Konsulat Frankfurt - 4tes Touristenvisum???
Verfasst: 03 Dez 2008, 19:43
Hallo!
Ich möchte demnächst mein 4tes Touristenvisum innerhalb von kurzer Zeit im Konsulat in Frankfurt beantragen. Wenn ich alle Visumstage ausnuetzen wuerde, haetter ich 90 Tage seit mitte August voll. Denkt ihr das das Probleme geben kann? Ich habe gelesen, das es Konsulate gibt, die nur 3 Touristenvisa pro Jahr ausstellen und danach meinen, man sollte sich ein Geschaeftsvisum holen. Das hier wird fuer die naechste Zeit wohl meine letzte Russlandreise sein, von daher kommt ein Geschaeftsvisum nicht in Frage. Werde ich mein Visum bekommen?
Die andere Frage: Bei VisumCentrale habe ich gelesen, das man bei "Verwandte in Russland" nur etwas hinschreiben soll, wenn man ein Besuchsvisum beantragt. Stimmt das? Soll ich dieses Feld freilassen - obwohl meine Ehefrau dort wohnt?
Und eine weitere, eher theoretische Frage: Ich werde meine Verlobte in ein paar Tagen in Finnland heiraten. Danach werden wir nach Russland fahren und den FZF Antrag stellen. Ich bin freizuegigkeitsberechtigter EU-Buerger, womit sie unter das Freizuegigkeitsgesetz faellt. Ich habe gelesen, das es 1. theoretisch moeglich waere, das sie mit dem finnischen Visum nach Deutschland faehrt, und dort den Antrag stellt. Das soll bei EU-Buergern keine Rolle spielen (werden wir wohl nicht machen, interessiert mich aber troztdem) 2. moeglich ist, einfach an die Grenze zu fahren und eine Aufenthaltkarte-EU zu beantragen. Waere es sinnvoll das zu machen, direkt nach der Ausreise aus Finnland? (quasi Grenzkontrolle Ausreise, nach dem Stempeln nachfragen ob es moeglich ist) Der Sinn davon: Ich habe gelesen (ich lese zuviel
) das es nicht erlaubt ist, enge Familienangehörige von freizuegigkeitsberechtigten EU-Buergern einfach an der Grenze zurueckzuweisen.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Insbesondere die Frage mit dem Toursitenvisum ist wichtig!
Lg aus Finnland,
doodle
Ich möchte demnächst mein 4tes Touristenvisum innerhalb von kurzer Zeit im Konsulat in Frankfurt beantragen. Wenn ich alle Visumstage ausnuetzen wuerde, haetter ich 90 Tage seit mitte August voll. Denkt ihr das das Probleme geben kann? Ich habe gelesen, das es Konsulate gibt, die nur 3 Touristenvisa pro Jahr ausstellen und danach meinen, man sollte sich ein Geschaeftsvisum holen. Das hier wird fuer die naechste Zeit wohl meine letzte Russlandreise sein, von daher kommt ein Geschaeftsvisum nicht in Frage. Werde ich mein Visum bekommen?
Die andere Frage: Bei VisumCentrale habe ich gelesen, das man bei "Verwandte in Russland" nur etwas hinschreiben soll, wenn man ein Besuchsvisum beantragt. Stimmt das? Soll ich dieses Feld freilassen - obwohl meine Ehefrau dort wohnt?
Und eine weitere, eher theoretische Frage: Ich werde meine Verlobte in ein paar Tagen in Finnland heiraten. Danach werden wir nach Russland fahren und den FZF Antrag stellen. Ich bin freizuegigkeitsberechtigter EU-Buerger, womit sie unter das Freizuegigkeitsgesetz faellt. Ich habe gelesen, das es 1. theoretisch moeglich waere, das sie mit dem finnischen Visum nach Deutschland faehrt, und dort den Antrag stellt. Das soll bei EU-Buergern keine Rolle spielen (werden wir wohl nicht machen, interessiert mich aber troztdem) 2. moeglich ist, einfach an die Grenze zu fahren und eine Aufenthaltkarte-EU zu beantragen. Waere es sinnvoll das zu machen, direkt nach der Ausreise aus Finnland? (quasi Grenzkontrolle Ausreise, nach dem Stempeln nachfragen ob es moeglich ist) Der Sinn davon: Ich habe gelesen (ich lese zuviel
Hoffe ihr könnt mir helfen. Insbesondere die Frage mit dem Toursitenvisum ist wichtig!
Lg aus Finnland,
doodle