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russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 15 Dez 2008, 17:52
von marcs
Sehr geehrte Forumteilnehmer,sehr geehrte Anwälte
eine Bekannte hat mich gebeten ihr in folgender Sache zu helfen. Sie war einmal verheiratet und hat mit ihrem Ex einen gemeinsamen Sohn. Kurz nach der Scheidung ist ihr Ex vor ca.7 Jahren nach D als Kontingentflüchtling ausgewandert und hat dort eine neue Familie gegründet. Meine Bekannte hat in RF geklagt und ihr Ex war per Gerichtsbeschluss zur Unterhaltszahlungen für den gemeinsamen Sohn verpflichtet.
Der Vater zahlt aber freiwillig nicht. Begründung: er beziehe Hartz IV und habe hier eine Familie mit 2. Kindern zu unterhalten. Der Anwalt in RF kann ihr nicht helfen, da kein gegenseitiges Abkommen RF/D bei solchen Streitigkeiten besteht. Frage: kann sie den russischen Gerichtsbeschluss in D geltend machen? Wenn ja, geht es so was auch ohne Anwalt (den kann sie sich in D nicht leisten). Meine Vorstellung war selber aktiv zu werden, z. B den Beschluss übersetzen lassen, beglaubigen und die Klage an Gericht am Wohnort des Vaters einreichen. Für Anregungen wäre ich sehr dankbar. Herzlichen Dank vorab.
P.S. wenn in falschem Forum bitte verschieben.
Noch ein Hinweis, beide sind russische Staatsbürger, wenn es von Relevanz ist

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 17 Dez 2008, 20:09
von Apollo
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Vielleicht mal mit dieser Thematik beschäftigen ?

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 17 Dez 2008, 23:02
von Uwe
Wenn der wirklich Harz IV erhält und eine Familie mit zwei Kindern unterhalten muss, dann ist eine Zwangseintreibung, egal welcher Art, wohl nicht sehr aussichtreich und verursacht nur Kosten.

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 04:06
von Marco
Uwe hat geschrieben:Wenn der wirklich Harz IV erhält und eine Familie mit zwei Kindern unterhalten muss, dann ist eine Zwangseintreibung, egal welcher Art, wohl nicht sehr aussichtreich und verursacht nur Kosten.
So schauts aus.

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 16:39
von marcs
Vielen Dank an alle für interessante Hinweise.
So wie ich es verstanden habe, nach der Durchsicht der verlinkten Seite, meine Bekannte kann den Antrag auf das Mahnverfahren stellen, wird aber sehr wahrscheinlich mindestens auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, wenn ihr Ex nachweist, er ist mittellos. Erscheint mir ungerecht und unlogisch

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 17:43
von manuchka
Ich finde das nur dann ungerecht, wenn der Mann lügt und tatsächlich sehr wohl Alimente zahlen könnte. Wenn er aber wirklich mittellos ist, wo ist denn das dann ungerecht und unlogisch?

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 17:59
von Papa Hoth
Ungerecht finde ich den Sachverhalt, vor allem aus Sicht des deutschen Steuerzahlers, also aus meiner. Ich bin überzeugt, wenn der Mann in Rußland geblieben wäre, müßte er arbeiten (da gibt´s kein Hartz IV) und hätte somit auch einen abzugsfähigen Gehaltsteil für die Unterhaltszahlungen. Statt gründet man in Deutschland auf Kosten der Allgemeinheit, eine neue Familie mit zwei Kindern, läßt sich durchfüttern und macht es sich im sozialen Netz (in das man wahrscheinlich noch nie eine müde Mark eingezahlt hat) bequem und läßt die betroffene Kindsmutter aus vergangener Beziehung ohne materielle Unterstützung allein - lebt sich ja wesentlich angenehmer... Moralisch allerunterste Schublade.

Grüße Papa Hoth!

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 21:23
von Paulchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Vielleicht mal mit dieser Thematik beschäftigen ?
Wenn ich die Ausgangsfrage richtig versteht zielt sie aber darauf ab, einen bereits bestehenden, rechtskräftigen russischen Vollstreckungstitel in Deutschland durchzusetzen. Ob das geht ist eine schwer zu beantwortetende Frage, denn so schöne Vollstreckungsabkommen wie sie innerhalb der EU inzwischen Gang und Gäbe sind existieren meines Wissens mit Russland nicht. Davon hängt aber ab, ob ein Deutsches Gericht den Titel einfach so in einen im Inland vollstreckbaren Titel umschreibt.

Das oben angesprochene Mahnverfahren ist von vornherein eine ganz andere Aktion, denn sobald der Schuldner dagegen WIderspruch einlegt befindet sich der Anspruchsteller dann als Kläger im normalen Klageverfahren vor einem deutschen Familiengericht wieder und muss sich den Vollstreckungstitel erneut und nach deutschen Vorschriften erkämpfen.

Bezüglich Hartz IV stimmt, dass die anschließende Vollstreckung nicht besonders rosig aussieht. Aber es ist falsch, dass sie in Unterhaltsfällen von vornherein aussichtslos wäre. Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern nämlich eine gesteigerte Unterhaltspflicht, die sogar soweit führen kann, dass bei Unterlassen zumutbarer Erwerbstätigkeit eine Einkommensfiktion greift. Die Regeln zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners finden sich in § 1603 BGB und seinen Kommentierungen. Ein Familienrechtler könnte je nach den Umständen des Einzelfalles also ggf. durchaus etwas herausholen. Einen Anwalt zu finden, der das für umsonst probiert, wird aber wohl scheitern....

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 21:44
von marcs
Danke Paulchen, Sie machen mir etwas Mut
Meinen Sie lohnt es sich mit dem Mahnverfahren mindestens zu probieren. Wie schätzen Sie die Chancen, dass ein deutsches Gericht den russischen Titel anerkennt

Re: russischen Gerichtsbeschluss in D durchsetzen

Verfasst: 18 Dez 2008, 21:56
von marcs
Papa Hoth hat geschrieben:Ungerecht finde ich den Sachverhalt, vor allem aus Sicht des deutschen Steuerzahlers, also aus meiner. Ich bin überzeugt, wenn der Mann in Rußland geblieben wäre, müßte er arbeiten (da gibt´s kein Hartz IV) und hätte somit auch einen abzugsfähigen Gehaltsteil für die Unterhaltszahlungen. Statt gründet man in Deutschland auf Kosten der Allgemeinheit, eine neue Familie mit zwei Kindern, läßt sich durchfüttern und macht es sich im sozialen Netz (in das man wahrscheinlich noch nie eine müde Mark eingezahlt hat) bequem und läßt die betroffene Kindsmutter aus vergangener Beziehung ohne materielle Unterstützung allein - lebt sich ja wesentlich angenehmer... Moralisch allerunterste Schublade.
Vollig einverstanden!!