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ein paar "spezielle" Fragen

Verfasst: 19 Okt 2008, 22:57
von doodle
Hallo,

Ich habe nun mehrere Stunden damit verbracht mit lesen verbracht (natuerlich euer Forum) und moechte erstmal danke sagen. Ich habe troztem noch ein paar Fragen. Ich bin mit meiner Freundin nun 3 Monate zusammen und wir sind am ueberlegen, ob wir heiraten sollen, damit sie nach Deutschland kommen kann (nur zur Info: diese Idee kommt einzig und allein von mir, nicht von ihr) Das ganze sollte natuerlich moeglichst bald passieren, am besten innerhalb von ca. 6 Monaten. Ich selber bin Student und 20 Jahre alt und sie hat studiert und ist 23 Jahre alt. Ich habe irgendwo gelesen, das es Probleme geben koennte, weil ich unter 21 bin. Stimmt das? Koennte es evt. Probleme beim Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses geben? Und die andere Frage waere naturlich noch: WO sollen wir ueberhaupt heiraten, wenn alles wie gesagt recht schnell gehen soll? In Russland oder in Deutschland? Und nun die letzte Frage: Ich habe widerspruechliche Informationen ueber das Einkommen gefunden. Reicht es, wenn ich nachweisen kann, das ich genug Geld fuer das naechste Jahr habe? Ich hoffe ihr koennt mir die Fragen beantworten!

Freundliche Gruesse aus dem nassen Sankt Petersburg,
doodle

Re: ein paar "spezielle" Fragen

Verfasst: 20 Okt 2008, 07:36
von Zejtnot
Das Alter und Einkommen spielen für die Heirat keine Rolle! Erst, wenn Ihr nach Deutschland ziehen wollt, musst Du für sie den Unterhalt gewährleisten können. (Diese Regelung ist jedoch strittig, weil es dem Schutz der Ehe, siehe Grundgesetz, widerspricht.)

Ich votiere, wenn Ihr schon in Russland seid, für eine Heirat in Russland. Dort geht manches etwas schneller, finde ich. (Am Ende nimmt es sich aber nicht viel.)

Re: ein paar "spezielle" Fragen

Verfasst: 20 Okt 2008, 12:31
von doodle
Hi, danke fuer die Antwort. Kann ich den Unterhalt auch in Form von Geld auf dem konto nachweisen? Ich hab ja selber nur einen Nebenjob. Oder koennte ein Verwandte von mir den Unterhalt nachweisen? Sind noch 2 neue Fragen dazu gekommen: Das Heiratsvisum dauert ca. 3 Monate laut Botschaftsseite. Koennte sie damit in Deutschland heiraten? Und die andere Frage: Ich bin zwar in Deutschland geboren, bin aber kein Deutscher. Ich bin Englaender. Aendert sich da irgendwo was?

Danke fuer eure Hilfe,
doodle.

Re: ein paar "spezielle" Fragen

Verfasst: 20 Okt 2008, 13:35
von manuchka
Wenn das Heiratsvisum von der dt. Botschaft ausgestellt wird, dann wohl zu dem Zweck, dass jemand damit nach Deutschland fährt und dort heiratet.
Was irgendwelche Fragen betrifft, die mit deiner Staatsangehörigkeit zu tun haben, frag doch mal das Standesamt an deinem dt. Wohnort, das werden die besser wissen oder dir sagen, wo du dich hinwenden solltest.
Für eine Heirat in Russland spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du hast. Musst halt nur ggf. einen britischen Nachweis deiner Ledigkeit bringen.

Re: ein paar "spezielle" Fragen

Verfasst: 20 Okt 2008, 23:16
von Zeppelin
doodle hat geschrieben:Ich bin zwar in Deutschland geboren, bin aber kein Deutscher. Ich bin Englaender. Aendert sich da irgendwo was?
Das ist sehr schwer zu sagen. Ich habe leider keinen Schimmer, wie das britische Aufenthaltsrecht für Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten aussieht.
Als EU-Bürger genießt Du zwar Freizügigkeit aus der sich auch ein Aufenthaltsrecht in D für Deine Frau ableiten würde.
Dies bedeutet aber meiner Meinung nach, dass ihr dazu bereits verheiratet sein müsste.
Also heiratet ihr am besten in RUS oder in GB. Hier in D könnte das ziemlich kompliziert werden, da fraglich ist, ob hier eine Zuständigkeit für diesen Ehefähigkeitszeugnis-Befreiungszirkus gibt.
Und selbst wenn dies möglich wäre, hättest Du ja einigen Aufwand am Hals, von den britischen Behörden die erforderlichen Unterlagen zu besorgen, apostillieren und ordnungsgemäß übersetzen zu lassen.
Das ganze dann ebenfalls für die russischen Unterlagen Deiner Freundin.

Wärest Du Deutscher und Ihr bereits verheiratet, würde ab dann Dein Einkommen keinerlei Rolle mehr für einen Ehegattennnachzug spielen. Einkommen ist für Deutsche immer nur dann von Bedeutung, wenn es um ein Visum zum Zweck der Eheschließung geht. Denn dafür müsste man erst einmal eine Verpflichtungserklärung (VE) abgeben.
Ob man Dir als Briten aber überhaupt eine solche ausstellen würde, ist ebenfalls fraglich.

Du wirst aber so oder so nicht darum herum kommen, Dich sowohl bei den britischen als auch bei den deutschen Behörden zu erkundigen, wie und auf welcher genauen Rechtsgrundlage der Ehegattennachzug Deiner künftigen Frau nach Deutschland 'angeleiert' werden müsste.

Tut mir leid. Aber mehr kann ich dazu auch im Moment nicht sagen.
Ich denke jedoch, dass der § 29 AufenthG für Euch zutreffend wäre.