Seite 1 von 1

Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 28 Dez 2008, 21:43
von eva78
Hallo,

also wir werden demnächst nach Ru, St.P. ziehen. Mein Mann wird dort GF eines Tochterunternehmens seines derzeitigen Arbeitgebers.

Doch wie sieht es genau mit den nötigen Prozeduren aus?

Ich weiss derzeit folgendes:

1. Firma beantragt einen Ausländer einstellen zu dürfen (dauert wie lange?)
2. danach Arbeitsvertrag mit meinem Mann
3. dann Antrag auf Arbeitsvisum (dauert wie lange?)
4. Mit dem Visum dann Umzug möglich (oder? was ist mit mir und unserer Tochter, können wir auch gleich umziehen?)
5. Nach Umzug Registrierung vor Ort, richtig? Dann immer wieder verlängern lassen?

Was ist mit der Aufenthaltserlaubnis? Ersetzt die das Arbeitsvisum oder benötigt man beides?
Wie lange dauert es tatsächlich das die Firma eine Genehmigung erhält meinen Mann einzustellen? Wie lange danach noch, bis wir tatsächlich umziehen können? Müssen wir vorher eine Wohnung mieten (von hier aus (D)) oder erst vor Ort?

Danke für Hilfe und Hinweise

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 29 Dez 2008, 07:34
von Zejtnot
eva78 hat geschrieben:1. Firma beantragt einen Ausländer einstellen zu dürfen (dauert wie lange?)
Im Normalfall vier Wochen. Oft sind die Quoten für das laufende Jahr aber ausgeschöpft, dann dauert es bis Sommer (meistens gibt es im Mai noch einmal einen kleinen "Nachtragshaushalt") oder bis zum nächsten Januar.

1a: Die Firma beantragt eine Arbeitsgenehmigung, konkret für Deinen Mann, basierend auf der o.g. Genehmigung. Das dauert noch einmal drei bis vier Wochen.
2. danach Arbeitsvertrag mit meinem Mann
Dauert zehn Minuten. Muss nicht zwingend an dieser Stelle erfolgen.
3. dann Antrag auf Arbeitsvisum (dauert wie lange?)
Basierend auf der Arbeitsgenehmigung gibt es dann eine Einladung für ein Jahrensvisum. Für Dich und für begleitende Familienangehörige (Ehefrau, Kind). Dauert etwa vier bis sechs Wochen.

Dann muss dieses Schreiben nach Deutschland - 1 Woche. Dort muss man im Konsulat das Visum beantragen - 2 Wochen.
4. Mit dem Visum dann Umzug möglich (oder? was ist mit mir und unserer Tochter, können wir auch gleich umziehen?)
Ja, für Familienangehörige gibt es ein extra Visum, nennt sich "Arbeitsvisum - begleitende Familienangehörige".
5. Nach Umzug Registrierung vor Ort, richtig? Dann immer wieder verlängern lassen?
Ja, sowohl die Registrierung als auch das Visum müssen immer verlängert werden.

Das erste Visum wird ein 3-Monate-Visum sein. Dies muss nach Ankunft in ein Jahresvisum verlängert werden. Nach Ablauf des Jahres - die Arbeitsgenehmigung sollte dann schon verlängert sein (läuft ja auch nur 1 Jahr) - muss dann wiederum das Visum verlängert werden.
Was ist mit der Aufenthaltserlaubnis? Ersetzt die das Arbeitsvisum oder benötigt man beides?
Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt man nur, wenn ehrenwerte Gründe oder eine Ehe mit einem Russen vorliegen. In Eurem Fall sehe ich das nicht als Option. (Die Aufenthaltserlaubnis ersetzt die Arbeitserlaubnis auch erst im zweiten Jahr. Nur das Visum fällt weg.)
Wie lange dauert es tatsächlich das die Firma eine Genehmigung erhält meinen Mann einzustellen? Wie lange danach noch, bis wir tatsächlich umziehen können?
Einstellungsgenehmigung: 4 Wochen im Idealfall
Arbeitsgenehmigung: 4 Wochen
Einladung: 6 Wochen
Post: 1 Woche
Konsulat: 2 Wochen

Grob gesagt: ein Viertel Jahr. Vorher kann man schon mit Businessvisa vor Ort sein, wobei das auf 3 Monate beschränkt ist und eigentlich auch keine Arbeit zulässt.
Müssen wir vorher eine Wohnung mieten (von hier aus (D)) oder erst vor Ort?
Ankommen, drei nächste im Hotel, währenddessen Wohnung suchen. Die Makler sind fix, das geht schnell. Besser den Vermieter persönlich kennen, als irgendwas aus der Ferne mieten, was dann wegen Visakram vielleicht noch einen Monat ungenutzt leer steht.

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 30 Dez 2008, 15:37
von Ragnar Schluchtmann
Bin gerne bereit, in den Gesetzen zu forschen, aber fuer den GF gelten diese Regeln nur eingeschraenkt und sind bedeutend schneller zu erfuellen.

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 30 Dez 2008, 16:37
von manuchka
Ragnar, was in den Gesetzen steht, muss nicht zwangsläufig mit der Realität übereinstimmen...

