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Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 05 Nov 2008, 21:01
von kazan
Hallo,
ich ackere hier alles durch in den verschiedenen Foren u. werde aber immer mehr verwirrt. :?

Es wird sehr viel über die Probleme als Angestellter gesprochen, aber wie ist das für Selbständige?
Bsp:
- Wann muß ich eine Firm gründen und wann nicht?

Muß ein Autor, der einfach nur zu Hause in einer 3-Zi. Wohnung Bücher schreiben will extra eine Firma gründen?
Oder jemand, der vom Börsenhandel lebt, ala Privatier. Dafür muß man heute ja auch nicht mehr unbedingt reich sein und über das I-Net geht dass ja auch theoretisch von überall.

Welche Schritte müßen nach einander unternommen werden?
1. Schritt ??
2. Schritt ??
3. Schritt ??
4. Schritt ?? usw.

Ist es ratsam gleich ein Dauervisum zu beantragen? Bisher habe ich nur vom (Geschäftsvisum 1Jahr) gehört und war drauf und dran so ein Ding zu bestellen. Aber hier steht:
Wollen Sie zum Auswandern Russland wählen, benötigen Sie ein Dauervisum. Ein Dauervisum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Es muss nach jedem Jahr verlängert werden. Nach fünf Jahren haben Sie die Möglichkeit, die russische Staatsbürgerschaft zu erlangen. - Genug Zeit also für eine ruhige Planung. Voraussetzung für ein Dauervisum ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Ohne Arbeitsvertrag bekommen Sie auch keine Wohnung.
http://www.wohin-auswandern.de/auswandern-russland
Ich hoffe konnte meinen Fragenkontext ausreichend erläutern! Denn mit solche Sätzen "Ohne Arbeitsvertrag bekommen Sie auch keine Wohnung." weiß ich nicht was anzufangen.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 05 Nov 2008, 22:19
von wolk0815
kazan hat geschrieben:Ist es ratsam gleich ein Dauervisum zu beantragen? Bisher habe ich nur vom (Geschäftsvisum 1Jahr) gehört und war drauf und dran so ein Ding zu bestellen. Aber hier steht:
Wollen Sie zum Auswandern Russland wählen, benötigen Sie ein Dauervisum. Ein Dauervisum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Es muss nach jedem Jahr verlängert werden. Nach fünf Jahren haben Sie die Möglichkeit, die russische Staatsbürgerschaft zu erlangen. ....
.
Über den Punkt bin ich beim Lesen auch gestolpert. Die Formulierung Dauervisum verleitet , so meine ich, hier in der Tat an ein Geschäftvisum (Jahre-Multivisum) zu denken. Meint der Author in der Tat dieses, so würde das Unkenntnis zeigen. Denn auch mit eiem Jahres-Multivisum kann man weder 365 Tage am Stück im Land bleiben, noch wird es verlängert. Im Internet bin ich übrigens auch schon über 3-5 Jahres-Multivisa gestossen (keine Ahnung was ich davon halten soll, da sie nur sehr, sehr selten erwähnt werden). Im weiteren Text wird auch erwähnt man muss zur russischen Botschaft in Berlin und das hierzu der Personalausweis benötigt wird, welcher noch 6 Monate gültig sein soll. Auch hier habe ich gestutzt (zugeben nur ´sehr gestutzt´ und nicht ´herzhaft gelacht´, da ich mich eben noch nicht in Sachen Auswanderung mit dem Thema befasst habe). Den Personalausweis habe ich beim Konsulat noch nicht gebraucht.
Generell denke ich jedoch der Prozess sollte/müsste/dürfte vom jeweils zuständigen Konsulat auch in Angriff genommen werden können. Meinen Verständnis (die schon "Ausgewanderten" mögen mich gerne berichtigen) nach gibt es kein Visum speziell für Auswanderer bzw ein Dauervisum welches mal so einfach beantragt werden kann. Dauerhafter wird es meinem Verständnis nach nur mit einem Arbeitsvisum und/oder der rasreshenje vremenoje prozhivanije gehen. Wobei ja hier auch die Erlaubnis zu Arbeiten und die Erlaubnis sich dauerhaft im Land aufzuhalten 2 Paar Schuhe sind.
Spricht man dann also von Dauervisum werde ich schon mal gleich skeptisch, ob der Author was von seinem Thema versteht.
Ich denke ich halte mich hier aber doch etwas raus (und lass´die ´Auswanderer ran), bevor mir wieder jemand vorwirft, den Mund aufgemacht zu haben, wenn ich doch nicht mit 200% Sicherheit antworten kann ;) ;)

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 07:24
von Norbert
Also der zitierte Text bezieht sich scheinbar auf Visa, die es längst nicht mehr in dieser Form gibt.

