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Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 18 Sep 2008, 01:33
von crion
Hallo Ihr Lieben!

Kann mir jemand sagen, welche Stelle in Deutschland zuständig ist für die Anerkennung russischer Studienabschlüsse? Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt? Reicht das Original, oder wird eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigt? Wie lang dauert der Anerkennungsprozess, und was kommt dabei als Abschluss heraus?

Danke :)

Beste Grüße,
Chriss

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 18 Sep 2008, 09:30
von Zeppelin
Dafür sind die Kultusministerien der Länder zuständig.

Die russischen Originale müssen von einem in D zugelassenen (beeidigten) Übersetzer angefertigt werden. Genauere Angaben machen die AAA (akademischen Auslandsämter) der Hochschulen bzw. deren Immatrikulationsbüros.

Ergebnis ist i.d.R. die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für einen eingeschränkten Kreis von Fächern - je nach Art des bisherigen Studiums.

Gruß,
Z.

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 18 Sep 2008, 10:04
von harald63
Das Stichwort heißt "Nostrifikation".
Wird der Titel anerkannt, muss er mit Angabe der Hochschule geführt werden.

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 18 Sep 2008, 21:33
von crion
Hiho!

Hmm. Unter dem Stichwort Nostrifikation konnte ich "bei uns" (Uni Göttingen) gar nichts finden. Und das AAA hat sich auch gut versteckt. Auf dessen Webseiten war dazu *nichts* zu finden. Aber ich werde die Kollegen mal anschreiben...

Danke!

Beste Grüße,
Chriss

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 00:19
von ttt
Hallo crion,
wofür ist denn in Deinem Fall die Nostrifizierung notwendig? Die einzige Berufsgruppe, von der ich weiß, dass die Nostrifizierung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses wirklich relevant ist, sind Ärzte. Relevant wird dies vielleicht auch noch bei Leuten, die in den Staatsdienst eintreten wollen, oder bei anderen Heilberufen.

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 00:29
von ttt
Habe grade gesehen, dass Du im anderen Forum sprichst, Deine Freundin wolle hier studieren. Da gibt es die besten Infos beim DAAD, schau mal hier nach:
Auf Russisch: http://www.daad.ru/?seite=1_1_4&s=rus&m=1.1
Auf Deutsch: http://www.daad.de/deutschland/wege-dur ... 60.de.html

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 01:17
von Bephep
Hallo Criss

Zeppelin hat geschrieben
Die russischen Originale müssen von einem in D zugelassenen (beeidigten) Übersetzer angefertigt werden. Genauere Angaben machen die AAA (akademischen Auslandsämter) der Hochschulen bzw. deren Immatrikulationsbüros.
Zusaetzlich muss man noch einen Deutschtest ablegen,Testdaf damit man zugelassen wird.

Gehe am besten zum Immatrikulationsbüro wie Zeppelin schon geschrieben hat,da bekommst Du normalerweise eine umfassende Auskunft.

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 02:27
von Zeppelin
crion hat geschrieben:Hmm. Unter dem Stichwort Nostrifikation konnte ich "bei uns" (Uni Göttingen) gar nichts finden. Und das AAA hat sich auch gut versteckt. Auf dessen Webseiten war dazu *nichts* zu finden. Aber ich werde die Kollegen mal anschreiben...
Auf der Seite der Universität Göttingen habe ich in weniger als 1 Minute folgende Seite gefunden: Informationen für Studieninteressierte außerhalb der EU
Das die Uni diese Einrichtung anders nennt, tut mir leid.
Auf der Seite von Niedersachsen lese ich aber:
Den Studierenden stehen während des Studiums zahlreiche Serviceeinrichtungen der Hochschulen zur Verfügung: von den Zentralen Studienberatungen über die Akademischen Auslandsämter bis zum Career Service. In Bezug auf die wirtschaftliche, gesundheitliche, soziale und kulturelle Förderung können die Studierenden auch auf die Dienstleistungen der Studentenwerke zurückgreifen.
Quelle

TestDaF bzw. DSH haben erst einmal gar nichts damit zu tun, ob und wie bisherige Abschlüsse aus dem Ausland anerkannt bzw. eingestuft werden.

Aber selbstverständlich ist so ein Zertifikat nötig, um sich letztlich auch an einer Hochschule einschreiben zu können.

