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Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 12:47
von manuchka
Ich soll für jemanden dringend herausfinden, wie lange sich die Person in RUS aufhalten darf, und tu mich etwas schwer. Es ist ein 90/180-Visum, und die Person war nicht 90 Tage am Stück in Russland, sondern immer mal. Jetzt sind die ersten 90 Tage bald voll, gleichzeitig auch die ersten 180 Tage. Kann man über die Halbjahresgrenze hinaus denn noch in RUS bleiben, weil ja dann schon die zweiten 180 Tage anfangen, wenn insgesamt jeweils in einem 180-Tage-Zeitraum nie 90 Tage überschritten werden?

Visum gilt ab 07.02., erste Einreise war am 10.02., die ersten 180 Tage enden also am 09.08.

Ein Aus Aufenthalt
10.02. 24.02. 15 Tage
02.03. 15.04. 45 Tage
12.05. 25.05. 14 Tage --> insgesamt 74 Tage, übrig 16 Tage
31.07. ???

Ab dem 09.08. fängt ein neues Halbjahr an, wann muss die Person maximal ausreisen? Visum gilt bis 27.09. Ich meine ja, das Visum könnte mindestens bis 30.08. genutzt werden, denn dann hätte man im 180-Jahres-Zeitraum vom 02.03. bis 01.09. (45+14+31?)=90 Tage voll.

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 12:56
von 7punkt
Gute Frage, Manu. Willste net mal bei UFMS versuchen zu fragen? http://www.fmsmoscow.ru/answer.php?page ... _faq159=23

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:14
von Zejtnot
Laut der Definition, die hier mal dieser Zivi hatte, müsste in der Tat das nächste Halbjahr anbrechen und er dableiben können. Aber ich würde auch lieber anrufen.

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:15
von Dietrich
Ich wuerde da sogar noch radikaler rechnen, naemlich das man quasi am 10.08. bereits wieder fuer maximal 90 Tage einreisen (oder auch dableiben) kann, also in diesem Fall die maximale Visumsgueltigkeit bis 27.09. ausreizen kann.

Oder frag mal bei der deutschen Botschaft nach. Die haben ja auch so eine 90/180-Regel. Wie die das da handhaben.

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:24
von Zejtnot
So sah es dieser Zivi damals auch - seine Idee war ja (um ein halbes Jahr am Stück kommen zu können): Am ersten Tag des Visums einen Kurztrip nach Russland machen und sofort wieder ausreisen. Dann drei Monate wegbleiben, jedoch den vierten bis sechsten Monat die verbliebenen 89 Tage auskosten. Ab dem siebten Monat wird neu gezählt, insofern kann er also auch den siebten bis neunten Monat hier sein. (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=7404)

Ich finde diese Argumentation recht wage.

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:26
von harald55
Gute Frage manuchka,
ich verstehe nicht, um welches Visum es sich handelt. Ist es ein Halb- oder ein Jahresvisum? Du schreibst das Visum gilt ab 07.02. bis 27.09.. Das sind 234 Tage (glaube ich), mhhh was ist das für ein Visum?

Bei einen Jahresvisa würde ich sagen, sie berechtigen nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen innerhalb eines Jahres. Die sollte wie folgt zu verstehen sein:

Das erteilte Visum ist für einen Gesamtzeitraum von einem Jahr gültig, also z.B. vom 01.01.2008 bis 31.12.2008. Innerhalb dieses Jahres kann man beliebig oft nach Russland einreisen. Jedoch darf man sich insgesamt nicht mehr als 90 Tages innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraumes in Russland aufhalten. Also sollte ein Aufaddierung möglich sein. Es müsste dann ab dem 06.08. ja die zweite Periode beginnen, wo wieder 90 Tage möglich sind. Die nicht genutzten Tage, von der ersten Periode sollten dann verfallen sein.

LG
Harald

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:33
von manuchka
Genau, innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraums, deswegen meine Rechnerei. Ob das Visum nun genau ein Jahr gilt oder nicht, ist ja wurscht (war halt auf der Einladung so angegeben).

Beim UFMS könnte ich schon anrufen, aber ob ich denen dann am Telefon vorrechnen kann, was ich meine???

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:41
von 7punkt
Versuch doch ma Manu...vielleicht klappt's, wer weiss....und vorrechnen hm....je einfacher Du die Situation praesentierst, desto deutlichere Antwort bekommste dann ;)

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 13:47
von harald55
manuchka hat geschrieben:Ob das Visum nun genau ein Jahr gilt oder nicht, ist ja wurscht
Eben nicht. Bei einem Jahresvisum wäre die Sache eindeutig. Bei diesem Visum? Die Frage ist: gilt diese Beschränkung 90/180 bei diesem Visum, anteilsmäßig auf die letzten 54 Tage oder sind die letzten 54 Tage voll gültig?
Die erste Periode 90/180 ist am 09.08 erledigt, da war er ja nicht länger als 90 Tage in Russland.

Und dazu würde ich doch einen Anruf versuchen.

LG
Harald

Re: Berechnung 90/180

Verfasst: 06 Aug 2008, 14:30
von Dietrich
harald55 hat geschrieben: Eben nicht. Bei einem Jahresvisum wäre die Sache eindeutig. Bei diesem Visum? D
Nein, das ist egal, denn die "ersten 180 Tage" beginnen auf jeden Fall mit der ersten Einreise. Und wenn dann von Jahresvisum eben schon 3 Monate vergangen sind, dann ist das egal.