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Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 18 Nov 2008, 11:52
von manuchka
Weil das gestern Abend mal diskutiert und gefragt wurde, was denn eine Niederlassungserlaubnis ist und worin sie sich von einer Aufenthaltserlaubnis unterscheidet:
Im deutschen Ausländerrecht ist die Niederlassungserlaubnis ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören. Für EU-Bürger gilt eine entsprechende Freizügigkeitbescheinigung ...

Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt und ist unbefristet. Darüber hinaus berechtigt sie sowohl zur Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis kann daher als die rechtlich stärkste Form eines der drei Arten des Aufenthaltstitels (Visum -> Aufenthaltserlaubnis -> Niederlassungserlaubnis) bezeichnet werden ...
Quelle: Wikipedia
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem neuen Aufenthaltsgesetz, § 7 und 8. Sie ist grundsätzlich befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden (die einzelnen Zwecke des Aufenthalts werden in § 16 bis 36 aufgeführt). Sie ist nicht immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden; ob eine Arbeitserlaubnis besteht, hängt vom Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab.

Sie war bis zum 31. Dezember 2004 auch ein Aufenthaltstitel nach dem bis dahin gültigen Ausländergesetz. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte sie auch unbefristet erteilt werden. Mit Einführung des Aufenthaltsgesetzes (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes) ab dem 1. Januar 2005 wurde die unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch die Niederlassungserlaubnis ersetzt.
Quelle: Wikipedia

Habe mich also geirrt, als ich sagte, dass es in DE (immer noch) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt - das ist jetzt die Niederlassungserlaubnis.

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 18 Nov 2008, 12:07
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Weil das gestern Abend mal diskutiert und gefragt wurde, was denn eine Niederlassungserlaubnis ist und worin sie sich von einer Aufenthaltserlaubnis unterscheidet...
Das war wohl bei Eurem Treffen gestern? Denn eine entspr. Frage habe ich hier gar nicht gesehen.

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 18 Nov 2008, 12:26
von 7punkt
Danke fuer die Info, Manu! :blumen2:

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 18 Nov 2008, 14:43
von manuchka
Zeppelin, genau, das haben wir abends im kleinen Kreis begonnen zu diskutieren.

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 18 Nov 2008, 15:18
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Zeppelin, genau, das haben wir abends im kleinen Kreis begonnen zu diskutieren.
Da konnte ich leider nicht dabei sein. ;) Ich habe mich nur ein wenig über die Frage gewundert, weil ich meinte, dies wäre in den Foren für Visa und Ehen schon oft genug genannt worden.
Aber einige von Euch sind ja schon länger in RUS und haben die Unterschiede zwischen dem alten AuslG und dem heutigen AufenthG nicht so ganz mitbekommen.

Uns bzw. meine Frau hat das neue Gesetz übrigens 'kalt erwischt'. Denn nach dem alten Gesetz hätte sie bereits eine NE, aber dann wurden kurz vor Erreichen der Mindestaufenthaltsdauer die Erteilungsvoraussetzungen deutlich verschärft.

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 20 Nov 2008, 17:48
von Oletsch
Zeppelin hat geschrieben:
Uns bzw. meine Frau hat das neue Gesetz übrigens 'kalt erwischt'. Denn nach dem alten Gesetz hätte sie bereits eine NE, aber dann wurden kurz vor Erreichen der Mindestaufenthaltsdauer die Erteilungsvoraussetzungen deutlich verschärft.
war bei ihr irgendein Spezialfall, wenn ich fragen darf? Ich habe eine Niederlassungserlaubnis, noch nicht sehr lange, schon nach dem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, und hatte dabei Null Probleme - meine alte AE war abgelaufen, Antrag auf die neue gestellt, und danach kam von selbst die NE.

Gruß
Oletsch

Re: Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Verfasst: 20 Nov 2008, 18:54
von Zeppelin
Oletsch hat geschrieben:war bei ihr irgendein Spezialfall, wenn ich fragen darf? Ich habe eine Niederlassungserlaubnis, noch nicht sehr lange, schon nach dem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, und hatte dabei Null Probleme - meine alte AE war abgelaufen, Antrag auf die neue gestellt, und danach kam von selbst die NE.
Ein wesentlicher Faktor ist die wirtschaftliche Lage - sprich völlige Unabhängigkeit von sozialen Leistungen. Wir bekommen zwar nichts direkt aus öffentlichen Zuwendungen, sind aber leider auf die Nutzung gewisser begünstigter Sondertarife angewiesen.
Das will ich hier aber nicht weiter ausführen, weil es einfach zu lang würde.