Schengen: Definition Hauptreiseziel
Verfasst: 18 Jan 2009, 00:29
[Dieser Thread ist eine Fortsetzung des Themas http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=8808, wo eine Russin nicht nachweisen konnte, dass sie mit ihrem polnischen Schengen-Visum wirklich in Polen war. Vieles deutet auf eine Reise nach Deutschland hin und nun gab es Probleme beim nächsten Schengen-Visum. Zejtnot]
. Es geht die sehr wohl etwas an. Wie schon zig-Mal beschrieben, ist das Visum in dem Land zu beantragen, in dem das Hauptreiseziel liegt. Beantragt man ein polnisches Visum und gibt dann zu nie in Polen gewesen zu sein, so hat man den oft nur zu vermutenden Visummissbrauch (denn die Regeln für die Beantragung sind deutlich) zugegeben.
Andererseits kann ich mir nur schwer vorstellen, dass wenn man seinen Urlaub in Polen verbracht hat nichts, aber auch garnichts als Beweis für den Aufenthalt dort übrig geblieben ist. Und sorry Dieter, aber hier kamen mir damals beim Lesen auch so meine Zweifel. Ob zu recht oder nicht, ist natürlich unklar und ich will daher auch keinem etwas zu Unrecht unterstellen. Letztendlich ist es ja für mich auch weniger von Interesse als nun für´s Konsulat. Und natürlich hoffe ich bei Ehrlichkeit für euch das Beste. Umgekehrt wäre im Falle, dass ein polnisches Visum nur für einen Aufenthalt in D missbraucht wurde, meine Antwort ein trockenes: Da habt ihr nun den Salat !
An die alten Zweifler und Es-hat-doch-immer-geklappt-das-Visum-im-Land A-zu-beantragen-und-dann-den-Hauptaufenthalt-in-Land B-zu-verbringen Fraktion: und wieder mal sieht man, dass es auch daneben gehen kann.
Ah, eines meiner LieblingsthemenCSB_Wolf hat geschrieben:Warum die nun allerdings so auf Polen rumreiten ist mir etwas schleierhaft, es ist ja grundsätzlich mit einem Schengenvisum erlaubt, auch im Schengenraum umher zu Reisen, ob ich nun nach Polen oder nach Spanien reise geht die doch gar nichts an![]()
Andererseits kann ich mir nur schwer vorstellen, dass wenn man seinen Urlaub in Polen verbracht hat nichts, aber auch garnichts als Beweis für den Aufenthalt dort übrig geblieben ist. Und sorry Dieter, aber hier kamen mir damals beim Lesen auch so meine Zweifel. Ob zu recht oder nicht, ist natürlich unklar und ich will daher auch keinem etwas zu Unrecht unterstellen. Letztendlich ist es ja für mich auch weniger von Interesse als nun für´s Konsulat. Und natürlich hoffe ich bei Ehrlichkeit für euch das Beste. Umgekehrt wäre im Falle, dass ein polnisches Visum nur für einen Aufenthalt in D missbraucht wurde, meine Antwort ein trockenes: Da habt ihr nun den Salat !
An die alten Zweifler und Es-hat-doch-immer-geklappt-das-Visum-im-Land A-zu-beantragen-und-dann-den-Hauptaufenthalt-in-Land B-zu-verbringen Fraktion: und wieder mal sieht man, dass es auch daneben gehen kann.