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Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 10 Nov 2008, 20:17
von kazan
Hallo,
es gibt ja die tollsten Schauergeschichten bei Wohnungsvermietung.

Welche Dokumente sollte man vom Vermieter überprüfen etc.? Ode sollte man den Vermieter/Besitzer beim "Grundbuchamt" überprüfen, geht das? Oder was macht man, damit nicht nachher 10 Mieter in die gleiche Wohnung wollen etc.?
Ich habe hier keine Diskussion gefunden.

Danke

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 10 Nov 2008, 22:13
von wolk0815
Bin auch gespannt, wie eine Antwort hierauf ausfällt. Ich meine nämlich mal in einem Artikel gelesen zu haben, dass es zB bei einem Wohnungskauf auch nicht wie bei uns einen Grundbucheintrag gibt aus dem hervorgeht, wer nun wirklich der Besitzer ist (sprich: ob da nicht z.B.einen Monat später jemand kommt und nach ´seiner´ Wohnung sehen will). Fand ich damals sehr suspekt, wenn auch nicht unvorstellbar (in/an Russland wundert mich fast nichts mehr ;) )

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 11 Nov 2008, 08:16
von Zejtnot
Den Besitz einer Wohnung weißt man in Russland mit einem ордер (nicht privatisiert) oder einer свидетельство (privatisiert) nach. Ferner kann man sich von der Hausverwaltung (ТСЖ, ЖЭУ, ЖЭК, etc.) bestätigen lassen, dass diese gültig ist. Quasi übernimmt diese Organisation all diese Aufgaben, die ein Grundbuchamt hat, nur im Kleinen.

Hat der Vermieter nur eine Vollmacht, dass er den Wohnungsbesitzer vertritt, sollte man skeptisch sein.

Eine doppelte Vermietung halte ich aber für unwahrscheinlich - was soll der Vermieter davon haben?

Wichtiger finde ich folgende Fragen bei der Wohnungsvermietung:
* Will der Vermieter einen Schlüssel behalten? Garantiert er, die Wohnung nicht zu betreten?
* Wer zahlt die Nebenkosten, werden diese umgelegt oder nicht?
* Sind im Mietvertrag Erhöhungen ausgeschlossen. Eine beliebte Formel ist: "Die Miete darf maximal 1 mal im Jahr erhöht werden." Hier sollte man auf den Zusatz pochen: "... aber frühestens am 10. November 2009" (wenn man heute unterschreiben würde). Ansonsten kann der Vermieter morgen schon die Miete erhöhen.

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 11 Nov 2008, 16:14
von kazan
Viele Dank Zejtnot!
Eine doppelte Vermietung halte ich aber für unwahrscheinlich - was soll der Vermieter davon haben?
Ich hab den Trick so verstanden. Der Mieter, der die Wohnung verlassen will, gibt sich bei 10 potenziellen neuen Mietern als Vermieter aus...
Kassiert 10x Miete + 10x Kaution und ist dann über alle Berge und die 10 neuen Mieter wollen dann alle in die gleiche Wohnung,haben aber keinerlei
Anspruch darauf, weil nichts mit dem eigentlichen Besitzer der Wohnung zusammenhängt... :-P
Soll schon vorgekommen sein, hab ich gelesen... ob das nun nur in den wilden Anfängen in den 90gern war, hab ich keine Ahnung.

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 11 Nov 2008, 18:52
von zimdriver
Zejtnot hat geschrieben:Den Besitz einer Wohnung weißt man in Russland mit einem ордер (nicht privatisiert) oder einer свидетельство (privatisiert) nach. Ferner kann man sich von der Hausverwaltung (ТСЖ, ЖЭУ, ЖЭК, etc.) bestätigen lassen, dass diese gültig ist. ......
Mit der svidetelstvo hat es bei uns funktioniert, als wir mittels Makler damals die Wohnung gefunden hatten. Jeder Vermieter hatte die Papiere schon da. Es waren allerdings nur Besitzer als Kandidaten angetreten.

