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Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 17:12
von grignard
Hallo Zusammen,
erstmal: klasse Forum! Hab den FAQ Beitrag heiraten in Deutschland gelesen. Sehr gute Uebersicht, hab aber trotzdem noch ein/zwei Fragen. Meine russische Verlobte und Ich wollen in Deutschland heiraten. Dokumente sind alle schon beim OLG und wir warten auf die Zustimmung. Eheschliesung haben wir gemeinsam beim deutschen Standesamt angemeldet. Meine Freundin hat ein deutsches Schengen Busines Visum. Dennoch wollten wir gleich alles richtig machen und heute bei der deutschen Botschaft in Moskau ein Eheschliesungsvisum beantragen. Wurden dort aber abgewisen, da der Schalter ohne Terminvereinbarung keine Visa dieser Art bearbeitet. Allerdings haben wir einen Termin fuer Freitag bekommen. Und denn Hinweis, dass mit dem neuen Visa-Antrag das bestehende Visum geschlossen wird. Nun stellt sich uns natuerlich die Frage, was wenn das neue Visum zur Eheschliesung nicht erteilt wird? Was ja manchmal vorkommne soll!!!Zudem muss meine Freundin auch gelegentlich geschaeftlich in andere Schengen Staaten reisen, was dann mit dem Eheschliesungsvisum auch nicht moeglich waere. Und ganz ohne natuerlich erst recht nicht!!! Meine Frage nun: was haltet Ihr davon mit dem Busines Visum zu heiraten, danach wieder auszureisen und erst dann der Prozedur entsprechend die AE beantragen natuerlich mit vorigem drei Monate Visum usw.? Stehen die Chancen dann besser dies zu bekommen? Denn anscheinend, wie ich Beitraegen aus diesem Forum entnehme, wird einer Eheschliessung ja nicht unbedingt gerne zugestimmt?
Zudem moechte meine Verlobte nicht sofort dauerhaft in D wohnen, da Sie in Russland erfolgreich berufstaetig ist und ihre Integration in D natuerlich entsprechend vorbereiten will/muss? Koennte das vielleicht zu Problemen mit der AE fuhren, wegen des Vorwurfs der Scheinehe? Oder braucht man sich da keine Sorgen zu machen?
Viele Gruese
Grignard
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 18:14
von 7punkt
Hallo grignard,
ich denke, wenn man mit einem Businessvisum in DE heiratet, dann nach RU zurueckfliegt und doch in RU eine Weile lebt, sollte es bei der DE-Botschaft eigentlich keine Probleme geben. So wie ich das sehe, braucht man das Familienzusammenfuehrungsvisum, um nach der Eheschliessung eine AE zu bekommen und in DE zu bleiben und lzu eben. Wenn man das erst ma nicht vorhat, die AE meine ich, sollte es wohl spaeter beim Konsulat doch klappen. Genauer kann ich leider nicht sagen, solche Faelle haben wir hier noch nicht gehabt, aber die Idee mit dem Businesvisum ist mir auch schon einmal eingefallen 8)
LG,
7punkt
P.S. Andererseits aber ist es natuerlich ein Verstoss gegen Visaregeln, denn um zu heiraten braucht man ja bekanntlich ein Extra-Visum

Am besten waere natuerlich das Konsulat direkt und aus DE zu fragen.
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 18:31
von Zeppelin
Hm,
das kingt in dieser Konstellation etwas verzwickt, andererseits auch wieder nicht.
Das eigentliche bürrokratische Prozedere bei einem Eheschließungsvisum ist ja der damit verbundene Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Doch wenn Deine künftige sowieso nicht gleich hierher ziehen möchte, halte ich es auch (unter Vorbehalt!) für überflüssig, ein anderes Visum als das jetzige zu beantragen.
Einschränkung: Dies gilt nicht, sofern auf dem jetzigen Visum ausdrücklich vermerkt sein sollte, dass damit eine Eheschließung nicht zulässig wäre.
