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russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 21:27
von senfi
hallo,

angenommen ein russischer Staatsbürger MIT einer Anwartschaft auf eine RU-Rente verläßt RU und nimmt
später eine NICHT-RU-Staatsbürgerschaft an UND gibt die russische Staatsbürgerschaft ab.
Frage: verliert er dadurch den Anspruch auf seine Rente?
wenn ja oder nein, hat jemand den Gesetzestext?

danke
s.

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 21:37
von Kultgrieche
Nachtigall ick hör dir trapsen... zielt deine Frage auf Einbürgerung unter Beibehaltung der russischen Staatsbürgerschaft ab -Ausnahmeparagraph?

Soweit ich informiert bin verfallen russ. Rentenansprüche nicht. Meine Ehefrau wird auch in schlappen 30 Jahren ihre 7,23 EUR Monatsrente aus Russland mit Freude beantragen und kann den irren Geldsegen kaum noch erwarten. Weil sich Mütterchen Russland so rührselig um seine Rentner kümmert.

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 21:41
von senfi
Genau, richtig geraten!
Bist Du gaaaaanz sicher, dass man die Rente behält?
Rente wäre auch eine "Bringpflicht" - hab noch nie gehört, dass RU-Rente überwiesen wird ;)

s.

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 22:11
von werner
Hallo Senfi,

könntest Du bitte mal Dein Profil etwas ausfüllen, damit jeder weiss mit wem man spricht.
Bist Du Mann oder Frau oder eine " Suchmaschine " ? ;)
Ich möchte Dir gerne eine gute Antwort geben, aber mit einem Anonymen sprichst Du bestimmt auch nicht.

Das ist nicht bös gemeint. Meine Frau steht in 2 Jahren auch vor diesem Problem.
Im Moment können russ. Rentner ihr Rente nur persönlich abholen. Giro ist noch tabu. In der Ukraine können
Rentner die Summe auf ihr Konto überweisen lassen. Das fürs Erste.

LG. Werner

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 22:30
von senfi
Also, ich bin keine Suchmaschine, sondern ein Kerl! Verheiratet mit einer Russin.

Wir streben für sie ZWEI Staatsbürgerschaften an, da:
1. sie evtl. mal schnell nach RU muss und (nicht so wichtig)
2. ICH mit einer RUSSIN verheiratet sein MUSS, da ich sonst russische Rechte verliere (Aufenthalt, etc).
3. wir vieeeel reisen und da kann man einen russischen Pass gar nicht gut gebrauchen

Ich kenne die Gesetzeslage in D und versuche TROTZDEM an den deutschen Pass für sie zu kommen,
OHNE das sie den russischen abgeben muss.

Die größte Chance seh ich da in der "Härteklause - finanzielle Einbußen". Der Gesetz sagt ja, dass man
bei einem finanziellem Verlust von mehr als 1.589,22 Euros (Betrag ist Phantasie- es wurden wohl bei
der Neufassung des Gesetztextes 3.000 DM gewandelt) eine zweite Staatsbürgerschaft legal neben der
deutschen haben kann.

Ich krieg aber die Summe OHNE die Rente nicht zusammen:
1. RU-Pass abgeben = 500 Euros Konsulargebühren (wenn das erhöht wird auf 2.000, dann Mail an mich!)
2. Fahrtkosten zur RU-Botschaft = ca. 70 Euros (natürlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln!)
3. So, jetzt hakt es - hier würde ich gerne die "verlorene Rente" eintragen oder habt ihr noch
ne Idee, was man hier ALTERNATIV anführen könnte?

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 15 Nov 2008, 23:20
von Kultgrieche
Da habe ich auch keine Ahnung, wollte auch für meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft ergattern, haben aber kapituliert.
Mit der russischen Rente kannste deine Argumentationskette knicken, die bekommt deine Frau auf jeden Fall, die ist aber verschwindend gering, so dass du sie kaufmännich auf Null abrunden kannst.
Wüsste selber gerne Argumente, um russischen Staatsbürgerschaft beibehalten zu können.

