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familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 14:13
von holger1
ich habe meine freundin geheiratet in russland und jett wollen wir das mit der familienzusammenführung machen. leider tut sich meine frau sich schwer mit den antrag ,ud weiss nicht genau was sie schreiben muss zu punkt 20 -24 und am ende wo stehen :ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für ...tage/monate/jahre .wieviel jahre muss sie schreiben ,wenn sie dauerhaft leben will in deutschland ? danke im vorraus für eure hilfe
lg holger
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 14:16
von Zeppelin
holger1 hat geschrieben:...am ende wo stehen :ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für ...tage/monate/jahre .wieviel jahre muss sie schreiben ,wenn sie dauerhaft leben will in deutschland ?
Sie soll einfach 'dauerhaft' schreiben oder den Punkt offen lassen.
Diese Frage hatten wir hier schon öfter.
Was 20 - 24 bedeuten, weiß ich nicht auswendig.
Gruß,
Z.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 15:05
von Dietrich
Bei Punkt 20 (Zweck) schreibt ihr "Familienzusammenfuehrung", dann bei "Arbeitgeber" einfach "Ehepartner" und bei "Anschrift" die Anschrift deiner Wohnung.
21 (erlernter Beruf) Schreibt einfach rein, was deine Frau gelernt hat. Ist eigentlich unwichtig.
22 (Arbeitsverwaltung) kann leer bleiben
23 (beabsichtigte Dauer) vom 01.02.2009 (zum Beispiel) bis "Dauerhaft" oder auch "Staendig"
24 (Aus welchen Mitteln) "Ehepartner"
Und ganz unten "Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis fuer "DAUERHAFT" oder auch "STAENDIG".
Haben wir gerade so vor 2 Tagen abgegeben und es gab keinerlei Probleme.
Vergesst nicht, dass die die Unterlagen AUF ANFRAGE (!) auch per Fax an die Auslaenderbehoerde in D schicken koennen. Kostet 10 EUR (in Rubeln).
Dafuer solltet ihr aber nach Moeglichkeit die Kontaktdaten (Namen, Faxnummer) der entsprechenden Sachbearbeiterin in eurer AB dabeihaben!
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 21:50
von holger1
hallo und weisst du auch was ich ihr sagen muss bei 27 b (besteht krankenversicherung für deutschland) ist sie jetzt bei mir automatisch versichert oder muss ich was beantragenn bei einer krankenkasse für meine frau? und was ist mit einer formlosen einladung für meine frau gemeint? diese verpflichtungserklärung die für 3 monate gilt?
lg holger
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 22:22
von Zeppelin
holger1 hat geschrieben:hallo und weisst du auch was ich ihr sagen muss bei 27 b (besteht krankenversicherung für deutschland) ist sie jetzt bei mir automatisch versichert oder muss ich was beantragenn bei einer krankenkasse für meine frau?
Du solltest unter Vorlage Eurer Heiratsurkunde eine Aufnahme Deiner Frau in Deine Krankenkasse via Familienversicherung beantragen und Deiner Frau das entspr. Bestätigungsschreiben übersenden. Damit ist sie automatisch ab Einreise hier versichert.
und was ist mit einer formlosen einladung für meine frau gemeint? diese verpflichtungserklärung die für 3 monate gilt?
Das ist in Eurem Falle überflüssig, da ihr bereits verheiratet seid.
Die drei-Monats-Frist bezieht sich nur darauf, dass ihr innerhalb dieser Zeit bei Eurer ABH vorstellig werden müsst, um das FZF-Visum in eine AE umwandeln zu lassen.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 11 Jan 2009, 23:17
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben:
Du solltest unter Vorlage Eurer Heiratsurkunde eine Aufnahme Deiner Frau in Deine Krankenkasse via Familienversicherung beantragen und Deiner Frau das entspr. Bestätigungsschreiben übersenden. Damit ist sie automatisch ab Einreise hier versichert.
Reicht der KK denn die Heiratsurkunde oder will die fuer die Familienversicherung eine AE sehen?
Denn in diesem Fall muestest du fuer diese 3 Monate dann noch eine Versicherung fuer deine Frau abschliessen.
Ich habe uebrigens bei Abgabe der Unterlagen noch keine Versicherung nachgewiesen. Das reicht, wenn man es nachweist, wenn die Zusage der AB da ist und meine Frau ihren Pass abgibt um dann das Visum reingeklebt zu bekommen. Den Pass haben wir naemlich noch NICHT abgegeben, weil wir bereits einen neuen beantragt haben, der hoffentlich in 2-3 Wochen fertig ist.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 00:50
von holger1
hallo ,meine frau haben immernoch so viele fragen

wo muss sie das zertifikat für deutschkenntnisse machen? geht das nur in moskau?
und sie will noch wissen was sie für dokumente beim konsulat abgeben muss genau? muss sie kopien machen für die pässe und übersetzung der pässe machen und apostille machen lassen oder reichen nur die heiraturkunde mit deutsche übersetzung mit apostille? dietrich, was musstet ihr alles abgeben an dokumente?
lg holger
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 07:25
von Zejtnot
holger1 hat geschrieben:geht das nur in moskau?
Geht auch in allen zertifizierten Sprachlernzentren des Goethe-Insitututs. Davon gibt es ein reichliches Dutzend in den russischen Regionen.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 12:05
von Dietrich
Also wir haben abgegeben:
3 ausgefuellte Antraege mit aufgeklebten Fotos. (
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... altRus.pdf)
1 Extra-Foto. Infos zum Format:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
2 unterschriebene "Belehrungen" (
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf)
Heiratsurkunde (russische) mit Apostille und deutscher Uebersetzung (in Deutschland gemacht). Diese Dokumente wurden uns zurueckgegeben!
Kopie der Heiratsurkunde und der Uebersetzung.
2 oder 3 Kopien des Auslandspasses (Seite mit den Daten)
2 oder 3 Kopien des Inlandspasses (Seite mit Daten und Seite mit Propiska)
(Beide Paesse im Original vorgezeigt aber dann wieder mitgenommen)
Zum Thema "Sprachnachweis": Da wir bereits (gemeinsame) Kinder mit deutscher Staatsbuergerschaft haben, entfaellt die Pflicht zum Nachweis der Sprache. Dafuer haben wir Kopien der Reisepaesse der Kinder abgegeben.
Ansonsten gibt es zum Thema Sprachnachweis die folgenden Informationen:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Die Infos gibt es aber auch alle auf der Seite der deutschen Botschaft:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... etter.html
Hier das Merkblatt zum Ehegattennachzug:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 15:53
von manuchka
Dietrich hat geschrieben:Zum Thema "Sprachnachweis": Da wir bereits (gemeinsame) Kinder mit deutscher Staatsbuergerschaft haben, entfaellt die Pflicht zum Nachweis der Sprache. Dafuer haben wir Kopien der Reisepaesse der Kinder abgegeben.
Wirklich? Ich habe nirgends auf den Merkblättern was davon gelesen, dass gemeinsame Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit Grund für so eine Ausnahme von der Sprachnachweis-Pflicht darstellen. Vielleicht hat denen gereicht, dass deine Frau ja sowieso deutsch spricht?