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Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 16:55
von dog.88
Hallo,

meine Freundin (18, dann 19) möchte mich (20) nächstes Jahr im August für 4 Wochen hier in Deutschland besuchen. Da ich aber Zivi bzw. dann Student bin habe ich kein regelmäßiges einkommen und für die VE braucht man dies ja. Nun habe ich gehört, dass man zum Beispiel auch 2000€ Kaution hinterlegen kann. Ich denke es ist besser wenn ich meine Freundin einlade und nicht mein Vater, weil er hat sie ja noch nie getroffen und sowas wird ja auch im Konsulat gefragt, oder? Nach den 4 Wochen werde ich mit ihr zusammen nach Russland fliegen. Hoffe also, dass das Visum nicht abgelehnt wird, aus Gründen der Rückreisewilligkeit, zumal Sie auch aller Wahrscheinlichkeit nach ein Jahresvisum für Finnland zu diesem Zeitpunkt hat und wenn man in Deutschland bleiben wollte, könnte man ja auch damit einreisen.

Sorry wenn ich schon so früh nachfrage, aber ich kläre immer alles gerne möglichst früh, wobei die Einladung dann ja nicht zu alt sein sollte.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 17:24
von Zeppelin
Es ist kein Problem, wenn Dein Vater die VE abgibt - im Gegenteil, es ist eher plausibel.
Um auf Nummer 'Ganzsicher' zu gehen, schreibt man dann ergänzend eine formlose persönlich Einladung an die eingeladene Person, aber zu dem Zweck, diese dem Visaantrag beizufügen.

Dazu haben wir hier schon massenhaft geschrieben: Nutz mal die Suche mit den Begriffen "Einladung" und meinem Usernamen.

Gruß,
Z.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 18:57
von herlit
Für deutsche Staasbürger, die auch ihren Wohnsitz in Deutschland haben (!), ist ausschließlich die Ausländerbehörde zuständig! Bei dieser muss auch die Einladung bzw. Verpflichtungserklärung beantragt werden
(mündlich, persönliche Vorsprache erforderlich). Dort sagt man Dir auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. In der Regel sind das der Einkommensnachweis und der Mietvertrag, nichts weiter. Bei Rentnern wir der letzte Rentenbescheid verlangt. Auf keinen Fall braucht eine schriftliche Einladung an die einzuladende Person vorgelegt zu werden. Die Ausländerbehörde verlangt eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.
Hier gegebene anderslautende "Ratschläge" sind entweder nicht aktuell oder zeugen von Unwissenheit. Ich darf an dieser Stelle nochmals empfehlen, sich nicht zu äußern, wenn die Materie unbekannt oder nur zum Teil bekannt ist. Sich zu äußern, nur um hier seinen "Senf" abzugeben, ist keinesfalls sinnvoll, es verunsichert nur den Ratsuchenden.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 19:54
von Zeppelin
@ herlit: Ich habe Dir hierauf zunächst per PN geantwortet, da Deine Beitrag einige falsche Aussagen enthält und Du den Sinn einer persönlichen Einladung offenbar nicht verstanden hast.
Da ich keine Lust auf albernen Streit habe, gebe ich Dir zunächst die Gelegenheit, Deine Aussagen zu korrigieren und Dich in Deinen diffamierenden Äußerungen mir gegenüber etwas zurück zu nehmen!

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 20:43
von wolk0815
herlit hat geschrieben:Die Ausländerbehörde verlangt eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.
@dog.88: ...und nicht wundern, wenn deine Ausländerbehörde vielleicht nicht 20,00 Euro, sondern 25,00 Euro verlangt (so wie meine am 14.11.08). Denn DIE Ausländerbehörde gibt es nicht und daher auch der eine oder andere lokale Unterschied.

Andere Frage: gibt´s denn überhaupt 2 Schengenvisa mit der genannten Konstellation zeitgleich in einem Pass ?

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 21:14
von dog.88
Danke schon mal für die Antworten. Also kann ich meine Freundin einladen aber mein Vater gibt die VE ab?

@wolk0815

Hoffentlich geht das, aber vielleicht hat Sie dann auch kein Jahresvisum für Finnland, Sie weiß es noch nicht genau.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 21:38
von Zeppelin
dog.88 hat geschrieben:Danke schon mal für die Antworten. Also kann ich meine Freundin einladen aber mein Vater gibt die VE ab?
Ja, so ist es.
Ich hatte herlit schon gebeten, seine Aussage zu der formlosen persönlichen Einladung zu korrigieren - aber was soll's.

