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Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 16:23
von Kationok
Mein Kollege hat vor kurzem eine Russin geheiratet. Er lebt und arbeitet schon seit mehr als einem Jahr in Russland. Nun hat er mich gefragt, ob er fuer seine Frau einen Aufenthaltstitel in D beantragen kann. Damit er nicht jedesmal, wenn er nach D reist ein Visum fuer sie beantragen muss. Aus meiner Sicht muss er aber seinen gewoehnlichen Aufenthalt, dh Lebensmittelpunkt in D haben, damit die Frau Anspruch auf die AE hat. Ein zweiter Wohnsitz in D reicht nicht aus.

Kann die Frau ein Visum fuer einen laengeren Zeitraum bekommen? Wer hat damit Erfahrungen?
Ein Dankeschoen schon im voraus fuer alle konstruktiven Antworten [Danke] .

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 16:32
von Dietrich
Vor allem seine Frau sollte ihren Lebensmittelpunkt dann in D haben.

Er sollte aber fuer seine Frau eigentlich ein Schengen-Visum fuer einen laengeren Zeitraum bekommen. Also fuer mindestens 1, normalerweise sogar 2 oder 3 Jahre.
Er muss nur nachweisen, dass er hier in Russland arbeitet.

Mit dem Visum kann seine Frau dann zwar "nur" 90 Tage pro Halbjahr in D sein. Aber bei der Konstellation sollte das ja reichen.

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 16:35
von Sibirier
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6406

Lies hier mal nach! Da ist vieles beantwortet!

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 16:45
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Vor allem seine Frau sollte ihren Lebensmittelpunkt dann in D haben.
Das reicht normaler Weise nicht aus. Beide müssten ihren Lebensmittelpunkt hier haben und sich den überwiegenden Teil des Jahres hier aufhalten.

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 16:51
von Sibirier
Nun, ich habe vom ehemaligen Arbeitskollegen mal folgendes erfahren:

Seine Frau Russin, er Deutscher. Haben in DE gewohnt. Sie hatte Aufenthaltsgenehmigung für DE. Er fand Arbeit in Russland. Sind nach Russland gezogen. Die ABH hat aber der Frau nicht die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Sie hatten es damit begründet, dass dadurch seine -nach dem GG- freie Wahl der Arbeit eingeschränkt wurde. Jetzt leben beide in Moskau und sie behielt weiterhin die Aufenthaltsgenehmigung....

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 17:02
von manuchka
Sibirier hat geschrieben:Haben in DE gewohnt.
DAS ist der Knackpunkt - sie haben beide in DE gewohnt, und für den Fall ist die Aufenthaltserlaubnis ja auch gedacht, und dann wird sie einem auch nicht gleich wieder weggenommen. ABER wenn keiner von beiden in DE wohnt sondern es nur um gelegentliche Besuche geht, gibts halt keine AE, sondern ein (Mehrfach-Jahres-Besuchs) Visum. Und erst wenn sie dann mal nach DE ziehen, gibts auch eine AE.

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 17:27
von Zeppelin
Sibirier hat geschrieben:... sie behielt weiterhin die Aufenthaltsgenehmigung....
Der Begriff ist leider nicht klar definiert. Man unterscheidet im Gesetz die Aufenthaltserlaubnis (AE) und die Niederlassungserlaubnis (NE). Beide haben recht unterschiedliche Befugnisse zur Folge.
Die NE gilt schon per Definition als unbefristet.
Doch auch mit "nur" einer AE kann die ABH im begründeten individuellen Fall auf Antrag weit längere Abwesendheitszeiten, als die sonst zugelassenen 183 Tage/Jahr erlauben, ohne dass dadurch die AE verfällt.
Eine AE und dann ggf. 3 Jahre danach die NE bekommt man aber erst, wenn ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt in D gewählt wurde.

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 31 Okt 2008, 17:41
von Sibirier
manuchka hat geschrieben:Und erst wenn sie dann mal nach DE ziehen, gibts auch eine AE.
Hau mich doch nicht gleich, deswegen habe ich auch im 1. Posting den Verweis auf Deinen Thread gemacht, wo das von Dir so gut mit dem längeren Mehrfachvisum geschrieben ist....

Re: Aufenthalterlaubnis in D und Leben in RUS

Verfasst: 01 Nov 2008, 07:20
von Kationok
Danke, fuer die Antworten! So habe ich mir das eigentlich auch schon gedacht. Mein Mann hat auch eine unbefristete AE (jetzt NE) und die kann ihm keiner mehr wegnehmen, grundsaetzlich!

Nochmal : [Danke]