dieses ignorieren, sollte sie sich schon auf eine Flut von Gerichtsprozessen einstellen. Richtig so!
In den meisten Fällen dürfte es aber wahrscheinlich schneller und billiger gehen, einen Sprachkurs zu machen und den Test zu bestehen, als den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht müsste der Ehepartner aus dem EU-Ausland ja sogar vor Gericht erscheinen - und bräuchte dafür wieder ein Visum

Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:40
von harald55
ttt hat geschrieben:In den meisten Fällen dürfte es aber wahrscheinlich schneller und billiger gehen, einen Sprachkurs zu machen und den Test zu bestehen, als den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht müsste der Ehepartner aus dem EU-Ausland ja sogar vor Gericht erscheinen - und bräuchte dafür wieder ein Visum

Mag schon sein. Mir geht es auch vorrangig darum, dass unseren Politikern und Politikerinnen einmal gezeigt wird, dass es auch noch Recht gibt und man nicht mit menschenverachtenden Gesetzen um seine Daseinsberechtigung in irgendwelchen Gremien kämpfen kann. Es reicht eben nicht nur Mitglied im Bundestag zu sein, um die Interessen der Gesellschaft zu vertreten, wo man auch im Aufsichtrat sitzt und ansonsten durch Abwesenheit, im Bundestag, glänzt und wenn man anwesend ist, irgendwelche aberwitzigen Gesetze beschließt, die auch noch gegen die guten Sitten verstoßen.
Mag ein bisschen hart klingen, von mir, ist aber meine ganz persönliche Meinung über unsere realitätsfremden Politiker!
LG
Harald
Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 13:47
von Zeppelin
@7punkt
Ich habe das Urteil natürlich nicht vorliegen. Aber nach dem Artikel zu folgern könnte es durchaus eine neue Richtung weisen.
Denn es reicht meiner Meinung nach weit über die Frage von Sprachkenntnissen hinaus und wendet sich grundsätzlich gegen die berüchtigte Inländerdiskriminierung.
Was darunter zu verstehen ist, wurde hier ja schon öfter mal angesprochen.
Re: Richterspruch für binationale Ehen
Verfasst: 28 Jul 2008, 14:09
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:...Aber nach dem Artikel zu folgern könnte es durchaus eine neue Richtung weisen....
Sehr fraglich, ob es zu einer neuen Richtung kommt. Bin aber auch gespannt...trotz Skepsis, ob was daraus wird
