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Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 12:52
von Athos
Wir haben jetzt zum zweiten mal die Tochter meiner Frau zu einem Besuch bei uns eingeladen. Sie wohnt in Moskau, hatte gestern einen Termin bei der Botschaft. Alle Unterlagen waren in Ordnung. Auch die Euro 35,-- Bearbeitungsgebühr bezahlte sie. Allerdings wurde ihr gesagt: hätten Sie eine Kopie des Passes Ihrer Mutter mit der Aufenthaltsgenehmigung dabei gehabt und eine Kopie der Heiratsurkunde, dann hätten Sie keine Euro 35,-- zahlen müssen.
Diese Regelung war uns neu und noch nirgends nachzulesen. Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht ?
Athos
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 12:55
von Marco
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 14:22
von Athos
Vielen Dank, Marco. Beim nächsten mal sind wir schlauer. Schade nur, daß diese Regelung schon beim ersten Besuch der Tochter hätte greifen können. Tja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Athos
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 15:08
von Zejtnot
Schaut mal genau in das Gesetz, eventuell reicht für die Tochter sogar eine formlose Einladung, also ohne Verpflichtungserklärung. Dann wären weitere 25 Euro gespart!
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 15:11
von manuchka
Müsste dann nicht aber der/die Einladende selbst in der Botschaft vorsprechen?
Und: für meinen Mann bekommen wir ein Visum ohne VE, für meinen Schwiegervater müsste ich aber eine VE ausstellen lassen.
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 15:39
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Müsste dann nicht aber der/die Einladende selbst in der Botschaft vorsprechen?
Reine Spekulation meinerseits: Es sollte genügen, wenn das Einladungsschreiben eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung trägt.
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 16:01
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:Schaut mal genau in das Gesetz, eventuell reicht für die Tochter sogar eine formlose Einladung, also ohne Verpflichtungserklärung. Dann wären weitere 25 Euro gespart!
Also ich hatte da mal im Konsulat SPb nachgefragt (wegen Schwiegermutti). Mir wurde damals (Mai ´07) mitgeteilt, dass man die Verpflichtungserklärung (kurz: VE) noch braucht. Sonst klappte auch Multivisum ohne Kosten (Schwiegermutti war davor schon 4 mal mit normalem Visum bei uns). Erst diesen Monat wurde das nächste Multivisum gemacht und es war nicht die Rede davon, dass man die VE nicht brauchen würde. Man könnte natürlich vor dem nächsten Mal dann auch noch einmal explizit nachfragen. Vielleicht war man ´07 noch nicht fit genug was das Abkommen angeht und jetzt wurde die VE einfach liebend gerne - und wortlos - angenommen.
Habe gerade mal eine Anfrage rausgeschickt.
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 20 Jan 2009, 16:13
von manuchka
Meine Info ist auch 1 Jahr alt - Ehemann und Kinder (wenn sie nicht sowieso die Staatsangehörigkeit haben) ohne VE, Verwandtschaft mit VE, Visum aber in jedem Fall kostenlos.
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Verfasst: 21 Jan 2009, 13:34
von Zejtnot
OK, kann gut sein. Ich dachte nur, wenn ich als Deutscher in Russland meine Mutter ohne formelle Einladung einladen kann (was natürlich weiterhin aufwändig ist), dürfte es eventuell andersrum für Kinder auch formlos gehen.