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Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 03:10
von spartacus
Hallo liebe Freunde,
meine russische Freundin möchte mich für 3 Monate in Deutschland besuchen und während dieser Zeit einen Intensivsprachkurs Deutsch machen. Nun meine Fragen an die Experten hier im Board. Zu welcher Variante würdet Ihr uns raten, damit die Ausstellung eines Visums problemlos abläuft:
1. Sprachvisums mit Einladung durch die Sprachschule (inkl. Anmeldebescheinigung und Zahlungsbeleg usw.)
oder
2. Besuchervisum mit Einladung / Verpflichtungserklärung durch mich
oder vielleicht sogar eine Kombination aus beidem (bzw. wäre eine Verpflichtungserklärung als Nachweis der Zahlungsfähigkeit auch bei einer Einladung durch die Sprachschule sinnvoll)?
Vorteil bei der Einladung durch mich wäre, dass wir bzgl. des Sprachkurses etwas flexibler wären und vorher bzw. nachher auch noch ein paar Tage für uns hätten. Die Frage ist nur, ob die deutsche Botschaft eher ein Besuchervisums oder ein Sprachvisum für 3 Monate ausstellt. Wie realistisch seht ihr die Chancen bei den einzelnen Varianten bzw. was würdet Ihr persönlich vorziehen?
Anmerkung: Meine Freundin ist momentan arbeitslos. Sie hatte aber bereits mehrer Schengen-Visa (leider nur in ihrem alten Pass, da sie jetzt einen neuen beantragen musste).
Schon mal vielen Dank für eure kompetente Unterstützung!
Spartacus
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 09:59
von manuchka
Besuchervisum gibt es nicht mal eben für 3 Monate Aufenthalt am Stück, vor allem, wenn es das erste ist.
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 11:12
von Hannes
Hallo
manuchka hat geschrieben:Besuchervisum gibt es nicht mal eben für 3 Monate Aufenthalt am Stück, vor allem, wenn es das erste ist.
Warum nicht?
Wenn alle Voraussetzungen erfuellt sind, z.B. Entsprechendes Einkommen oder "Kaution (1500 Euro + 50 Euro fuer jeden Tag)" fur die Verpflichtungserklärung,
Oder sie kann entsprechende Ruecklagen in Russland nachweisen, Krankenversicherung fuer den Aufenthalt in Deutschland. Warum nicht?
Ueber die Schule sparst du dir die Kosten fuer die Verpflichtungserklärung und das damit verbundene Theater (bei nicht ausreichendem Einkommen),
Die Kosten fuer die Krankenversicherung uebernimmt dann sicher auch die Schule, oder wie geht das?
Gruss Hannes
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 14:09
von wolk0815
Hannes hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:Besuchervisum gibt es nicht mal eben für 3 Monate Aufenthalt am Stück, vor allem, wenn es das erste ist.
Warum nicht?
Wenn alle Voraussetzungen erfuellt sind, ...
Vielleicht weil man bei 3 Monaten ´Urlaub´ an der Voraussetzung ´Rückkehrwilligkeit´ meist leicht anfängt zu zweifeln. Und das natürlich besonders bei einem ersten Visum (man hat ja noch nicht bewiesen, dass man auch schön zuverlässig und vor allem rechtzeitig das Land wieder verlassen hat). Da dies alles nichtgreifbare Sachen sind kann ein Konsulat auch schlecht im Merkblatt schreiben: "Besuchervisum gibt es nicht mal eben für 3 Monate Aufenthalt am Stück"
Letztendlich bedarf es schliesslich keiner gerichtverwertbare Beweise für den Zweifel an der Rückkehrwilligkeit.
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 14:55
von Hannes
Hallo
wolk0815 hat geschrieben:Vielleicht weil man bei 3 Monaten
Vielleicht oder bestimmt? Auf welcher Grundlage sollte es nicht so sein?
"Ein Schengenvisum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen ... "
Als Einladender gebe ich eine Verpflichtungserklaerung ab! Darin Verpflichte ich mich fuer alles aufzukommen,
auch fuer alle Kosten, die durch den Besuch Abschiebung ect. entstehen koennten! Dazu muss ich ein Bestimmtes Faendbaren Einkommen nachweisen.
Wenn dieses Einkommen nicht vorhanden ist, ist es moeglich eine Summe (1500 Euro + 50 Euro fuer jeden Tag) zu hinterlegen.
