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Verliert Arbeitsvisum bei Kündigung Gültigkeit?

Verfasst: 22 Aug 2008, 17:22
von ernesto
Hallo liebe Forumgemeinde,

weiß jemand, ob das Arbeitsvisum automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn der russische Arbeitgeber den Vertrag kündigt?
Nehmen wir an die betroffene Person befindet sich zur Zeit im Ausland. Während seiner Abwesenheit, wird der Vertrag gekündigt. Wird er bei der Einreise mit seinem ja noch in seinem Besitz befindlichen Arbeitsvisum Schwierigkeiten an der Grenze bekommen?

wie immer mit besten Dank für Antworten
ernesto

Re: Verliert Arbeitsvisum bei Kündigung Gültigkeit?

Verfasst: 22 Aug 2008, 17:49
von 7punkt
Hallo Ernesto,

automatisch läuft es net, soviel ich weiss. Das Visum bleibt also doch gültig. ABER der Arbeitgeber kann dich ja bei dem UFMS melden oder besser abmelden und dann wäre es mit dem Visum :roll:

7punkt

Re: Verliert Arbeitsvisum bei Kündigung Gültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2008, 09:12
von Zejtnot
Ich denke, wenn es der Arbeitgeber will, kann er dafür sorgen, dass Dein Visum ungültig wird. (Spätestens beim Registrieren, eventuell schon bei der Einreise, würde es dann für den Ausländer Probleme geben.) Aber der Arbeitgeber muss dafür aktiv etwas unternehmen. Allein die Kündigung entzieht Deinem Visum zwar die Grundlage, aber das UFMS erfährt von allein nichts davon.

Mit einem neuen Arbeitgeber braucht man eigentlich auch ein neues Arbeitsvisum. Das wird, soviel ich weiß, nicht übernommen - obwohl ich das logisch fände.