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Heirat

Verfasst: 09 Nov 2008, 22:13
von rammstein
hallo ,ich möchte meine russische freundin endlich heiraten . wir wollen in ufa heiraten . ich weiss das ich ein ehefähigungszeugnis brauche und von ihr alle dokumente .das ist auch schon alles in arbeit . sie hat mir nun ein antrag für die heirat geschickt und sie schrieb mir das ich es ausfüllen muss auf russisch und bestätigen lassen muss .nun weiss ich nicht womit ich mit den antrag hin muss um ihn bestätigen lassen .muss ich zu ein notar oder sogar in die russische botschaft in berlin und den antrag vor ihren augen auffüllen in russisch? ich hoffe das jemand mir helfen kann .ich bin ein wenig ratlos mfg

Re: Heirat

Verfasst: 09 Nov 2008, 22:24
von Zeppelin
Die Frage ist recht unverständlich.
Du solltest wohl Dein Standesamt fragen, wenn es um Deine Ehefähigkeit geht.

Re: Heirat

Verfasst: 09 Nov 2008, 22:35
von 7punkt
rammstein hat geschrieben:... sie hat mir nun ein antrag für die heirat geschickt und sie schrieb mir das ich es ausfüllen muss auf russisch und bestätigen lassen muss .nun weiss ich nicht womit ich mit den antrag hin muss...
Zum Notar musste. Der beglaeubigt Deine Unterschrift, denke ich ma. Fuer die Eheschliessung in Moskau muessteste dann den Antrag auch in DE apostilieren lassen. Frag ma Deine Frau, ob es fuer Ufa auchnoetig iss.

7punkt

Re: Heirat

Verfasst: 09 Nov 2008, 23:32
von rammstein
das mit den ehefähigkeitszeugnis ist ja kein problem ,das wird schon alles übersetzt ins deutsche ihre dokumente und kann dann zum standesamt gehen. nur weiss ich nicht mit den russischen antrag für die heirat ,ob ich wirklich nur zur russischen botschaft muss oder es reicht von ein notar beglaubigen zu lassen . :(

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 08:57
von Zejtnot
Wir hatten den Fall hier mal. M.-M. kennt den genauen Ablauf.

Wenn ich mich recht entsinne, muss ein Übersetzer den Antrag auf Deutsch übersetzen und vom Notar bestätigen lassen. Du füllst aus, der Notar bestätigt wiederum. Dann wird übersetzt und nochmal bestätigt. Irgendwie so war es ...

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 09:48
von 7punkt
rammstein hat geschrieben:.....das wird schon alles übersetzt ins deutsche ihre dokumente und kann dann zum standesamt gehen. nur weiss ich nicht mit den russischen antrag für die heirat.....
Verstehe ich dann net, wo Ihr Euch heiratet? Wenn in RU, wozu dann die Papiere ins Deutsche uebersetzen, wenn in DE, wieso der RU-Antrag? :roll:

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 10:54
von Zejtnot
7punkt, das Problem ist, wenn man in Russland heiraten will, aber bei der Antragstellung im ЗАГС der deutsche Partner nicht anwesend sein kann. Manche Standesämter akzeptieren, dass dann nur der russische Partner unterschreibt, manche wollen die beglaubigte Originalunterschrift auf dem Antrag (aus Deutschland zugeschickt). Und wie das dann gemacht werden muss, hat M.-M. hier mal vor einiger Zeit erklärt. Könnte man mal suchen ...

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 11:13
von Sibirier
7pünktchen: Manche russische Standesämter verlangen nur eine dt. Wohnsitzbescheinigung, wo drauf steht, dass man da gemeldet ist und beiläufig steht da auch, dass man ledig ist. Manche russische Standesämter (so wars bei mir) verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom dt. Standesamt ausgestellt. Hierbei prüft aber das dt. Standesamt auch, ob die Ehe nach dt. Recht geschlossen werden kann. Was heisst das? Die/der Verlobte/Verlobter aus dem Ausland muss seine sämtlichen persönlichen Dokumente in dt. Sprache vorlegen. Das sind u. a. Geburtsurkunde, Inlandspasskopie, Reisepasskopie, Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung etc. Wenn man so etwas machen muss, kann man gleich in DE heiraten....

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 11:42
von 7punkt
@Zejtnot: ok. Aber die Papiere seitens der Braut braucht man dann net ins DE zu uebersetzen. Nur den Antrag.
@Sibirier:
Sibirier hat geschrieben:... Manche russische Standesämter (so wars bei mir) verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom dt. Standesamt ausgestellt. Hierbei prüft aber das dt. Standesamt auch, ob die Ehe nach dt. Recht geschlossen werden kann.....
WOOW dann liegt es wohl an regionalen Standesaemtern wie in DE als auch in RU. Ich weiss nur, in HH wird das Ehefaehigkeitszeugnis ohne weiteres gegeben (Keiner prueft die Moeglichkeit der Eheschliessung nach dem DE-Recht.). Und in Moskau braucht man von dem DE-Verlobten 3 Papiere, naemlich Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Reisepass und den Antrag.

LG,
7punkt

Re: Heirat

Verfasst: 10 Nov 2008, 11:52
von Zejtnot
7punkt hat geschrieben:WOOW dann liegt es wohl an regionalen Standesaemtern wie in DE als auch in RU. Ich weiss nur, in HH wird das Ehefaehigkeitszeugnis ohne weiteres gegeben (Keiner prueft die Moeglichkeit der Eheschliessung nach dem DE-Recht.).
Also ich musste auch etliche Nachweise für mein Ehefähigkeitszeugnis anschleppen, u.a. die Geburtsurkunden meiner Schwiegereltern, um nachzuweisen, dass wir nicht verwandt sind.