Im Moment ist die Lage so: Ein Business-Jahresvisum gilt maximal 90 Tage pro Halbjahr. Es gibt Leute, die holen sich mit zwei deutschen Pässen vier 3-Monate-Visa im Jahr - aber ich rate von dieser Praxis eindeutig ab, da es einer Visa-Erschleichung gleich kommt.

Wer ununterbrochen in Russland bleiben möchte, braucht ein Studentenvisum, eine Arbeitsgenehmigung mit Arbeitsvisum oder vorläufiges/dauerhaftes Wohnrecht (разрешение на проживание / вид на жительство). Ein Studentenvisum bekommt man, wenn man sich an einer Uni einschreibt - meist mit Studiengebühren verbunden. Für eine Arbeitsgenehmigung braucht man einen Arbeitgeber, der dies auf sich nehmen will. Für Wohnrecht benötigt man einen plausiblen Grund - meist einen russischen Ehepartner, seltener Arbeit bei einer sozialen Organisation.

Zu den Schritten für das Wohnrecht gibt es eine FAQ: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465
kazan hat geschrieben:Wann muß ich eine Firm gründen und wann nicht?
Für jegliche Erwerbstätigkeit, mit welcher Du Geld in Russland verdienst, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung. (Als Autor, quasi Journalist, sollte man eine Akkreditierung vom Innenministerium haben - soviel ich weiß.) Eine Arbeitsgenehmigung bekommst Du nur über eine Firma, wenn Du keine findest, könntest Du eine selber gründen. Aber auch das klingt einfacher als es ist.
kazan hat geschrieben:Denn mit solche Sätzen "Ohne Arbeitsvertrag bekommen Sie auch keine Wohnung." weiß ich nicht was anzufangen.
Das ist - zum Glück - Blödsinn.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 16:47
von kazan
Norbert hat geschrieben:Für jegliche Erwerbstätigkeit, mit welcher Du Geld in Russland verdienst, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung. (Als Autor, quasi Journalist, sollte man eine Akkreditierung vom Innenministerium haben - soviel ich weiß.) Eine Arbeitsgenehmigung bekommst Du nur über eine Firma, wenn Du keine findest, könntest Du eine selber gründen. Aber auch das klingt einfacher als es ist.
Aber Autor (Selbständiger) ist doch keine Erwerbstätigkeit. Das kann doch nicht so kompliziert sein, ich bin doch nicht der erste?
Sollte ich mal bei der Botschaft anrufen, oder was könnt ihr mir als seriöse Informationsquelle empfehlen?
Im Prinzip will ich mich ja einfach nur in Russland aufhalten und wäre bereit auf mein Einkommen dort Steuern zu zahlen, das sollte den Russen ja nur recht sein.
Norbert hat geschrieben: Wer ununterbrochen in Russland bleiben möchte, braucht ein ... oder vorläufiges/dauerhaftes Wohnrecht (разрешение на проживание / вид на жительство).
Ok, das gehe ich jetzt mal nochmal gründlich durch.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 16:58
von Norbert
kazan hat geschrieben:Aber Autor (Selbständiger) ist doch keine Erwerbstätigkeit. Das kann doch nicht so kompliziert sein, ich bin doch nicht der erste?
Stimmt, Du bist nicht der erste, der an der russischen Realität verzweifelt. :? Sorry für den Sarkasmus, es ist leider so.

