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Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 31 Jul 2008, 19:31
von morchant
Hallo Zusammen,

nachdem ich nun einige Stunden mit Forumlesen verbracht habe, habe ich mich dennoch entschlossen den 100sten Thread zu diesem Thema zu eröffnen, denn die Informationen sind zum einen überwältigend, zum anderen widersprüchlich und ich habe auch einige "neue" Fragen.

Zunächst mal die gegenwärtige Situation :

Ich bin Deutscher, verheiratet mit einer Russin, wir haben noch keine Kinder, keine Vorehen. Ich wohne in Deutschland und sie noch in Russland. Sie macht zur Zeit noch diesen A1 Sprachkurs bis Ende August.

Und dann wird es interessant :)

Was ich durch das Forum, die Dokumente bei der Botschaft in Moskau und in Telefonaten herausgefunden habe liste ich hier nun einmal auf :

Man beantragt ein Visum zur Familienzusammenführung, auch kurz FZF genannt.

Dafür benötigt man :

- 3 auf Deutsch ausgefüllte Exemplare des folgenden Formulars (auf Deutsch, da ein Exemplar der Ausländerbehörde in Deutschland übermittelt wird und diese es eben auf Deutsch brauchen - nachvollziehbar) http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... altRus.pdf
- 2 Erklärungen nach §55 Aufenthaltsgesetz http://www.jekaterinburg.diplo.de/Vertr ... =Daten.pdf
- den Auslandspass der Frau im Original plus 2 Kopien
- den Inlandspass und eine Kopie
- die Heiratsurkunde im Original, wenn aus Russland dann mit Apostille versehen und hiervon 2 Kopien plus Übersetzung mit 2 Kopien.
- eine formlose Einladung, aus der unbedingt, die genaue eigene Anschrift (also meine) hervorgeht
- eine Kopie meines Passes
- Sprachnachweis Deutsch in Original und Kopie
- 4 Passfotos, 3 davon auf die Anträge geklebt

Folgende Fragen habe ich telefonisch geklärt :
- Braucht man Übersetzungen für die Pässe? Nein
- Braucht man eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde? Nein, einfache Übersetzung genügt
- Kostet es 60 Euro? Nein

Zusätzlich kann man noch folgende Dinge hinzufügen, die dann der ABH übermittelt werden :
- Gehaltsnachweis
- Mietvertragskopie

Interessant ist, dass man den Reisepass während der Wartezeit auf die Antwort behalten kann, ein eventuelles gültiges Visum darin jedoch ungültig gemacht wird. Somit ist keine Einreise nach Deutschland möglich.

Nun hatte ich einige Fragen zum Antragsformular, die ich hier kurz mit den Antworten auflisten möchte, ich benutze die selben Nummern, wie auf dem Formular :

5b) in der Regel Angabe (sieht man im Pass beim Geburtsort, ob es in der UdSSR war) : UdSSR
9) ist ein Elternteil bereits verstorben, dann "verstorben" schreiben
11) es ist der Auslandspass gemeint
12) nicht nötig
19) in der Regel wie 15) also in meinem Fall, meine Wohnung
20) Familienzusammenführung, am Telefon meinte man "FMZ"
21) leer
22) durchstreichen
23) unbefristet, lebenslang ... irgendsowas, das Selbe gilt auch für den letzten Satz "Ich beantrage ... für ..."

27b) diese Frage ist interessant, in der Regel ist bei gesetzlich Pflichtversicherten, der Ehepartner ohne eigenes Einkommen grundsätzlich mitversichert.
Meine Krankenkasse meinte "mit dem Tag der Anmeldung". Könnte also sein, dass man sicherheitshalber eine Reisekrankenversicherung für ein Paar Tage abschließen sollte. Dies geht aber sowieso erst, wenn man vom Konsulat Bescheid bekommen hat, dass sie eine Antwort der ABH haben.