Dies würde ich als erstes überprüfen. Und wenn die Einschränkung nicht vermerkt ist, würde ich mich bei Eurem Standesamt erkundigen, ob die ein Problem haben, Euch auch im Rahmen eines Geschäftsaufenthaltes zu trauen. Eigentlich sollte das kein Problem sein und immerhin hat Deine Freundin ja triftige Gründe, ihr jetziges Visum auch weiterhin nutzen zu können.
Mit der Heirat als solcher hat die ABH ja erst einmal gar nichts zu schaffen.
Erst wenn es dann darum geht, das Deine künftige Frau hier her ziehen will, müsstet ihr dann ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) bzw. auch Ehegattennachzug genannt, beantragen.
Ein kleiner Tipp: Wenn ihr geheiratet habt (oder sogar noch davor), solltet ihr sie in Deiner Wohnung anmelden. Denn damit wird die Zuständigkeit der ABH geklärt und das kann den späteren Prozess mit deren Zustimmung erheblich abkürzen.
Gleichzeitig würde ich an Eurer Stelle aber auch eine Anfrage an diese ABH richten, was die davon halten. Sicher ist sicher. Ich glaube aber kaum, dass es Einwände gibt. Doch meiner Erfahrung nach ist es besser, die Behörden einzuweihen, als dass die auf irgend welche dummen Gedanken kommen.
Gruß,
Zeppelin
oops: Nun war 7punkt gerade schneller, aber doppelt hält besser. 
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 18:40
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:.....würde ich mich bei Eurem Standesamt erkundigen, ob die ein Problem haben, Euch auch im Rahmen eines Geschäftsaufenthaltes zu trauen..
Zeppelin, dem Standesamt ist es wurst, mit welchem Visum man in DE heiratet.
Man soll nur legal im Land sein.
Standesamt und Auslaenderbehoerde sind 2 verschiedene Welten, die sich nicht kreuzen.
7punkt
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 18:54
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Zeppelin, dem Standesamt ist es wurst, mit welchem Visum man in DE heiratet.
Man soll nur legal im Land sein.
Standesamt und Auslaenderbehoerde sind 2 verschiedene Welten, die sich nicht kreuzen.
Wem sagst Du das?
Das ist ja auch meine Meinung, denn wir haben ja selbst geheiratet, als meine Frau 'nur' ein Besuchsvisum hatte.
Doch garantieren kann ich nicht, ob das überall so gehandhabt wird und heute noch möglich ist.
Und es ist derzeit nicht bekannt, ob auf dem jetzigen Visum ein Vermerk ist, der eine Heirat untersagt.
Gruß,
Zeppelin
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 19:01
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:..Und es ist derzeit nicht bekannt, ob auf dem jetzigen Visum ein Vermerk ist, der eine Heirat untersagt...
Hm...dann hab ich auch mal ne Frage: schaut denn der Standesbeamte sich den RU-Reisepass an, genauer gesagt, wird denn im Standesamt das Vorhanden des Schengenvisums geprueft?
Eigentlich ist im Businessvisum kein Vermerk zu sehen, der die Eheschliessung verbietet. Allerdings steht da "Erwerbstaetigkeit nicht erstattet".
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 19:26
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Hm...dann hab ich auch mal ne Frage: schaut denn der Standesbeamte sich den RU-Reisepass an, genauer gesagt, wird denn im Standesamt das Vorhanden des Schengenvisums geprueft?
Eigentlich ist im Businessvisum kein Vermerk zu sehen, der die Eheschliessung verbietet. Allerdings steht da "Erwerbstaetigkeit nicht erstattet".
Wenn da kein Vermerk ist, gibt es kein Problem.
Auch das Standesamt würde sich nicht dafür interessieren.
Ärgerlich würde es nur, wenn in einem Businessvisum doch so ein Vermerk sein sollte und es dann später an die FZF geht.
Ich bin mir nämlich zu 99% sicher, dass jeder, der ein Businessvisum hat, auch einen Eintrag im Ausländerzentralregister (AZR) hat und da steht jede Kleinigkeit drin. Wenn das Businessvisum nicht von D ausgestellt wurde, würde sich die dt. ABH über das Schengener Informationssystem (SIS) die Auskünfte aus dem Ausstellerstaat beschaffen.
