Probleme: Verkauf der Wohnung in Russland
Verfasst: 02 Nov 2008, 15:47
Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin. Ich hoffe aber sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Zu meinem Problem:
Ich bin seit 1/2007 mit einer wunderbaren russischen Frau verheiratet. Wir haben in Russland geheiratet, und im März 2007 kam meine Frau mit Ihrer damals 12 jährigen Tochter nach Deutschland. Im Dezember 2007 kam dann auch noch unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Also alles in allem wunderbar. Wir leben alle glücklich in Deutschland.
Meine Frau besitzt aber noch Ihre Wohnung in Russland (Swerdlowskgebiet). Da wir in Deutschland leben würde sie diese gern verkaufen. Leider machen die Behörden in Russland uns einen Strich durch die Rechnung. Die jetzt 13 jährige Tochter ist als Miteigentümerin eingetragen, und die russischen Behörden untersagen den Verkauf solange die Tochter noch nicht 18 ist. Wir leben aber in Deutschland!
Gibt es jemanden der ein ähnliches Problem lösen konnte?
Meine Schwiegereltern leben in der gleichen Stadt im Sverdlowskgebiet, und möchten gerne nach Kaliningrad ziehen um uns näher zu sein.
Sie haben jetzt ihre eigene Wohnung verkauft und wir überlegten ob es nicht ratsam ist, daß meine Frau mit Tochter die neue Wohnung in Kaliningrad kauft. Aber auch hier spielen die Behörden (im Swerdlowskgebiet) nicht mit. Sie sagen meine (Stief)tochter dürfe nicht gleichzeitig 2 Wohnungen besitzen.
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Meine Schwiegereltern ziehen auf jeden Fall nach Kaliningrad,
und wir wissen nicht was dann mit der Wohnung meiner Frau passiert.
Kennt jemand die zu diesem Problem dazugehörigen russischen Gesetzestexte oder Verordnungen?
Gerne auch in russisch.
Irgendwie ist es für mich sehr schwer vorstellbar, das diese Vorgehensweise so richtig ist.
Ich hoffe jemand weiß Rat!
Liebe Grüße von der Nordsee...
Julia und Detlef
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin. Ich hoffe aber sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Zu meinem Problem:
Ich bin seit 1/2007 mit einer wunderbaren russischen Frau verheiratet. Wir haben in Russland geheiratet, und im März 2007 kam meine Frau mit Ihrer damals 12 jährigen Tochter nach Deutschland. Im Dezember 2007 kam dann auch noch unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Also alles in allem wunderbar. Wir leben alle glücklich in Deutschland.
Meine Frau besitzt aber noch Ihre Wohnung in Russland (Swerdlowskgebiet). Da wir in Deutschland leben würde sie diese gern verkaufen. Leider machen die Behörden in Russland uns einen Strich durch die Rechnung. Die jetzt 13 jährige Tochter ist als Miteigentümerin eingetragen, und die russischen Behörden untersagen den Verkauf solange die Tochter noch nicht 18 ist. Wir leben aber in Deutschland!
Gibt es jemanden der ein ähnliches Problem lösen konnte?
Meine Schwiegereltern leben in der gleichen Stadt im Sverdlowskgebiet, und möchten gerne nach Kaliningrad ziehen um uns näher zu sein.
Sie haben jetzt ihre eigene Wohnung verkauft und wir überlegten ob es nicht ratsam ist, daß meine Frau mit Tochter die neue Wohnung in Kaliningrad kauft. Aber auch hier spielen die Behörden (im Swerdlowskgebiet) nicht mit. Sie sagen meine (Stief)tochter dürfe nicht gleichzeitig 2 Wohnungen besitzen.
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Meine Schwiegereltern ziehen auf jeden Fall nach Kaliningrad,
und wir wissen nicht was dann mit der Wohnung meiner Frau passiert.
Kennt jemand die zu diesem Problem dazugehörigen russischen Gesetzestexte oder Verordnungen?
Gerne auch in russisch.
Irgendwie ist es für mich sehr schwer vorstellbar, das diese Vorgehensweise so richtig ist.
Ich hoffe jemand weiß Rat!
Liebe Grüße von der Nordsee...
Julia und Detlef