Diese Einladung ist in der Tat nirgends vorgeschrieben oder verlangt. Sie hat auch nichts mit der VE zu tun, sondern dient dazu, dem Konsulat gegenüber zu erläutern, was es mit der Konstellation auf sich hat. Es kommt ja sehr häufig vor, dass die Eltern eine solche VE abgeben, damit ihre Kinder, die nicht ausreichend Einkommen haben, jemanden einladen können.
Denn fügt man dem Visaantrag nur die VE bei, ist es leicht möglich, dass der Antrag rundheraus abgeleht wird oder der Antragstellerin bestenfalls noch eine Vorsprache gewährt wird, um zu erläutern, was los ist.

Wie wolk0815 völlig korrekt angemerkt hat, gibt es zwischen den Bundesländern - manchmal sogar zwischen Regierungspräsidien oder Landkreisen - ganz erhebliche Unterschiede bei der Anwendung und Auslegung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften.
Daher rate ich Dir, Dich auf den Homepages der zuständigen Verwaltungseinheit in Deinem Bundesland zu informieren, welche Behörde für die VE zuständig ist.
Z.B. in Berlin ist das nämlich nicht die ABH, sondern unser sog. LABO.
Anderswo kann dafür z.B. das Hauptamt, Bürgeramt oder sonst was für eine Behörde zuständig sein.

Gruß,
Z.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 21:39
von werner
Hallo dog88,

mit welchem Namen kann man Dich denn anreden ? Es genügt Dein Vorname ;)
Ein Kulturmensch, der eine kostenlose Auskunft möchte, stellt sich doch erstmal vor.
Wir geben uns schon Mühe, aber ein gewisses Vertrauen kann man voraussetzen.

Mit besten Grüssen von Werner

PS : Vergiss bitte nicht, Dein Profil " etwas " auszufüllen.
Vielleicht wohnt jemand in Deiner Nähe, der Dir helfen kann.

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 21:42
von wolk0815
Auch wenn wir uns hier komplett im Bereich der Vermutungen aufhalten (da ja a) das mit dem finnischen Visum noch nicht feststeht und b) ich keine Ahnung von den geplanten Vorhaben ausserhalb des Besuchs bei dir habe), trotzdem schon mal eine kleine ´Warnung´: auch wenn Schengenraum Schengenraum ist, so muss ein Visum doch in dem Land beantragt werden, welches dann Hauptreiseziel sein soll. Wenn auch die Kontrollen hier dann wegfallen und es in 1000 Fällen gut gegangen ist, so sollte man folgendes nicht vernachlässigen. ´Missbraucht´ man ein finnisches Visum dazu, sich hauptsächlich in D aufzuhalten... und man im Extremfall womöglich garnicht einmal das ausstellende Land besucht.. so kann dies u.U. bei der nächsten Beantragung Fragen aufwerfen. Hier hat man dann besser gute (und korrekte) Antworten oder muss sich evtl. auf schmerzliche Konsequenzen (in Form eines abgelehnten Visums) einstellen.
Wie gesagt, es gibt viele, die argumentieren mit einem ´Aber Schengen ist doch Schengen - Es gibt doch keine Kontrollen - usw.), fast alle hier im Forum werden vor irgendwelchen Unkorrektheiten warnen, wenn man nicht sicher ist ggf mit den Konsequenzen leben zu können (z.B. - wieder extrem: wenn man danach die nächsten paar Jahre sowieso nicht mehr in den Schengenraum will).

Re: Freundin aus RU nach De Einladen

Verfasst: 29 Nov 2008, 21:54
von wolk0815
werner hat geschrieben:Hallo dog88,mit welchem Namen kann man Dich denn anreden ? Es genügt Dein Vorname ;)
Ein Kulturmensch, der eine kostenlose Auskunft möchte, stellt sich doch erstmal vor..
@dog.88: Lass´ dich nicht beirren. Die Wahl seines Namens hier obliegt jedem selbst (ok, mit kleinen Ausnahmen). Es wimmelt hier von Namen, die wohl -zumindest auf den ersten Blick- jeweils ziemlich wenig mit dem im Pass eingetragenen oder dem Rufnamen zu tun haben.
Zu Kulturmensch erlaube ich mir dann auch gleich was zu sagen: ein "Kulturmensch" nennt eine Person, welche hier als wolk0815 bekannt ist, dann auch nicht einfach Wolke (Zitat ´Jawoll meine Wolke, so ist es..´). Vertippen ist immer mal drin, aber ich käme ja auch nicht auf die Idee hier anzufangen jemanden ´Wernerchen´ zu nennen.

Der Hinweis aus dem PS von werner hat aber etwas für sich. In der Tat kann dann manchmal noch konkreter geholfen werden.