Nun teilte man mit folgendes mit :
Ein Exemplar wird per Post nach D gesendet, jedoch auch elektronisch übermittelt, d.h. die ABH weiß schon recht flott Bescheid. Die ABH meldet sich dann unaufgefordert bei mir (weshalb es wichtig ist, dass sie Kontaktdaten von mir haben) und fordern eventuell zusätzliche Unterlagen an.

Laut Auskunft dauert das Verfahren von Antragstellung bis Ausstellung in der Regel 6 Wochen.

Nun zu meinen offenen Fragen :

Ich habe unzähliges gelesen von Dingen, wie ich das beschleunigen kann :

1) Familienbuch anlegen und Auszug hinzufügen
Der Aufwand hierfür scheint mir recht hoch und zeitraubend, Geburtsurkunden mit Apostillen besorgen etc. und dann habe ich gelesen dass es ab 2010 eh abgeschafft wird. Ist das noch aktuell und sinnvoll? Ich habe ja noch Zeit bis Anfang September.

2) ABH anrufen und irgendwie eine Vorabzustimmung erwirken. Hier hat sich mir nicht ganz erschlossen, wie ich das anstellen soll :) Kinder haben wir keine und auch so sehe ich keinen triftigen Grund, warum es die interessieren sollte. Aber wie soll ich das überhaupt angehen : hallo ich hätte gerne eine Vorabzustimmung? :)

3) Ausländerakte, wenn vorhanden zur ABH überstellen lassen. Ich wöhne in Köln, da sollten recht kurze Wege sein, ist es dennoch sinnvoll?

4) Standesamt, hier habe ich gelesen, dass die ABH das Standesamt fragt, ob die Ehe gültig ist. Ich verstehe das ganze nicht ganz, irgendwo stand auch dass dafür das russische Justizministerium einbezogen wird. Ich habe eine russische Urkunde mit Apostille, mich schon vor Monaten mit der beglaubigten Übersetzung auf den Weg zum Meldeamt gemacht und bin nun als verheiratet geführt. Wozu muss ich da nun noch zum Standesamt? Und was sollen die da groß Überprüfen mit einem Ministerium in Russland, das Ding hat doch eine Apostille?

5) Ein Schreiben von der Krankenkasse besorgen, dass die Frau mitversichert werden kann. Gibt es sowas? Meine Krankenkasse gab die Auskunft, dass die bei Antragseingang geprüft würde, telefonisch das nicht bestätigt werden könne aber der Antrag nur nach der Anmeldung in Deutschland eingereicht werden kann. Was ist da zu tun?


Und dann hätte ich noch eine Kleinigkeit, zu der ich nicht viel gefunden habe, außer einem Verweis auf "Janzen". Der Umzug von Russland nach Deutschland. Wie bekommt man das ganze Zeug günstig nach Deutschland? Kleider, Bücher, Schuhe, Kosmetika und so weiter. Keine Möbel zum Glück. Und wie wird sowas verzollt? Mit dem Flieger kostet jedes Kilo mehr 11 Euro, habe ich schon nachgefragt.

Vielen Dank und liebe Grüße

Morchant

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 31 Jul 2008, 20:20
von achim
Super! Das ist doch glatt nen Held der Woche wert. Vielen Dank!

Und als FAQ auch prima geeignet, würde ich zumindest sagen.
Wie seht Ihr das?

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 31 Jul 2008, 22:03
von wolk0815
achim hat geschrieben:Super! Das ist doch glatt nen Held der Woche wert. Vielen Dank!Und als FAQ auch prima geeignet, würde ich zumindest sagen.Wie seht Ihr das?
Sehe ich auch so ! Auch wenn´s uns nicht mehr trifft, ein [Danke] für diesen tollen Forumbeitrag

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 01 Aug 2008, 10:47
von manuchka
Auf die offene Frage Nr. 1 möchte ich mal antworten:

Die Anlegung eines Familienbuches ist in deinem Fall nicht zweckmäßig, denn es geht dir ja nur darum, das FZF-Verfahren zu beschleunigen. Dafür ist das FamBuch jetzt nicht mehr geeignet, schon allein deswegen, weil es mindestens 1 Jahr oder länger dauert, bis das überhaupt angelegt ist. Außerdem müsstet ihr dafür relativ viele Unterlagen beibringen mit Apostillen, Übersetzungen etc., das lohnt sich also wirklich nicht.

