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Zusammen in Deutschland - wie?

Verfasst: 18 Sep 2008, 02:19
von crion
Hallo Ihr Lieben!

Meine Freundin sucht grad in ihrem westsibirischen Zuhause nach einem neuen Job. Falls das mit Hilfe der Freundin ihres Bruders (solche Konstrukte scheinen dort üblich zu sein?) bei der Bank nicht klappt, würde ich ihr mittelfristig gern helfen wollen: Sie würde gern ein zweites Studium abschließen, und das ginge ja vielleicht auch ganz gut in Deutschland. Ist es möglich dass sie herkommt, 6-12 Monate einen Intensiv-Deutschkurs macht, bis sie das Studienniveau (B2/C1?) erreicht hat, und dann trotz ihres ersten, in Russland abgeschlossenen Studiums hier in Deutschland studiert - ohne, dass wir vorher gleich heiraten müssen, und ohne, dass sie ihre russische Staatsbürgerschaft aufgeben muss?
Den Lebensunterhalt kann ich für uns beide aufbringen, sogar für uns drei - und da kommt möglicherweise das größte "Problem" ins Spiel: Sie hat eine süüüße liebenswerte kleine Tochter, die kommendes Jahr in die erste Klasse kommt. Nach russischen Verhältnissen würden es wahrscheinlich alle russischen Beteiligten inklusive Mutter und Tochter heil überstehen, wenn die Tochter bei ihren Großeltern bliebe, und Mami nach Deutschland ginge. Aber ich könnte mich mit dieser Variante nicht anfreunden. Wie schwierig wäre es zusätzlich noch, die Kleine für die Zeit, die ihre Mutter hier lernt und studiert, mit herzuholen und sie auf eine brauchbare Schule zu schicken, die am besten auch noch russisch unterrichtet, aber sie auch in die deutsche Sprache einführt? Meine Freundin ist übrigens geschieden, und die Kleine hat einen Vater - ich weiss nicht ob das relevant ist, wenn es *nicht* darum geht, die Staatsbürgerschaft zu wechseln...

Mal wieder: Dankeschön :)

Beste Grüße & gute Nacht,
Chriss

Re: Zusammen in Deutschland - wie?

Verfasst: 18 Sep 2008, 09:23
von Zeppelin
Hallo,
Sprachkurs und Studium Deiner Freundin hier in D. wären vermutlich möglich.
Ob ihre Tochter allerdings auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, glaube ich nicht (auch wenn ich es nicht ausschließen will.)

Ein "Wechsel der Staatsbürgerschaft" geht ohnehin nicht. Dafür müsst ihr mindestens drei Jahre als Ehepaar hier in D zusammen gelebt haben.

Der Vater des Kindes ist in sofern relevant, dass er der Ausreise der Tochter ausdrücklich zustimmen müsste - und zwar selbst dann, wenn ihr verheiratet wäret.

Gruß,
Z.

Re: Zusammen in Deutschland - wie?

Verfasst: 18 Sep 2008, 21:22
von crion
Hi Zeppelin!
Zeppelin hat geschrieben:Sprachkurs und Studium Deiner Freundin hier in D. wären vermutlich möglich.
"Vermutlich"? Was könnte dazwischenfunken, mal von ihrer Tochter abgesehen?
Zeppelin hat geschrieben:Ob ihre Tochter allerdings auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, glaube ich nicht (auch wenn ich es nicht ausschließen will.)
*seufz*
Zeppelin hat geschrieben:Ein "Wechsel der Staatsbürgerschaft" geht ohnehin nicht. Dafür müsst ihr mindestens drei Jahre als Ehepaar hier in D zusammen gelebt haben.
Das ist noch nicht in Planung ;)
Zeppelin hat geschrieben:Der Vater des Kindes ist in sofern relevant, dass er der Ausreise der Tochter ausdrücklich zustimmen müsste - und zwar selbst dann, wenn ihr verheiratet wäret.
Autsch. Auch, wenn es wirklich nur um Urlaub ginge? Und dann wahrscheinlich jedes Mal, wenn sie mich besuchen kämen, oder wir uns irgendwo im Ausland treffen würden? Heisst also im Klartext, auch wenn er sich bisher kaum für seine Tochter interessiert hat, könnte er einfach so alles (zer-)stören und "nein" sagen? 8-( Wow *schockiert*

Beste Grüße,
Chriss

Re: Zusammen in Deutschland - wie?

