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Presserecht in Russland

Verfasst: 28 Sep 2008, 22:43
von Spätzleskosake
kann ich nach russischem Presserecht bei einer falschen oder irreführenden Berichterstattung, bei der ich persönlich zitiert werde eine Gegendarstellung verlangen?

Re: Presserecht in Russland

Verfasst: 29 Sep 2008, 07:00
von Zejtnot
Presserechtlich weiß ich es nicht. Die Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn die Zeitung bewusst gegen Dich schreibt (quasi gekauft ist), wird es sowieso schwierig. Wenn sie aus Unwissen falsch berichten, würde ich einfach um eine Korrektur bitten - von solchen Bitten habe ich nur positive Reaktionen gehört.

Re: Presserecht in Russland

Verfasst: 17 Okt 2008, 17:16
von Spätzleskosake
In der Zwischenzeit habe ich eine Information hierzu erhalten. Wie befürchtet gibt es in Russland das Recht auf Gegendarstellung nicht. Man kann nur versuchen die Zeitung zu verklagen.

Re: Presserecht in Russland

Verfasst: 17 Okt 2008, 17:57
von manuchka
Ich weiß ja nicht, wer dir das erzählt hat, aber es ist falsch.
Es gibt das Recht auf Gegendarstellung - Art. 43 des "Gesetzes über Massenmedien" - zu finden u.a. hier (bisschen runterscrollen)
In Art. 44 ist das Verfahren in diesem Fall dargestellt, Art. 45 sagt, in welchen Fällen eine Gegendarstellung unterbleibt, und Art. 46 gibt dem entsprechenden Bürger bzw. der Organisation das Recht, auf falsche Mitteilungen in Massenmedien im gleichen Medium seine Antwort auf die Falschmeldung zu veröffentlichen.

So schlecht ist es um das Presserecht (theoretisch zumindest) nicht bestellt.

Re: Presserecht in Russland

Verfasst: 17 Okt 2008, 18:57
von Spätzleskosake
manuchka hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, wer dir das erzählt hat, aber es ist falsch.
Es gibt das Recht auf Gegendarstellung [...]
So schlecht ist es um das Presserecht (theoretisch zumindest) nicht bestellt.
Hallo Manuchka,
danke für die Info, meine Aussage begründete sich auf die Information, die ich von einem deutschen, in Moskau tätigen Journalisten erhalten habe.