Zum Thema Umzug hatte ich schonmal auf BPD-Express hingewiesen (http://www.bpd-express.com):
BPD-Umzug_1x2.jpg

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 01 Aug 2008, 11:11
von harald55
achim hat geschrieben:Super! Das ist doch glatt nen Held der Woche wert. Vielen Dank!

Und als FAQ auch prima geeignet, würde ich zumindest sagen.
Wie seht Ihr das?
Sehe ich auch so! Super Beitrag! Danke "morchant"!

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 09 Aug 2008, 19:19
von Pafffposi
Hi ich bin gerade auch in so einer Situation.Meine Freundin will auch diesen a1 Sprachkurs machen.Nur was diesen ganzen einladungsspass anbertifft habe ich noch ein ganz anderes Problem. Ich bin momentan hartz4 Empfänger und damit nicht einladungberechtigt.ok da ich alleine lebe geht es mit dem Geld.Ich mache auch noch ne Umschulung so das ich 120 € mehr kriege das ist nicht das Problem.Habt Ihr eine Idee, Welche anderen Möglichkeiten es für Visa gibt vieleicht Touristenvisa oder so außer dieser "nur wenn sie arbeit haben dürfen sie jemanden einladen" - Möglichkeit.

euer andreas

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 09 Aug 2008, 19:44
von Zeppelin
Abgesehen davon, dass Deine Frage eher in die Visa-Rubrik passt:

Selbstverständlich kann Deine Freundin ein Touristenvisum beantragen, sofern sie sich so eine Reise leisten kann.
Ansonsten bliebe evtl. die Möglichkeit, dass ein Familienangehöriger von Dir die VE abgibt. Aber das setzt natürlich ein enormes Vertrauen voraus.

Was hat die Frage mit dem A1-Sprachkurs zu tun?

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 18 Aug 2008, 14:27
von morchant
ich hab auf meine noch offenen fragen noch immer selbst keine antworten gefunden :)

derzeit interessiert mich am meisten, an die, welche das mal gemacht haben : wie habt ihr den kontakt zur ABH im vorfeld hergestellt um eine vorabzustimmung zu erreichen?

vielen dank!

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 18 Aug 2008, 15:22
von Zeppelin
morchant hat geschrieben:derzeit interessiert mich am meisten, an die, welche das mal gemacht haben : wie habt ihr den Kontakt zur ABH im Vorfeld hergestellt um eine Vorabzustimmung zu erreichen?
Das würde mich auch interessieren, denn nach meinem Wissensstand, werden solche Vorabzustimmungen seit der Novelle des AufenthG im August 2007 von den meisten ABH gar nicht mehr erteilt.

Versuchen würde ich es aber dennoch auch heute mit einem Anruf zur Terminvereinbarung. Dort dann Vorlage aller relevanten Unterlagen und gaaaanz nett sein.
Nur ist zur Zeit fraglich, wer "Herr des Verfahrens" (also federführend) ist. Konsulat (Visum), ABH (Zustimmung), Standesamt (Voraussetzungsprüfung)??

Formale Kompetenzabgrenzungen scheinen da gegenwärtig eine größere Rolle zu spielen, als sachlich-inhaltliche Fragen.

Also: Wenn wer in den letzen Monaten von seiner ABH eine Vorabzustimmung für ein FZF-Visum bekommen hat, bitte melden.

Re: Familienzusammenführung und Umzug

Verfasst: 19 Aug 2008, 19:40
von morchant
Zeppelin hat geschrieben:
morchant hat geschrieben: Standesamt (Voraussetzungsprüfung)??

was muss man hier eigentlich tun? ich habe in russland geheiratet und eine russische urkunde m apostille und beglaubigter deutscher uebersetzung. beim meldeamt bin ich seit vorlage der uebersetzung auch als verheiratet gefuehrt. was muss da noch geprueft werden?