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Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 07 Nov 2008, 22:06
von Rotech
Hallo @ all,
ich habe mal eine Frage/vol. Problem:
Ich bin vor ca. 10 Wochen in Deutschland zu schnell auf der Autobahn unterwegs gewesen, der Flug war puenklich, ich war es nicht...... Nun habe ich einen Brief bekommen mit der Auflage meinen Fuehrerschein fuer einen Monat in "Verwahrung" zu geben. Meine Frage, ich lebe in Russland, muss ich meinen Fuehrerschein nach D schicken, was passiert wenn der unterwegs verloren geht. Vieleicht hatte ja der eine oder andere auch mal dieses Problem, wuerde mich freuen, wenn sich jemand dazu aeussert. Wie lange ist eigendlich die Verjaehrung dafuer?
Gruss
Rotech
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 07 Nov 2008, 23:37
von Zeppelin
Rotech hat geschrieben:Ich bin vor ca. 10 Wochen in Deutschland zu schnell auf der Autobahn unterwegs gewesen, der Flug war puenklich, ich war es nicht ...
Ausgerechnet von Dir so eine Anfrage.
Vergiss es! Die genaue Verjährungszeit kenne ich zwar auch nicht, aber mit dem 'Verlieren' des Führerscheins kommst Du noch längst nicht um den gegen Dich verhängten Entzug der Fahrerlaubnis herum.
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 09 Nov 2008, 17:59
von Ragnar Schluchtmann
Gib doch den FS jemandem mit, der kann per Einschreiben zur Verwahrung schicken.
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 09 Nov 2008, 21:11
von AM_77
Zeppelin hat geschrieben:
Ausgerechnet von Dir so eine Anfrage.
Vergiss es! Die genaue Verjährungszeit kenne ich zwar auch nicht, aber mit dem 'Verlieren' des Führerscheins kommst Du noch längst nicht um den gegen Dich verhängten Entzug der Fahrerlaubnis herum.
Ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis!
Keine Sorge, das Fahrverbot verjährt nicht. Du bekommst ein großzügiges Zeitfenster, um das Fahrverbot anzutreten. Gibst den Lappen aber nicht ab, kann dir schon der Entzug der Fahrerlaubnis (nicht des Führerscheines) drohen. Schick es per Kurier. Verlierst ihn, kannst dir doch einen neuen ausstellen lassen.
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 09 Nov 2008, 21:52
von Rotech
Hallo agian,
danke fuer die Antworten,
ich bin zu der Loesung gekommen, das ich den Fuehrerschein nicht in Brandenburg abgebe, lt. deutschem Recht ist es moeglich das gute Stueck in einer Behoerde zur Verwahrung zu geben, dementsprechend koennte das auch die deutsche Botschaft sein. Ich werde morgen mal dort anrufen. Blos dumm ist, da ich ja den Fueherschein in Russland nicht brauche, das ich ihn im Moment nicht wieder finde........

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Gruss
rotech
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 09 Nov 2008, 22:20
von Zeppelin
Rotech hat geschrieben: lt. deutschem Recht ist es moeglich das gute Stueck in einer Behoerde zur Verwahrung zu geben, dementsprechend koennte das auch die deutsche Botschaft sein. Ich werde morgen mal dort anrufen. Blos dumm ist, da ich ja den Fueherschein in Russland nicht brauche, das ich ihn im Moment nicht wieder finde........

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Botschaft wäre eine Möglichkeit. Das ginge schon.
Du bist bei Deinen Recherchen aber sicher auch auf den Hinweis gestoßen, dass das Fahrverbot so lange andauert (monatsweise gerechnet), bis die Frist verstrichen ist, wie lange Du den FS abzugeben hast.
Also: Wenn Du einen Monat Fahrverbot hast und hinterlegst den FS noch im Novemeber 2008, bekommst Du ihn zum 01.01.2009 zurück.
Verstreichen zwischen zwischen Aussprache des Fahrverbotes und der Hinterlegung des FS mehr als drei Monate, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Man darf dann bei der
MPU antreten, um sie wieder zu bekommen.
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 10 Nov 2008, 00:33
von AM_77
Zeppelin hat geschrieben:Du bist bei Deinen Recherchen aber sicher auch auf den Hinweis gestoßen, dass das Fahrverbot so lange andauert (monatsweise gerechnet), bis die Frist verstrichen ist, wie lange Du den FS abzugeben hast.
Also: Wenn Du einen Monat Fahrverbot hast und hinterlegst den FS noch im Novemeber 2008, bekommst Du ihn zum 01.01.2009 zurück.
Was ist denn das für ein Quatsch? Beim ersten Fahrverbot bekommt man ein 4monatiges Zeitfenster. Gibt man den Lappen zB. zum 14. eines Monats ab, ist der letzte Tag des Fahrverbotes der 13. des nächsten Monats und nicht der 30.oder 31.
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 08 Jan 2010, 17:59
von prosch
...und man kann den Zeitraum auswählen.
Mfg
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Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 06 Mär 2010, 14:37
von muenchen
wie wär das denn wenn ich in ru den schein mache und damit dann nach D komme, mit dem umschreiben und so??? würde mich sher interessieren...
danke schonmal...
damenmode
Re: Fuehrerschein in Deutschland
Verfasst: 06 Mär 2010, 16:47
von GastroService
.. wen man der Führerschein neu macht, oder übertragen läßt, wird immer auch das Zentrlregister (Flensburg) angefragt, und wenn Du keine Einträge hast, steht der Umschreibung nichts im Wege.
Allseits gute Fahrt