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Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 12:51
von morchant
Beim Lesen fuer die Zukunft stiess ich auf die Problematik mit einer Fiktionsbescheinigung nach Ru und wieder zurueck zu reisen.

Die Forensuche brachte unterm Strich heraus, dass man mit der Fiktionsbescheinigung bei der Botschaft ein Einreisevisum kostenlos bekommt. Andere wiederum schreiben, man braucht keines.

Wer ist denn nun tatsaechlich mal mit nur einer Fiktionsbescheinigung eingereist? Also ohne "alte" AE im alten entwerteten Pass, einfach nur damit.

Ich habe naemlich so meine Zweifel, dass die russischen Grenzer einen Russen mit sowas raus lassen. Einreise ist von deutscher Seite aus angeblich kein Problem.

Der konkrete Fall :
Laut Auskunft benoetigt die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung in der Regel 8 Wochen - Einreise mit FZF Visum - eine Reise nach Ru ist aber schon nach 6 Wochen geplant. Fuer den Fall dass die AE nicht rechtzeitig ausgestellt wird, kann man eine Fiktionsbescheinigung bekommen, das war der Ausloeser meiner Suche.

Danke!

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 13:08
von manuchka
AE dauert in Deutschland 8 Wochen? Das ist mir neu...

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 13:10
von harald63
manuchka hat geschrieben:AE dauert in Deutschland 8 Wochen? Das ist mir neu...
Yup. Nach der standesamtlichen Trauung mit der Urkunde aufs Ausländeramt und man bekommt die AE umgehend.

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 13:22
von morchant
Ich habe heute mit der entsprechenden Person gesprochen, es ist wegen der FZF, es werden zum einen von der ABH die Unterlagen angefordert, dann wird noch eine Integrationsstelle mit einbezogen wegen der Deutschkenntnisse, ob man noch irgendwelche Zwangsmassnahmen veranlassen muss, ggf. ist dann eine Vorsprache noetig. Dies alles kann eben 8 Wochen dauern.

Das beantwortet aber meine Frage nicht Leute ;)

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 14:23
von Dietrich
FZF?
Aber ihr seid doch schon in D? Oder habt ihr mit Schengenvisum geheiratet?

Hol bitte nochmal etwas weiter aus...

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 14:53
von morchant
Dietrich hat geschrieben:FZF?
Aber ihr seid doch schon in D? Oder habt ihr mit Schengenvisum geheiratet?

Hol bitte nochmal etwas weiter aus...
nein meine Frau kommmt naechste Woche nach D mit dem FZF Visum (darum hatte ich diesn Art FZF FAQ Thread vor einiger Zeit gestartet), geheiratet haben wir in RU

Zusammenfassend :

Deutscher in D, Russin in RU
Heirat in RU
Erteilung FZF Visum
jetzt nach erfolgter Einreise : Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Uebrigens, hierfuer sind mitzubringen (vorausgesetzt alle zusaetzlich benoetigten Unterlagen werden von der ABH zugesandt, sonst koennen weitere Unterlagen nachgefordert werden):
1 biometrisches Passfoto
Pass im Original und Kopie
Kopie des Einreisevisums
man bekommt vor Ort (zumindest in Koeln) einen Antrag, den man dann direkt ausfuellen muss

Re: Rueckreise mit Fiktionsbescheinigung

Verfasst: 23 Okt 2008, 19:57
von Zeppelin
morchant hat geschrieben:Wer ist denn nun tatsaechlich mal mit nur einer Fiktionsbescheinigung eingereist? Also ohne "alte" AE im alten entwerteten Pass, einfach nur damit.

Ich habe naemlich so meine Zweifel, dass die russischen Grenzer einen Russen mit sowas raus lassen. Einreise ist von deutscher Seite aus angeblich kein Problem.
Ich wüsste niemanden.
Entweder alter Pass mit AE und neuer Pass - oder nur mit neuem Pass und FB beim Konsulat ein Visum zur Wiedereinreise (FZF) abholen (gratis).
So ein Visum hat üblicher Weise nur eine Gültigkeit von 7 Tagen, aber die FB bescheinigt den Bestand eines Aufenthaltstitels bis zu dessen vorläufigem Ablauf.
Der konkrete Fall :
Laut Auskunft benoetigt die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung in der Regel 8 Wochen - Einreise mit FZF Visum - eine Reise nach Ru ist aber schon nach 6 Wochen geplant. Fuer den Fall dass die AE nicht rechtzeitig ausgestellt wird, kann man eine Fiktionsbescheinigung bekommen, das war der Ausloeser meiner Suche.
Falls also wirklich keine kurzfristige Terminvereinbarung bei der ABH zur Erneuerung des regulären AT möglich sein sollte, ist man mit der FB so oder so erst einmal auf der sicheren Seite.

Einen Analogiefall hatten wir doch kürzlich erst bei der Frage nach Führerschein und Fahrerlaubnis. Und hier trifft entsprechend zu, dass durch den - wie auch immer gearteten Verlust des Passes mit dem eingeklebten AT keinesfalls die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.
Ob nun Visum, AE oder NE ist dabei schnurz egal.
Die FB ist quasi ein Ersatzdokument, welches den Bestand eines AT vorläufig bestätigt. Nur für den Grenzübertritt reicht eine FB vermutlich nicht aus - insbesondere bei der Ausreise aus dem Drittstaat. Die Einreise hier wäre damit kein Problem - wenn man erst mal so weit kommt.

Eine FB lässt man sich daher von der ABH ausstellen, bevor ein möglicher Verlust des Originaldokuments absehbar wird - also z.B. auch für den Fall, dass der Pass eines Drittstaates bei dessen Erneuerung oder Umschreibung vom ausstellenden Staat einbehalten wird.