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Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 12:38
von tarikb
Hallo,
meine Freundin aus Russland möchte einen Intensiv Kurs in Deutschland absolvieren (mindestens 3 Monate).
Nun steht aber in den Anforderungen der deutschen Botschaft: Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?
Danke euch für eine schnelle Antwort.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 12:47
von Sibirier
Wo hast Du das genau gelesen?
Es könnte sich darum handeln, dass Sie nachweisen soll, dass Sie sich in DE auch versorgen kann und daher 25,00 EUR pro Kalendertag "vorzeigen" soll...
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 12:48
von Zeppelin
Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 12:50
von 7punkt
tarikb hat geschrieben:..Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?..
Ich denke mal: eine Quittung oder sowas, was die Zahlung bestaetigt, und dann ein Kontoauszug oder eine Kopie des Sparbuches, wenn das gibt

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 13:01
von Dietrich
Also da es um eine Forderung der Botschaft geht, wird es wohl um den Nachweis von finanziellen Mitteln fuer das Visum fuer den Sprachkurs-Aufenthalt gehen.
Also wenn man nachweisen kann, dass der Aufenthalt gesichert ist (Hotel schon bezahlt, kostenlose Unterkunft bei Freunden und Bekannten, Platz unter der Bruecke freigehalten), dann muss man pro Tag eben nur noch 25 Euro nachweisen.
Aber das ist nur meine Interpretation (die sich im Prinzip mit der von Zepelin deckt).
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 17:20
von tarikb
Wow, so viele Antworten in kurzer Zeit
Danke !!!
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 18 Nov 2008, 20:16
von Apollo
Zeppelin hat geschrieben:Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.
Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 19 Nov 2008, 01:03
von wolk0815
Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
Also wenn ich einen Nachweis für die VE für meine Schwiegermutti brauche, lege ich bei der ABH Gehaltsabrechnungen vor. Meinst du mit deiner Bezeichnung Einkommensnachweis etwas anderes ? Wenn nicht: was ist dann anders als der Kontoauszug ? Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 20 Nov 2008, 08:59
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.
Verstehe ich auch nicht, ist aber halt so.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verfasst: 20 Nov 2008, 13:40
von Zeppelin
Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.
Das ist durchaus möglich, da von ABH zu ABH ganz unterschiedlich gehandhabt.
Aber deshalb schrieb ich ja auch, dass man über einen längeren Zeitraum ein stabil hohes Guthaben bzw. regelmäßiges Einkommen nachweisen können müsste.