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 16 Nov 2008, 18:32
von Uwe
verschwindend gering ...
Es kommt doch stark darauf an, was die Frau verdient hat. Kaufmännisch auf Null abrunden wäre bei z.B. uns fatal. Auch wenn es nur 5.000 Rubel werden ist das doch schon was, oder?

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 17 Nov 2008, 08:25
von Zejtnot
Es ist in der Rentengesetzgebung klar formuliert, dass man auch im Ausland Anspruch auf in Russland erworbene Rentenansprüche hat. Ich habe mich da vor einem Jahr mal informiert, da dies ja auch Ausländer betrifft, die hier brav in die Rentenkasse einzahlen.

Im Gesetz ist es, wenn ich mich recht entsinne, so geregelt: Man stellt den Antrag in der Botschaft und legt eine Vielzahl Dokumente bei (Rentenkarte, Einkommensnachweise über mindestens drei Jahre, Arbeitsbuch, ...). Wer im Ausland wohnt, bekommt einmal jährlich alles im Block überwiesen. Die genauen Regeln findest Du hier: http://www.pfrf.ru/content/view/2586/90/

Mir scheint, dass die Vielzahl der Dokumente der Haken an der Sache ist. Wer hat denn schon Einkommensnachweise über mindestens drei Jahre in genau der Form, wie die das in zehn Jahren mal haben wollen?!

Nur mal am Rande:
senfi hat geschrieben:Wir streben für sie ZWEI Staatsbürgerschaften an.
Faktisch unmöglich. Die doppelte Staatsbürgerschaft hat Herr Koch vor einigen Jahren erfolgreich verhindert. Ist aber kein Problem, da:
senfi hat geschrieben:ICH mit einer RUSSIN verheiratet sein MUSS, da ich sonst russische Rechte verliere (Aufenthalt, etc).
Wenn Ihr in Deutschland lebt, hast Du eh kein Anrecht auf Aufenthalt in Russland. Aber das ist ein anderes Thema, welches in anderen Thread gerade ausreichend behandelt wird. (Bitte auch dort fortsetzen.)

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 17 Nov 2008, 11:50
von senfi
Danke Zejtnot!

Deine Antwort bringt mich doch ein Stück weiter. Allerdings deute ich die Sachlage anders als Du:

zu 1. Wenn Russland seine Renten NACH einem Jahr überweist, dann ist es genau 13 Monate im Verzug.
Renten werden in D im VORAUS ausgezahlt. Das macht bei einem Rentenanspruch von 55 Euros x
13 Monate = 715 Euros nicht gezahlte Rente! + Verzugszinsen

zu 2. was irgendwelche Mutanten in Berlin oder in zweitklassigen Landesparlamenten festsetzen ist für
mich noch lange nicht bindend. Ich bin da wie "amerikanisches Kapital": Schwachstelle suchen und
zum eigenen Vorteil ausnutzen (oder eben wie ein Politiker ;) ).
Ich bin mir auch sicher, dass mit entsprechender Argumentation vor einem Verwaltungsgericht
(ab zweiter Instanz) man gute Chancen hat, wenn man "finanzielle Nachteile" nachweisen kann.
Natürlich dauert so eine Klage Jahre.

zu 3. Ich möchte kein Anrecht auf Aufenthalt in Russland haben, sondern ich möchte eine Aufenthaltsgenehmigung
für RU in meinem Pass haben. Das ist für viele ein Ding, für mich sind es zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Trotzdem noch mal danke für den Rentenlink!

Zusammenfassend hab ich jetzt 500 + 70 + 715 Euros = 1.285 Euros. Da fehlen noch ca. 400 Euros !!!

Wer hat noch Ideen?
Und nicht soooooo lange überlegen! Denn dieser "Festbetrag" wird sicherlich bald erhöht werden

senfi

Re: russische Rente - wer kennt sich aus?

Verfasst: 17 Nov 2008, 11:57
von Dietrich
senfi hat geschrieben: zu 3. Ich möchte kein Anrecht auf Aufenthalt in Russland haben, sondern ich möchte eine Aufenthaltsgenehmigung
für RU in meinem Pass haben. Das ist für viele ein Ding, für mich sind es zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Waerst du so nett und wuerdest uns den Unterschied erklaeren?