Ob jemand nach 3 Wochen oder nach 3 Monaten nicht Rueckkehrwillig ist, die Kosten sind die Gleichen, zu deren Uebernahme ich mich mit der Abgabe der Verpflichtungserklaerung verpflichte!
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 15:19
von harald63
Ein Visum ist einfach nicht etwas, auf das man einen Anspruch hat, nur weil man vorgegebene Bedingungen erfüllt. Und ein Visum berechtigt auch nicht zur Einreise, es ist "nur" Voraussetzung dafür.
Es wurde halt schon Schindluder mit Visa getrieben und je nach politischer Situation wird dann halt mehr oder weniger scharf geguckt und genehmigt. Warum sollten sich die zuständigen Behörden ohne Not einen weiteren Visaskandel aufhalsen?
Wäre natürlich toll, wenn es zwischen RU und EU ohne Visa ginge. Ist aber noch nicht so.
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 15:22
von wolk0815
Hannes hat geschrieben:wolk0815 hat geschrieben:Vielleicht weil man bei 3 Monaten
Vielleicht oder bestimmt? Auf welcher Grundlage sollte es nicht so sein?
"Ein Schengenvisum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen ... "
Als Einladender gebe ich eine Verpflichtungserklaerung ab! Darin ....Ob jemand nach 3 Wochen oder nach 3 Monaten nicht Rueckkehrwillig ist, die Kosten sind die Gleichen, zu deren Uebernahme ich mich mit der Abgabe der Verpflichtungserklaerung verpflichte!
Das vielleicht war nicht als vielleicht-ich-weiss es nicht gemeint, sondern als Hinweis, das jemand der einfach mal so 3 Monate weg sein kann, wohl nicht arbeitet (soviel Urlaub gibt es da auch nicht) und sonst irgendwelche Verpflichtungen hat, die eine Rückkehrwilligkeit untermauern. Und wie schon geschrieben, gibt es hier keinen Katalog in dem man ankreuzt und überprüfen kann, wann ein Visum
garantiert ausgegeben wird. Wir reden hier von Erfahrungen, die hier die Leute im Forum mit tatsächlichen Ereignissen gemacht haben und auf die du ja sicher auch nicht verzichten willst.
Zur Verpflichtungserklärung (VE): diese ist ein MUSS im Prozess. Allerdings heisst das immer noch nicht, dass das Konsulat dann sagt bzw sagen darf: OK, hier ist ja eine VE da, dann geben wir halt einfach das Visum aus. Manchmal wird argumentiert, dass hier das Konsulat eine Art Fürsorgepflicht übernimmt. Einerseits durch das System mit der VE überhaupt (um Menschenhandel zu vermeiden) und andererseits in dem es auch Anträgen von, ich nenne sie mal willkürlich ´Wackelkandidaten´, nicht einfach so zustimmt. Eine VE gibt dir auch z.B. keine wirklichen Rechte hier im Falle einer Ablehnung aktiv zu werden bzw überhaupt Gründe für eine Ablehnung zu erfahren. Der Remonstrationsprozess muss vom Antragsteller initiert werden.
Zu "Ein Schengenvisum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen ... ". Hier steht ´maximal´, nicht ´wenn man die beantragt, gibt es die auch´. Und schon garnicht steht dann da in welchen Fällen man die 90 Tage auch wirklich bekommt. Es geht sogar noch ´besser´

: das Konsulat kann dir trotz eines Antrages auf 8 Wochen z.B. auch nur ein Visum für 4 genehmigen.
Wenn du einfach nur hören wolltest ´Nimm einfach Variante 2! Das klappt schon alles so, wie du es gerne hättest!´: sorry, aber da hast du bei diesem Thema leider Pech. Es gibt einfach keine Matrize für garantierten Erfolg. Einfach mal durch Forum lesen und du wirst sehen, was hier für Erfahrungen gemacht wurde. Die reichen dann von Fällen in denen man von einer fast garantierten Zusage ausging (und dann doch kein Visum bekommen hat) bzw. Fälle in denen man fast sicher mit einer Absage rechnete und dann doch das OK bekommen hat.
Wolltest du nicht letztendlich auch an unseren Erfahrungen teilhaben? Und sowohl manuchka als auch ich haben die 3 Monate bei einem Besuchervisum als zumindest problematisch eingestuft (OK, in eurem Fall ist es zumindest mal nicht gleich das erste Schengenvisum)
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 29 Jan 2009, 22:58
von Zeppelin
Hannes hat geschrieben:Warum nicht?