Verfasst: 18 Sep 2008, 21:56
von Zeppelin
crion hat geschrieben:"Vermutlich"? Was könnte dazwischenfunken, mal von ihrer Tochter abgesehen?
Aufnahmekriterien der Bildungsstätte? - Ausreichende Voraussetzungen?
Zeppelin hat geschrieben:Ob ihre Tochter allerdings auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, glaube ich nicht (auch wenn ich es nicht ausschließen will.)
crion hat geschrieben:*seufz*
Ich weiß wirklich nicht, ob sich aus dem Aufenthaltsrecht aufgrund eines Sprach-/Studienaufenthalts auch ein Aufenthaltsrecht für leibliche Angehörige ableiten lässt. Hinzu kommt dabei, dass das Kind schulpflichtig wäre, was die Sache noch weiter kompliziert.
Zeppelin hat geschrieben:Ein "Wechsel der Staatsbürgerschaft" geht ohnehin nicht. Dafür müsst ihr mindestens drei Jahre als Ehepaar hier in D zusammen gelebt haben.
Das ist noch nicht in Planung ;)
Ich kann lesen. Daher kam meine Anmerkung.
Zeppelin hat geschrieben:Der Vater des Kindes ist in sofern relevant, dass er der Ausreise der Tochter ausdrücklich zustimmen müsste - und zwar selbst dann, wenn ihr verheiratet wäret.
Autsch. Auch, wenn es wirklich nur um Urlaub ginge? Und dann wahrscheinlich jedes Mal, wenn sie mich besuchen kämen, oder wir uns irgendwo im Ausland treffen würden? Heisst also im Klartext, auch wenn er sich bisher kaum für seine Tochter interessiert hat, könnte er einfach so alles (zer-)stören und "nein" sagen? 8-( Wow *schockiert*
Doppelautsch!
Ich bin nicht besonders fit im russischen Recht, aber faktisch liegst Du richtig.
Gerade von solcherart "Väter" werden Kinder nicht selten zur Erpressung höherer "Abstandszahlungen" für die Abtretung des vollständigen Aufenthaltsbestimmungsrechts an die Mutter verlangt.
Wenn die Mutter nicht nachweisen kann, dass der Vater willentlich keinen Unterhalt für das Kind leistet etc. etc. etc. - sprich bisher nicht gerichtlich eingefordert hat, dass er seinen Sorgerechtsverpflichtungen nachzukommen habe, stehen die Chancen nicht gut.
Denn selbst im dt. Rechtsraum würden da Begriffe wie "Säumnis", "billigende Hinnahme", "Duldung" oder gar "Beihilfe" greifen.

Das Thema haben wir hier im Forum auch schon mehrfach erörtert. Das Ergebnis davon ist leider nur, dass immer wieder Unterlassungen zu verzeichnen sind, die sich rückwirkend kaum noch zu beheben sind.

Tut mir leid, dass ich nichts Erbauerenders dazu mitteilen kann.

Ansonsten verweise ich auf meine erste Antwort auf Deine Fragen - auch zu Deiner Parallelfrage.

Re: Zusammen in Deutschland - wie?

Verfasst: 19 Sep 2008, 02:17
von wolk0815
crion hat geschrieben:"Vermutlich"? Was könnte dazwischenfunken, mal von ihrer Tochter abgesehen?
Nun, bei uns wurde z.B. ´einfach´ das Visum für den Sprachkurs (ebenfalls gedacht als Vorbereitung für ein 2. Studium hier in D) abgelehnt. Begründung oder Nachfragen (des Konsulats) vor einer Ablehnung gab es ´natürlich´ nicht.