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FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 11:40
von Dietrich
Gibt es neben der "FZF zum deutschen Ehemann" eigentlich eine "FZF zu (eigenen) deutschen Kindern"?
Also wenn ich am Jahresende zum Beispiel ganz ploetzlich und unerwartet meine Arbeit hier in Russland verlieren wuerde, aber wegen der Krise nur in D was finde und mit meinen beiden kleinen Kindern deshalb nach D gehe. (Schliesslich muessen die ja versichert sein und auch ernaehrt werden!).
Kann man dann die Kinder wirklich ueber laengere Zeit von ihrer Mutter trennen?
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 12:00
von 7punkt
Dietrich hat geschrieben:...Kann man dann die Kinder wirklich ueber laengere Zeit von ihrer Mutter trennen?
Ich denke, das haengt von der Staatsangehoerigkeit der Kinder auch ab. Wenn russische, dass braeuchtest Du sehr wahrscheinlich dieses Schreiben von Deiner Frau, dass sie nix dagegen hat, dass die Kinder mit Dir nach DE oder sonst noch wohin fuer eine bestimmte Zeit reisen. Wenn die Kinder beide Staatsangehoerigkeiten haben, dann gibt's wohl keine Probleme an der Grenze. Am besten aber das DE-Konsulat kontaktieren, falls Kinder deutsche oder teils deutsche Staatsangehoerigkeit haben.
7punkt
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 12:34
von achim
Ich nehme mal an, Dietrich macht sich eher darüber Gedanken, ob seine Frau als Ehegattin eines Hartz 4 Empfängers (was für ein Unwort) eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen kann. Mit Begründung durch die gemeinsamen Kinder.
Ich habe mich zumindest schon mal soetwas gefragt.
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 12:57
von 7punkt
Wie war die Antwort, wenn ich fragen darf, Achim?
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 12:59
von achim
Ich habe keine Ahnung

Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 13:01
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Gibt es neben der "FZF zum deutschen Ehemann" eigentlich eine "FZF zu (eigenen) deutschen Kindern"?
Also wenn ich am Jahresende zum Beispiel ganz ploetzlich und unerwartet meine Arbeit hier in Russland verlieren wuerde, aber wegen der Krise nur in D was finde und mit meinen beiden kleinen Kindern deshalb nach D gehe. (Schliesslich muessen die ja versichert sein und auch ernaehrt werden!).
Kann man dann die Kinder wirklich ueber laengere Zeit von ihrer Mutter trennen?
Was für eine Frage? Selbstverständlich gibt es das!
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__28.html
Aber warum fragst Du? Deine Kinder sind doch Deutsche. Egal ob nur Du vorerst oder Du und Eure Mädels zunächst hier Euren Hauptwohnsitz nehmt: Sowohl als Ehefrau als auch als Mutter hat sie einen Anspruch auf FZF.
Doch ich denke, ihr könntet auch gleich gemeinsam herziehen, wenn ihr rechtzeitig Eure Ansprüche anmeldet.
Gibt es irgend welche Gründe, weshalb Du annimmst, dass Deine Frau nicht so einfach mitkommen könnte? Schreib mit ggf. eine PN. Ich versteh wirklich nicht, wo das Problem liegen sollte.
Gruß,
A.N.
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 13:09
von Zeppelin
achim hat geschrieben:Ich nehme mal an, Dietrich macht sich eher darüber Gedanken, ob seine Frau als Ehegattin eines Hartz 4 Empfängers (was für ein Unwort) eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen kann. Mit Begründung durch die gemeinsamen Kinder. ...
Ja natürlich können sie das. Auch ohne sich dabei auf die Kinder zu berufen.
Bei Verheirateten spielt das Einkommen keine Rolle. Allerdings sind die Kinder ein schwerwiegendes zusätzliches Argument zur Vermeidung einer unzumutbaren oder zumindest unbilligen Härte.
Einkommen spielen regelmäßig nur dann neuerdings eine Rolle, wenn es erst um Eheschließung und Vorbereitung der Gründung einer Familie geht. Aber eine Familie, die längst existiert und nachweislich Bestand hat, wird niemand auseinander reißen. Da bin ich mir absolut sicher.
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 13:11
von achim
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1.
Ehegatten eines Deutschen,
2.
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Daraus könnte man zumindest ableiten, dass ein gemeinsamer Umzug nach Deutschland schwer werden kann.
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 13:32
von achim
Ich glaube jetzt habe ich es. Das Visum ist das entscheidende in Dietrichs Frage.
Ist es zwingend notwendig für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis mit einem entsprechenden FZF Visum eingereist zu sein?
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 13:38
von Dietrich
Ich habe es mal vom Originalthread abgekoppelt....
Bevor hier jetzt in Richtung Harttz IV und so weiter gemutmasst wird:
Nein, es geht schon um mich!
Ich werde im Februar oder Maerz (hoffentlich nicht spaeter) in Deutschland irgendwo eine neue Stelle antreten. Da ich noch keinen Vertrag habe, weiss ich nicht, wo das sein wird und wo ich wohnen/leben werde. Kann also "dort" noch nicht zur ABH gehen.
Wenn es dann in Deutschland mit der Arbeit losgeht, werde ich mir dort schnellstens eine Wohnung suchen und meine Kinder (beide deutsche Staatsbueger, bereits in D gemeldet) und mich dort dann anmelden.
Bleibt also meine Frau.
Die hat zwar noch ein Visum bis Ende Maerz, allerdings endet mit dem Visum auch die Gueltigkeit ihres Passes. Unsere Heirat ist bereits in D registriert und in meiner Heimatgemeinde ist bereits ein Familienbuch angelegt. Alle notwendigen Dokumente haben wir dort also bereits vor ca. 4-5 Jahren einmal eingereicht und sie wurden dort geprueft.
Da unsere beiden Kinder noch klein sind, hat meine Frau auch keine Zeit, einen A1-Sprachtest zu machen, obwohl sie ueber ausreichende Sprachkenntnisse verfuegt.
Natuerlich will ich jetzt vermeiden, dass wir ein "Visum zur FZF" beantragen muessen, welches dann "ein paar Wochen" geprueft wird. Solange sollen meine Kinder weder ohne Mutter, noch ohne Vater leben muessen.