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vorgezogene Einbürgerung?

Verfasst: 08 Nov 2008, 17:34
von raskankas
Hallo! (muss ich hier russisch oder deutsch schreiben :? ) Bevor ich am Montag zum Amt laufe, möchte ich evtl. ein paar Fragen geklärt haben:

Nun möchte ich hier eingebürgert werden. Erstens, weil ich mich hier sehr heimisch fühle, integriert bin etc; und zweitens mit dem Hintergedanken, nächstes Jahr für eine Studienergänzung in die USA zu reisen, was mit einem deutschen Pass wesentlich einfacher wäre. Ich habe mir die Gesetzeslage mal angeschaut und da hat mich folgende Passage ermutigt:
Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn besonders gute Deutschkenntnisse nachgewiesen werden oder ein längeres ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein besteht. Bei der Entscheidung, ob besondere Integrationsleistungen vorliegen, hat die Einbürgerungsbehörde einen gewissen Spielraum.
Nun die Fragen:
1) Reichen als Nachweis guter Deutschkenntnisse die Schulzeugnisse aus oder muss ich noch etwas anderes vorweisen?
2) Ich habe noch keinen Wehrdienst abgeleistet, müsste ich hier nach der Einbürgerung zum Bund?
3) Muss ich mich von beiden Pässen trennen?

Wenn mir noch Fragen einfallen, werde ich die dann noch dazu schreiben.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Re: vorgezogene Einbürgerung?

Verfasst: 08 Nov 2008, 18:03
von wolk0815
raskankas hat geschrieben:Nun die Fragen:
1) Reichen als Nachweis guter Deutschkenntnisse die Schulzeugnisse aus oder muss ich noch etwas anderes vorweisen?
2) Kann ich bereits jetzt als Schüler aber mit einem Vertrag in der Hand einen Antrag stellen?
3) Ich habe noch keinen Wehrdienst abgeleistet, müsste ich hier nach der Einbürgerung zum Bund?
4) Muss ich mich von beiden Pässen trennen?
Zu den Fragen 1 und 2 kann ich leider nichts sagen.
zu 3.: Wehrpflichtig bist du als Deutscher dann bis zu Ende des 45. Lebensjahres. Im Verteidigungsfall bis 60. Zum Grundwehrdienst einberufen (dies ist durch das Wehrpflichtgesetz geregelt) wird man in der Regel nur bis 23. Wie hoch die ´Gefahr´ ist, das du eingezogen wirst, kann ich nicht sagen. Allerdings unterliegst du sobald du Deutscher bist generell erst einmal dem Wehrpflichtgesetz.
zu 4. Der Regelfall sieht bei Annahme de deutschen Staatsbürgerschaft vor, andere Staatsbürgerschaften abzulegen. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es im einfachsten Fall für die Kinder aus einer Binationalen Ehe (in deinem Fall müsste ein Elternteil bei Geburt deutsch gewesen sein.Uskekisch/Russische Ehe zählt hier nicht als solch ein Fall). Die Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft geschieht VOR der Annahme der deutschen.
Verzichtet wird auf ein Ablegen einer anderen Staatsbürgerschaft u.a. nur wenn es unzumutbar wäre. Ein ´oh, nein, dazu müsste ich ja nach Russland reisen´ wird wohl nicht genügen. Ein Positivbeispiel wäre zB die Staatsbürgerschaft eines Landes, welches das Ablegen der Staatsbürgerschaft generell einfach nicht akzeptiert. Hier müsste man sich sehr genau informieren - und das dann nicht in einem Forum, sondern bei der Ausländerbehörde ( für eine zutreffende Antwort empfehle ich dies auch gleich für deine Fragen 1 und 2 ...denn du musst es ja bei DEINER ABH durchexerzieren und nicht bei der eines Forummitgliedes XYZ)
Die nächste Diskussion fängt dann meist damit an, dass man befürchtet, wenn man in das jeweilige Land reist, dort einfach gleich geschnappt und in die Armee gesteckt zu werden (denn dort ist man ja ggf auch wehrpflichtig und hat diesen nicht abgeleistet).

Re: vorgezogene Einbürgerung?

Verfasst: 08 Nov 2008, 18:58
von Zeppelin
Ich muss wolk0815 da 'geringfügig' widersprechen. Zuständig für solche Frage ist nicht die Ausländerbehörde (ABH) sondern die Einbürgerungsbehörde (EBH).
Lass Dich bei letzterer beraten. In manchen Bundesländern sind die unter einem Dach, in anderen völlig getrennt.

Leider hast Du ja nicht mitgeteilt, wo Du lebst.

Sofern Deine Voraussetzungen erfüllt sind und anerkannt werden, bekommst Du eine Einbürgerungszusage, auf deren Grundlage Du Dich aus RUS ausbürgern lassen kannst. Wie lange RUS sich dafür Zeit nimmt, steht in den Sternen.

Re: vorgezogene Einbürgerung?

Verfasst: 08 Nov 2008, 19:03
von wolk0815
Zeppelin hat geschrieben:Ich muss wolk0815 da 'geringfügig' widersprechen. Zuständig für solche Frage ist nicht die Ausländerbehörde (ABH) sondern die Einbürgerungsbehörde (EBH).
Als ob ich´s geahnt hätte. Als ich´s schrieb hatte ich da schon leichte Zweifel. Asche auf mein Haupt. Naja, liegt wohl daran, das die EBH bei uns noch nich ´auf dem Radar´ erschienen ist (meine Frau hat erst einmal kein Interesse ihre russische Staatsbürgerschaft abzugeben)

Re: vorgezogene Einbürgerung?

Verfasst: 08 Nov 2008, 19:44
von raskankas
Alles geklärt, Vielen Dank nochmals!