Bezüglich Arbeitserlaubnissen gab es für 2008 eine Ausnahmereglung, nach der Direktoren (GF) von Firmen keine Quote brauchten. Ob es für 2009 wieder so eine Ausnahmeregelung gibt, weiß keiner, wir haben deswegen 2008 noch alles eingereicht.
In der Praxis - wir sind eben gerade selber dabei - sieht es (in Moskau) derzeit so aus:

1. Einreichung von Vakanzen bei der Arbeitsbehörde (Centr Zanjatosti Naselenia), dort muss der Schriebs mindestens 1 Monat liegen
2. Einreichung von Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma und individueller Arbeitserlaubnis für den Ausländer im Verfahren des "einen Fensters" (odno okno) beim UFMS - Bearbeitungsdauer offiziell 28 Arbeitstage (ca. 1,5 Monate), real oft länger. Dabei muss der Entwurf eines Arbeitsvertrages mit eingereicht werden, das muss aber nicht 100% der sein, der dann real abgeschlossen wird. Wenn man beide Anträge getrennt stellt, dauert es entsprechend länger (ca. 2-2,5 Monate)
3. Ab dem Moment, in dem man real die Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis in der Hand hat: Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Einladung für ein Arbeitsvisum - ca. 3 Wochen. Das kann u.U. etwas abgekürzt werden. In Moskau soll es für Mitgliedsfirmen der Association of European Business eine Vereinbarung geben, nach der die Einladung gleich mit den Erlaubnissen (siehe 2.) mit beantragt werden kann, so dass man im günstigten Fall nach 1,5 Monaten (+1 Monat bei der Arbeitsbehörde) alle drei Papiere bekommt.

Hier kommen also auch mindestens 3 Monate Vorlaufzeit zusammen, nicht eingerechnet die Zeit, die man braucht, um bestimmte Unterlagen vorzubereiten, zu übersetzen etc.

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 09 Jan 2009, 11:12
von Zejtnot
Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:Bin gerne bereit, in den Gesetzen zu forschen, aber fuer den GF gelten diese Regeln nur eingeschraenkt und sind bedeutend schneller zu erfuellen.
Ragnar, bis vor zwei Jahren hätte ich dem sofort zugestimmt. Inzwischen nicht mehr - ich kenne zumindestens keinen Ausländer mehr, der diesen ganzen Papierkram eleganter (schneller) lösen konnte. Selbst ziemlich hoch dotierte Kräfte müssen sich diesem seit den letzten Gesetzesänderungen unterwerfen.

Mag sein, dass es für Fussballnationaltrainer oder Putins Freunde Ausnahmen gibt ... aber solche Leute werden kaum im Forum fragen.

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 31 Jan 2009, 15:26
von toto30
manuchka hat geschrieben: 2. Einreichung von Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma und individueller Arbeitserlaubnis für den Ausländer im Verfahren des "einen Fensters" (odno okno) beim UFMS - Bearbeitungsdauer offiziell 28 Arbeitstage (ca. 1,5 Monate), real oft länger. Dabei muss der Entwurf eines Arbeitsvertrages mit eingereicht werden, das muss aber nicht 100% der sein, der dann real abgeschlossen wird. Wenn man beide Anträge getrennt stellt, dauert es entsprechend länger (ca. 2-2,5 Monate).
Hallo!
Bin gerade am Beantragen einer neues Arbeitserlaubnis (meine alte Arbeitserlaubnis lauft im Maerz aus) und bin beim 2. Punkt.

Am Montag wollte ich die Unterlagen im Verfahren des "einen Fensters" beim UFMS abgeben. "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" konnte ich abgeben, "individuelle Arbeitserlaubnis für den Ausländer" wurden nicht angenommen :(
Antwort: ist jetzt separat zu machen (31 Tage nach "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" ), gibt seit 26.01.09 eine neue Dienstanweisung.

Ist hierzu vielleicht schon etwas bekannt?

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 31 Jan 2009, 16:09
von Zejtnot
toto30 hat geschrieben:"Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" konnte ich abgeben, "individuelle Arbeitserlaubnis für den Ausländer" wurden nicht angenommen :( Antwort: ist jetzt separat zu machen (31 Tage nach "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" ), gibt seit 26.01.09 eine neue Dienstanweisung.
In Novosibirsk war das immer getrennt zu machen. Die Firma muss ja erst die allgemeine Genehmigung haben, Ausländer einstellen zu dürfen, bevor sie die Genehmigung für eine konkrete Person beantragen kann. Vielleicht war es anderswo bislang möglich, das zugleich zu beantragen.

Re: Arbeit in Ru / Arbeitsvisum / Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 31 Jan 2009, 20:03
von zimdriver
toto30 hat geschrieben:....
Am Montag wollte ich die Unterlagen im Verfahren des "einen Fensters" beim UFMS abgeben. "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" konnte ich abgeben, "individuelle Arbeitserlaubnis für den Ausländer" wurden nicht angenommen :(
Antwort: ist jetzt separat zu machen (31 Tage nach "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für die Firma" ), gibt seit 26.01.09 eine neue Dienstanweisung.
Ist hierzu vielleicht schon etwas bekannt?
... bei uns ist das schon seit vorigem Jahr so. Zuerst muss die Firma die Quote bekommen, danach wird für den namentlichen Ausländer die Arbeitsgenehmigung eingeholt. Mit der Quote soll der Ausländer aber bereits legal weiter arbeiten dürfen- wurde ich zumindest beruhigt.