Welche Einrichtung nun genau in Niedersachsen für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse zuständig ist, habe ich aber auf die Schnelle auch nicht heraus gefunden. Naja, Herr Wulff hat sicher auch Wichtigeres zu tun, als "sein" Land im Internet zu präsentieren. :roll:

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 03:20
von Marco
Wenn man einen ausländischen Universitätsabschluss hat, dann hat man hier die Hochschulzugangsberechtigung.
Da braucht man nichts anerkennen zu lassen. TestDAF ist aber trotzdem obligatorisch

Sofern man hier etwas studiert, was man schon im Ausland studiert hat und man die Leistungen für das Fach für sein Studium anerkannt haben möchte, um es zu verkürzen und nicht alles von vorne zu studieren, muss man dies bei der Uni beantragen und die entscheidet dann in ihrem Ermessen, welche Studienleistungen schon als erbracht gelten

Ansonsten wenn man wissen will, inwieweit ein Abschluß ansonsten anerkannt wird, sollte www.anabin.de zu Rate ziehen ;)

Re: Anerkennung russischer Studienabschlüsse?

Verfasst: 21 Sep 2008, 16:35
von crion
Wow, einfach genial hier - tausend Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten! :-D

Nun habe ich mich mal durchgewühlt, insbesondere durch Anabin, und hier eine kurze Zusammenfassung meiner Ergebnisse:
- ein Studium an einer anerkannten russischen Hochschule scheint zumindest als allgemeine Hochschulreife zu gelten (aber mit welcher Abinote?!)
- in der Regel werden für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutsch-Kenntnissse auf C1-Niveau benötigt
- für manche internationalen Studiengänge (z.B. Aufbaustudiengänge, Master als Zweitstudium) in anderen Sprachen reichen Grundkenntnisse in Deutsch
- eine *Anerkennung* eines Studienabschlusses ist nur bei "regelmentierten Berufen" (Ärzte, Juristen etc.) zwingend *notwendig*
- eine Anerkennung für *nicht reglementierte Hochschulabschlüsse* (also der Rest) für potentielle Arbeitgeber in Deutschland, z.B. für Wirtschaftswissenschaftler, ist schwierig:
* es gibt die ZAB, „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen", dort soll man ein Gutachten für den Arbeitsmarkt beantragen können. Teilweise klingt es so, als wäre das nur für Angehörige von EU-Staaten. Ich werde die einfach mal anschreiben... Folgende Infos dazu:

Quelle: http://www.berufliche-anerkennung.de/be ... uesse.html
Zitat: 'Relativ neu ist die Möglichkeit für Migrant/innen, aufgrund der Bestimmungen der „Lissabonner Anerkennungskonvention" ein Gutachten für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Aufgabe zur Erstellung dieser Gutachten wurde der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" übertragen, die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn angesiedelt ist. Weitere Informationen unter http://www.kmk.org/zab/home1.htm'

Quelle: http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/h ... e_0808.pdf
Zitat: 'Zweckfreie Bewertungen von Hochschulqualifikationen nach dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997 nimmt für die Länder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 2240, 53012 Bonn, (E-Mail: zab@kmk.org; Tel.: 0228 5010; http://www.kmk.org/zab/home.htm) vor. Für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 100 EUR erhoben.'

Quelle: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 30_L20.pdf
Zitat: 'Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), eine Gutachterstelle der Kultusministerkonferenz, stellt voraussichtlich ab Herbst 2008 gegen Gebühr eine „Zweckfreie Bewertung“ (sog. „Lissabon-Bescheinigung“) aus, die u.a. Angaben zur deutschen Entsprechung des ausländischen Hochschulabschlusses enthalten wird. Der genaue Starttermin sowie Informationen und ein Antragsformular werden zu gegebener Zeit unter http://www.anabin.de veröffentlicht.'

Quelle: http://www.anabin.de/dokumente/AkadBrflAnerk4.pdf
Zitat: 'In den Fällen, in denen der auszuübende Beruf im Aufnahmestaat nicht reglementiert ist, kann sich der Inhaber einer bestimmten Qualifikation direkt auf entsprechende Stellenangebote bewerben, wenn dem nicht gesonderte innerstaatliche Regelungen entgegenstehen. Zur Information des Arbeitgebers kann der Qualifikationsinhaber eine „Lissabon-Bescheinigung“ vorlegen, die er in Deutschland auf Antrag (und bald gegen Gebühr) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten kann.'

Quelle: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/filead ... 140708.pdf
Zitat: 'Es ist jedoch vorgesehen, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZaB), eine Gutachterstelle der Kultusministerkonferenz, voraussichtlich ab Sommer 2008 Äquivalenzbescheinigungen (sog. „Lissabon-Bescheinigung“) ausstellt. In der Bescheinigung wird die ausländische Qualifikation bewertet. Hierfür wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Der genaue Startbeginn wird auf der Homepage der KMK (http://www.kmk.org) mitgeteilt. Dort findet sich dann auch ein Online-Fomular.'