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 12 Nov 2008, 11:59
von manuchka
wolk0815 hat geschrieben:Ich meine nämlich mal in einem Artikel gelesen zu haben, dass es zB bei einem Wohnungskauf auch nicht wie bei uns einen Grundbucheintrag gibt aus dem hervorgeht, wer nun wirklich der Besitzer ist
Es gibt ein sogenanntes "Register über Rechte an Immobilienobjekten und über Rechtsgeschäfte mit diesen". Dort muss das Eigentumsrecht des Wohnungs- oder Grundstückseigentümers eingetragen sein, damit es rechtsgültig ist. Die entsprechende Behörde stellt dann über die Eintragung eine Urkunde aus, die auch das Eigentumsrecht bestätigt. Zum Vergleich: In DE wird notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages für die Rechtsgültigkeit verlangt, in RUS kann man den Kaufvertrag natürlich auch notariell beurkunden, aber das ist eigentlich überflüssig, da die staatliche Registrierung des Eigentums in besagtem Register "mehr wiegt" und sowieso erforderlich ist.
Auch andere Rechte bzw. Rechtsgeschäfte mit Immobilien müssen in dem Register eingetragen sein - so muss z.B. ein Eigentümer, der eine Wohnung oder ein Büro vermietet, das Mietrecht des Mieters dann eintragen lassen, wenn der Mietvertrag über 1 Jahr und länger geschlossen wird. (Das erklärt, warum viele bzw. die meisten Mietverträge für 11 Monate mit automatischer Verlängerung geschlossen werden, die fallen nicht unter die Eintragungspflicht.)

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 12 Nov 2008, 12:35
von Sibirier
Ich sehe das so, wie ein dt. Grundbuchauszug. Dort werden m. E. auch die Hypotheken eingetragen...

Weiter gibt es in Russland noch Domaschnaya Kniga (beim Passportni Stol). Dort wird eingetragen, wer dort eine Propiska hat. Mit der Propiska hat man dort lebenlanges Wohnrecht. Es könnte also vorkommen, dass ein Eigentümer zwar dort keine Propiska hat, aber z. B. sein Bruder. Dann kann es passieren, dass auf einmal der Bruder vor der Tür steht und mit Euch zusammen in der Wohnung lebt. Muss auch nicht immer angenehm sein...

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 12 Nov 2008, 15:14
von kazan
Sibirier hat geschrieben:...Mit der Propiska hat man dort lebenlanges Wohnrecht. ...
Propiska ist dann der russ. Wohnungsjoker!?

Fehlt noch etwas in der Liste?
  • Domaschnaya Kniga (beim Passportni Stol)
  • Den Besitz einer Wohnung weißt man in Russland mit einem ордер (nicht privatisiert) oder einer свидетельство (privatisiert) nach.
  • Ferner kann man sich von der Hausverwaltung (ТСЖ, ЖЭУ, ЖЭК, etc.) bestätigen lassen, dass diese gültig ist.

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 12 Nov 2008, 19:03
von kazan
Noch ein paar Fragen:
1. kann ich mit Geschäftsvisum (1Jahr) ganz normal eine Wohnung mieten? Ganz generell gefragt.
2. Wird man mit mir einen Mietvertrag machen für ein Jahr?
2b.Was hat es mit der "Eintragungspflicht" auf sich? Wenn ich z.B. nur einen Vertrag mit 11 Monaten mache,
habe ich dann Nachteil mit meiner Beantragung auf "Wohnrecht"/Aufenthaltserlaubnis"? Oder ist dass dann sogar unmöglich,
Wenn ich nicht als Mieter registriert bin? Den Punkt versteh ich noch gar nicht! Wäre das zu vergleichen, wenn ich in DE eine Wohnung miete,
aber nichts der Meldebehörde mitteile?

Danke

Re: Welche Dokumente bei Wohnungsmiete beachten?

Verfasst: 12 Nov 2008, 19:22
von Sibirier
1. Ja
2. Ja, aber nicht länger
2b. Nein. Aber bei der Aufenthaltsgenehmigung (insbes. Vid na Shitelstvo) wird m. E. eine Propiska verlangt. Und dazu ist normaler Weise kein Vermieter bereit....