Wenn alle Voraussetzungen erfuellt sind, z.B. Entsprechendes Einkommen oder "Kaution (1500 Euro + 50 Euro fuer jeden Tag)" fur die Verpflichtungserklärung,
Oder sie kann entsprechende Ruecklagen in Russland nachweisen, Krankenversicherung fuer den Aufenthalt in Deutschland. Warum nicht?
Hast Du den Eröffnungsbeitrag des TO gelesen? Die Freundin ist arbeitslos und von Vermögen ist da auch nicht die Rede.
Wie die anderen schon schrieben, ist ein privates Besuchsvisum für drei Monate quasi aussichtslos - aus einer Vielzahl von Gründen, die ich nicht wiederholen möchte.
Aber den § 16 AufenthG gibt es ja nicht ohne Grund, sprich die Möglichkeit zu einem offiziell gebuchten Sprachkurs für 3 Monate oder auch länger herzukommen, sofern die Finanzierung des Aufenthalts sichergestellt ist.
Allerdings wird die Sprachschule nicht die KV übernehmen. Darum muss man sich schon selbst kümmern.
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 30 Jan 2009, 02:04
von spartacus
Also zunächst einmal herzlichen Dank an alle, die mir auf meine ursprüngliche Frage geantwortet haben. Habe mir zwischenzeitlich ein Bild verschaffen können und wir werden dann wohl doch das reguläre Sprachvisum über die Sprachschule beantragen.
Eine Frage hätte ich dennoch, wenngleich Sie bereits in anderen Themen diskutiert wurde, die Antworten aus meiner Sicht aber nie sehr präzise ausfielen:
Wenn meine Freundin wärend der Zeit des Sprachkurses bei mir wohnen möche, reicht es aus, dass Sie bei der Botschaft angibt, bereits eine Unterkunft zu haben, oder braucht Sie hiezu ebenfalls eine förmliche / unförmliche Bescheinigung von mir oder ggf. von der Sprachschule? Wie könnte so etwas aussehen, hat vielleicht jemand konkrete Erfahrungen hierzu?
Danke für eure tolle Unterstützung und die rege Beteiligung, habe ich in dieser Form bisher selten erlebt!
Spartacus
Re: Besucher- oder Sprachvisum für 3 Monate
Verfasst: 30 Jan 2009, 02:27
von Zeppelin
spartacus hat geschrieben:Eine Frage hätte ich dennoch, wenngleich Sie bereits in anderen Themen diskutiert wurde, die Antworten aus meiner Sicht aber nie sehr präzise ausfielen:
Das hat schon seinen Grund.

, denn
Wenn meine Freundin wärend der Zeit des Sprachkurses bei mir wohnen möche, reicht es aus, dass Sie bei der Botschaft angibt, bereits eine Unterkunft zu haben, oder braucht Sie hiezu ebenfalls eine förmliche / unförmliche Bescheinigung von mir oder ggf. von der Sprachschule? Wie könnte so etwas aussehen, hat vielleicht jemand konkrete Erfahrungen hierzu?
Geht es um eine Kombination aus privater Einladung (mit Verpflichtungserklärung) und offizieller Zulassung zu dem Sprachkurs.
Und dafür gibt es keine Standards.
Ich an Deiner Stelle sähe da zwei möglich Wege:
a) Du schließt formell einen offiziellen Untermietvertrag (sofern Du dazu berechtigt bist [Wohnungsbesitzer oder Vermieterzustimmung vorliegend]) ab und bescheinigst vorab Deiner Freundin, dass sie den Mietzins bereits entrichtet hat. Damit wäre die Frage der Unterkunftskosten auch dann geklärt, wenn Du gar keine Zahlungen verlangst.
Es müssten dann allerdings nebst der Zustimmung des Whg.-Besitzers/Vermieters auch eine ausreichende Wohnungsgröße (seperates Zimmer) verfügbar sein.
So ein Dokument wäre ja ein Unterkunftsnachweis.
b) Man könnte eben auch die Kombination versuchen und offiziell gegenüber der ABH eine VE abgeben. Sich dabei auf den beabsichtigten und gebuchten Sprachkurs beziehen und angeben, dass man die Unterkunft zur Verfügung stellt.
Ob eine der Varianten funktioniert weiß ich nicht, sehe allerdings auch keine rechtlichen Einwände.