Jetzt mal zur Mär von diesen "Standarddokumenten"... In meiner Praxis kommt alles Mögliche an Ausgangstexten vor. Der Urkundenkram der Privatpersonen ist Gott, Allah und Buddha sei Dank nur ein Teil davon. Somit bin ich mit verschiedenen Vordrucken aus verschiedenen Epochen der Vordruckerstellung konfrontiert. Weiterhin haben es Übersetzer des Russischen auch mit russischsprachigen Vordrucken anderer Staaten außer der RF zu tun. Statistisch gesehen, sind somit die Urkunden der Privatperson immer Neuheiten. Ausnahme sind vllt. die russischen Geburturkunden.
Ich persönlich würde mich hüten, einfach nur die Daten aus dem Ursprungsdokument (Name, Geburtsdatum usw.) in eine Vorlage zu übertragen und dann zack, ausdrucken, Stempel/Unterschrift drunter. Grundsätzlich muss ich prüfen, ob alles von oben bis unten mit der Übersetzung übereinstimmt. Dass das einen Moment dauert, ist klar. Im Gegenteil verführen diese Vorlagen dazu, gern mal etwas zu übersehen.
Ich weiß nicht, wie der Übersetzer in Wolk0815s Fall gearbeitet hat, will da nichts unterstellen.
Grundsätzlich gilt für beglaubigte Übersetzungen das Vollständigkeitsprinzip: Im Falle eines Führerscheins müssen auch die Klassen und Beschreibungen ("Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Gesamtmasse von 3500 kg / 7XXX Pfund ...") übersetzt werden, für die der Führerschein nicht gültig ist / die entwertet sind. Zur Angabe des Namens sollte auch ein Sprüchlein darunter stehen.
Man kann sich streiten, ob das sinnvoll ist.
Ein anderes Beispiel: Einige Kollegen übersetzen bei Arbeitsbüchern die Spalte mit den Anweisungen zur Einstellung und Entlassung nicht. "Das interessiert doch niemanden." Doch, wie ich finde. Zuerst ist es ein Indiz, ob die Angaben plausibel sind. Vielleicht will auch jemand tatsächlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob es wirklich die Anweisung Nr. 71/2001-k vom 9.5.2001 gibt.
Ich vertrete die Meinung, dem Übersetzer steht es nicht zu, zu werten, ob eine Information gefiltert werden darf und ob diese zu übersetzen ist oder nicht. Diese Verantwortung sollte ein Übersetzer auch nicht übernehmen. Bzw. sollten Teilübersetzungen genau mit dem Auftraggeber abgesprochen und dies schriftlich dokumentiert werden.
wolk0815 hat geschrieben:Wenn ein Handwerker "A" mal banal gesagt unfähig ist und für eine Arbeit die jeder andere seiner Zunft (="B") in 15 Minuten macht, 1 Stunde braucht, ist der Stundenlohn für A nicht plötzlich genau so gerechtfertigt wie für B."
Unfähige gibt es, keine Frage. Aber jemand, der wegen einer genauen Arbeitsweise länger braucht, ist nicht unfähig. Bzw. ist bei atemberaubenden Geschwindigkeiten auch gern mal Schlamperei im Spiel.
wolk0815 hat geschrieben:Wenn alle Tankstellen plötzlich anfangen grundlos 5 Euro für den Sprit nehmen, ist ein Preis von 5,10 nicht plötzlich völlig gerechtfertigt.
Um das mal auf die Übersetzer zu projizieren: Derzeit herrscht ein erheblicher Preisdruck, bei dem viele Mitbewerber leider mitspielen. 15 EUR sind für einen Führerschein mehr als angemessen, eher zu wenig. Somit sehe ich auch 20 - 30 EUR durchaus als gerechtfertigt an.
Grundsätzlich ist es so, dass ich abstinke, wenn jemand behauptet: "Du hast doch keinen Aufwand, was nimmste so viel?" und mir vielleicht noch erzählen will, wie ich meinen Job zu machen habe. Bei anderen Berufsgruppen hingegen trauen sich die Leute gar nicht, die Preisbildung zu hinterfragen.