Und ich denke schon, dass das Schreiben die Erwerbstätigkeit eines Autors ist. Du schreibst doch selbst, dass Du damit Geld verdienst und Steuern zahlst - also ist es Dein Erwerb. Ob für Dich selbst oder für andere - das ist doch egal. Fakt ist, dass Du potentiell einem Russen den Arbeitsplatz weg nehmen könntest, der sein Buch nicht verkaufen kann, weil Dein Buch besser ist. Bevor Du eine Arbeitsgenehmigung bekommst wird geprüft, dass dies natürlich nicht der Fall ist.
Sollte ich mal bei der Botschaft anrufen, oder was könnt ihr mir als seriöse Informationsquelle empfehlen?
Du kannst es gern probieren, aber (a) wäre es Zufall wenn sich da jemand des Falles annimmt. Und (b) können die die Gesetze auch nicht ändern. Es gibt nun mal kein extra Visum für Autoren.

Du kannst auch eine teure auf Russland spezialisierte Kanzlei anrufen und fragen, was sie Dir empfehlen. Schau mal bei http://www.arzinger.com . Aber ich fürchte auch die werden Dir nicht mehr erzählen, als wir.

Wir würden uns alle persönlich sehr freuen, wenn es einfacher wäre, hier zu leben ... schließlich sind auch wir von all der Bürokratie betroffen.
Im Prinzip will ich mich ja einfach nur in Russland aufhalten und wäre bereit auf mein Einkommen dort Steuern zu zahlen, das sollte den Russen ja nur recht sein.
Selbst BP bekommt seine Manager nicht problemlos nach Russland - und die zahlen bestimmt mehr Steuern als Du es vor hast.

Und Autoren sind sowieso potentielle Spione oder Verleumder, die hat man eigentlich ganz und gar nicht gern im Land.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 20:34
von Apollo
Die Frage ist wirklich gut, stellt sich mir in ähnlicher Form auch.

Unter welchen Rahmenbedingungen darf ein deutsches Unternehmen in Russland tätig werden ?
Darf man dort beispielsweise für internationale Kunden Beratungsdienstleistungen erbringen ?

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 21:23
von bella_b33
Wenn man eine russische Partnerin hat, die in sowas sehr fit ist, dann ist das selbstständig machen(als OOO) Minutensache ;). Aber meine Frau weiß es auch nur für russische Leute und weiß nicht was man für internationale Personen noch zusätzlich bringen muss.
So ist es schonmal für mich am einfachsten, wenn meine Frau die Firma(OOO) leitet und ich dann quasi dort angestellt bin.

Aber okay, das trifft auf so etwas wie Kazan mit Autor meint natürlich nicht zu. Sicherlich ist ein Autor selbsständig(und verkauft seine Bücher/Artikel an diverse Verleger) es sei denn er ist bei einem Verleger angestellt, oder lieg ich da total falsch?

Viele Grüße,
Silvio

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 21:35
von m1009
@apollo
reine beraterdienste sind gestattet. dazu muss ein vertrag zwischen einer russischen und ausslaendischen unternehmen geschlossen werden. da reicht ein normales geschaeftsvisum.

alles was ueber beraterdienste hinausgeht, eine richtige grenze gibts da wohl kaum, dafuer ist ein arbeitsvisum notwendig.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 21:53
von bella_b33
ich stimme m1009 zu, als Supervisor(Beratertätigkeit im Auftrag einer deutschen Firma) hatte ich auch über 1 Jahr keinerlei Probleme in RU.

Gruß,
Silvio

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 06 Nov 2008, 22:24
von Apollo
m1009 hat geschrieben:alles was ueber beraterdienste hinausgeht, eine richtige grenze gibts da wohl kaum, dafuer ist ein arbeitsvisum notwendig.
Die Grenze könnte darin liegen, dass zunächst einmal keinerlei Infrastruktur in der Russischen Föderation zur Ausübung des Berufes notwendig wäre.
Eine Beratungsleistung ist brain work und der Verkauf von Maschinen wäre eine reine Tätigkeit als deal maker.

Damit wäre aber immer noch nicht, so wie ich es verstanden habe, das Problem der Aufenthaltsgenehmigung gelöst. Die ist beschränkt durch die
Rahmenbedingungen des "Geschäftsvisa".

Die Aufenthaltsgenehmigung kann relevant werden, wenn man eine Bürgerin der Russischen Föderation heiraten würde. Hat man dann auf diese
Genehmigung einen Rechtsanspruch oder liegt es im Ermessen der involvierten Behörden ?