Stellt sich dabei heraus, dass da doch ein 'Visamissbrauch' stattgefunden hat, wäre das zwar auch noch kein GAU, aber man müsste schon einiges erklären bzw. Ärger einplanen.
Ist ja auch egal. Hier in Berlin haben wir (und andere Paare) jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass es okay ist, die Behörden zu unterrichten.
Gruß,
Z.
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 19:46
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:...Ich bin mir nämlich zu 99% sicher, dass jeder, der ein Businessvisum hat, auch einen Eintrag im Ausländerzentralregister (AZR) hat und da steht jede Kleinigkeit drin....
Warum biste denn so sicher? Die Konsulatbeamte sind nicht so fleissig, kommt mir mal vor
Und was ist Auslaenderzentralregister?
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 20:15
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Warum biste denn so sicher? Die Konsulatbeamte sind nicht so fleissig, kommt mir mal vor
Ich weiß nicht, was Du dauernd mit dem Konsulat argumetierst. Das ist doch nur der 'verlängerte Arm' der Inlandsbehörden.
Gerade deshalb ist es ziemlich unsinnig, beim Konsulat klären zu wollen, ob etwas gegen eine Heirat mit Businessvisum legal zu heiraten.
Was soll das Konsulat denn tun? Die können auch nur eine e-mail oder ein Fax an die zuständigen Inlandsbehörden zu senden. Das geht doch viel einfacher, wenn man es selbst macht.
Abgesehen davon teile ich Deine Meinung über die Konsularbeamten bzw. deren Arbeitsleistung nicht. Man muss da auch unterscheiden, ob man es mit dem angestellten 'Ortspersonal' zu tun hat, oder mit tatsächlichen Angehörigen des Konsulats, die i.d.R. Beamte des dt. AA sind.
Ich bin mir nur deshalb lediglich zu 99% sicher, weil ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen kann (und will), ob die Inhaber von Businessvisa automatisch ins AZR eingetragen werden. Das liegt aber nahe, weil dadurch ja mehr als nur ein vorübergehender kurzfristiger Aufenthalt möglich wäre.
Und was ist Auslaenderzentralregister?
Unter diesen Links findest Du die Erklärung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4 ... alregister
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltstitel
Willkommen beim 'big brother'.
Die Telefonnummer findest Du aber im Internet über das Bundesverwaltungsamt und bekommst dort auch ganz locker unter Angabe Deines vollständigen Namens und Geburtsdatums eine Auskunft, ob dort ein Eintrag über Dich existiert. Was darin steht, sagt man Dir natürlich nicht am Telefon, aber Du hättest Anspruch aus Aktenauskunft bei der für Dich zuständigen Behörde. Falls Du in D einen Wohnsitz hast, wäre das die dortige ABH und wenn nicht müsstest Du die Akteneinsicht beim für Dich zuständigen Konsulat beantragen oder dies durch Deinen Anwalt veranlassen.
Re: Heiraten in Deutschland
Verfasst: 05 Jan 2009, 21:00
von grignard
auf dem Visum im Pass steht nur fuer Geschaefts- und Besuchsreisen. Was in dem AZR steht, hab ich keine Ahnung. Hab ich heute auch das erste mal von gehoert. Jedenfalls hab ich beim Standesamt schon gefragt, denen ist das voellig egal. Die zustaendige ABH weiss auch schon Bescheid, weil ich dachte wir braeuchten ein Einladungsschreiben. Die haben auch gesagt, dass sie nichts dagegen haetten, sofern meine Freundin dann wieder ausreist und mit dem richtigen Visum wiederkommt sehen sie kein Hinderniss fuer die AE. Die Frage ist nur ob man damit auf der Botschaft niemenaden veraergert? Denn wir wollen die AE dann eigentlich schon gleich danach beantragen, da man ja irgendwie nur sinnvoll in D nen Job suchen kann bzw den alten dann kuendigt wenn man sicher sein kann dass man auch auf jeden Fall herkommen darf. Weiss das jemand ob man sich mit der AE dann auch (sofort) ueberwiegend in D aufhalten muss oder ob das ok ware zB noch ein halbes Jahr oder Jahr im Ausland zu arbeiten? Solange bis man in D halt was passendes findet.